Pflegegeld bei Pflegegrad 2 - darf das in die Berechnung für Wohngeld/bzw. Lastenausgleich als Zusatzeinkommen angerechnet werden?

1 Antwort

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In der Tat wird die Hälfte des Pflegegeldes als Einkommen gewertet . Und das Einkommen wird ja zur Berechnung des Wohngeldes herangezogen.

Da man Veränderungen beim Einkommen sowieso der Wohngeldstelle angeben muss , um keine Schwierigkeiten oder gar Strafen fürchten zu müssen, wird ( leider :(( ) alles seinen Gang gehen.

Wohngeld (Lastenzuschuss ) wird für ein Jahr bewilligt , daher dürfte die Einkommensveränderung erst beim Folgeantrag wirksam werden.

Wichtig : Das Pflegegeld unbedingt melden !

Das ist die Stelle im WoGG , die das festlegt:

26.die Hälfte der nach § 3 Nr. 36 des Einkommensteuergesetzes steuerfreien Einnahmen für Leistungen zur Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung einer Person, die kein Haushaltsmitglied ist;

https://dejure.org/gesetze/WoGG/14.html

sommer07 
Beitragsersteller
 15.06.2018, 21:22

ich bin doch die zu pflegende person selber und wohne alleine - das pflegeld wird erst seit 1.5.2018 an mich gezahlt - weil ich noch keinen pflegedienst gefunden habe - und damit die fahrtkosten für bekannte zahle - die kommen um mir beim baden - einkaufen und bei der wohnungspflege helfen und mich zu arztbesuchen begleiten

Halbrecht  15.06.2018, 22:33
@sommer07

du bist doch auchder , der den lastenzuschuss erhält , oder ?

Halbrecht  15.06.2018, 22:48
@Halbrecht

aber ich sehe worauf du hinauswillst ! und ich habe wohl was gravierend verwechselt : Für die Person , die die Pflege verrichtet ! gilt es zur Hälfte als Einkommen , es würde also deren ! Wohngeldanspruch beeinflussen können. Du als der , der das Pflegegeld erhält und nur an Dritte weitergibt, mußt keine Anrechnung fürchten.

sommer07 
Beitragsersteller
 16.06.2018, 00:06
@Halbrecht

hallochen - jetzt bin ich schlauer - das pflegegeld wurde ja nur an mich ausgezahlt - weil ich noch keinen pflegedienst gefunden hab und selber dafür sorgen muß - daß sich jemand um mich kümmert - und auch dafür sorgt - daß die wohnung und ich selber versorgt bin - wenn ich nämlich einen passenden pflegedienst finden sollte - wird das pflegegeld - welches dann 2 1/2 x höher ausfällt - direkt über den pflegedienst abgerechnet und auch direkt an den pflegedienst bezahlt.

Halbrecht  16.06.2018, 00:09
@sommer07

Richtig : Ist bei meiner Mutter genauso...........man darf das nicht genutzte Pflegegeld aber zur Hälfte behalten.

Pflegedienste versuchen gerne alle möglichen Leistungen zu verkaufen , um möglichst das gesamte Pflegegeld einzunehmen . Wollten meiner Mutter sogar eine Raumpflegerin für 28 ! Euro die Stunde andrehen.

Was nötig ist , muß man sich natürlich leisten. ......... Und Pflegegrad 2 ist doch hoffentlich noch nicht ganz so schlimm,

sommer07 
Beitragsersteller
 16.06.2018, 00:13
@Halbrecht

jaha - 2 x war hier ein pflegedient - der mir beim baden half und mir einen verband an der hand machte - aufwand insgesamt mal knapp 20 min. die haben doch tatsächlich 70 euro für das baden und 40 für das handverbinden abgerechnet - und das bei 2 einsätzen von je 20 min.