Pferekauf betrug- Rückgaberecht?
Vor fast 4 Monaten haben wir uns ein neues Pferd gekauft. Anfangs schien alles gut, aber langsam habe ich den verdacht, dass sie Artrose oä. hat und bald nicht mehr reitbar ist (sie ist 9). Eine AKU haben wir nicht gemacht (das war die entscheidung meiner Mutter, die meinte die 2 Jahre alte AKU des Vorbesitzers reicht aus). Ich werde jetzt mal einen TA rauf schauen lassen. Jetzt hätte ich eine rechtliche Frage, wenn sich mein Verdacht bewahrheitet und man auch eindeutig sagen kann dass sie das schon länger hat, habe ich dann ein Recht darauf, dass der Verkäufer das Pferd zurück nimmt? Es war ein Privatverkauf, einen Kaufvertrag haben wir.
11 Antworten
Und ihr habt euch auch nie gefragt, wieso es eine 2 Jahre alte AKU gibt? Er ist also entweder nur 2 Jahre beim Vorbesitzer gewesen (wieso will man das Pferd nach so kurzer Zeit wieder verkaufen?) oder sollte vor 2 Jahern schonmal verkauft werden (nochmal: wieso? Bzw. hat das ja wohl nicht geklappt)...
Sich auf eine vorhandene AKU zu verlassen ist schlichtweg dumm. Man spart an der absolut falschen Stelle.
Ohne Beweise für eine arglistige Täuschung wird eine Rückabwicklung aber schwierig werden. Die besten Karten hagt ihr, wenn der TA etwas findet das eindeutig schon länger besteht und das auch eindeutig vom Halter bemerkbar sein musste. Das widerum ist aber auch immer eine Frage der Auslastung des Pferdes...
Gibt denn euer Vertrag was her? Also wird irgendwas zum Gesundheitszustand gesagt?
Tja, sowas passiert dann, wenn man ein Pferd ohne aktuelle AKU kauft.... :-/
Meiner Meinung nach habt ihr eher schlechte Karten, was eine Rückgabe des Pferdes angeht. Ihr habt AKU Unterlagen eingesehen, gewusst dass sie schon zwei Jahre alt sind und habt das so akzeptiert.
Selbst wenn jetzt ein Tierarzt feststellt, dass das Pferd Arthrose oder sowas hat und das auch schon länger als ihr das Pferd habt, müsstet ihr dem Verkäufer nachweisen, dass das er davon gewusst hat und es absichtlich verschwiegen hat.
Was steht denn im Kaufvertrag drin bzgl der Eignung des Pferdes? Bzw wie ist es vorher gehalten worden?
Ich hatte neulich im Bekanntenkreis einen sehr interessanten Fall mit einem Dressurpferd, das eines von vieren der Verkäuferin war. Ist also nur einen über den anderen Tag geritten worden und eine oder zwei Prüfungen am Turnierwochenende gelaufen und ansonsten stand es fast täglich auf einem großzügigen Auslauf mit seinen drei Kumpels oder auf der Weide....Bekannte von mir wollten das Schätzchen kaufen und machten deshalb eine AKU - da kam dran raus, dass er in einem Sprunggelenk Spat hat bzw Anzeichen dafür, dass es mal dazu kommen könnte und in dem anderen Sprunggelenk leichte arthrotische Veränderungen....der Besitzerin ist alles aus dem Gesicht gefallen, als sie gehört hat, was beim Röntgen alles rausgekommen ist. Bei ihr hatte das Pferd noch nie ne Lahmheit gezeigt, wenn meine Bekannten den gekauft hätten wäre das vermutlich innerhalb weniger Wochen ein absoluter Pflegefall geworden bei täglichem Reiten....
Was ich damit sagen möchte: es kann sein, dass das Pferd schon länger etwas hat, was nicht auffällig wird, wenn es nur mäßig beansprucht wird. Wenn man die Belastung dann steigert, dann können daraus aber schnell Probleme entstehen.
Also ein Verkäufer muss ein Pferd innerhalb von zwei Wochen zurücknehmen. Da es jetzt schon vier Monate her ist, ist das schon eher ein Problem. Da das dann ja eine arglistige Täuschung ist, muss er eigentlich das Pferd zurücknehmen. Ansonsten geht ihr zu einem Anwalt. Warte aber erst das Ergebnis vom Tierarzt ab und dann lass es dir schwarz auf weiß geben.
Wenn der Verkäufer das Pferd jetzt nicht zurücknimmt und ihr zum Anwalt geht und der Verkäufer verliert, dann muss er alle kosten tragen.
Ihr könntet es aber auch erst einmal versuchen das ihr dem Verkäufer den AKU Test zeigt und er das Pferd zurücknimmt.
Denn in diesem Zustand kann man das Pferd nicht weiterverkaufen!!!
PS: schreib dir gleich noch den Paragraphen rein.
lg Kati
Wenn der Vorbesitzer das evt nicht wusste und es in der AKU nicht drin steht,könnte es schwer werden,zubeweisen das er/sie das wusste.
Wenn ihr ganzzzzzzzzz viel Pech habt,könnte es passieren (wenn ihr soweit gehen würdet) ,dass ihr vor Gericht landet :(
Ich hatte momentan so einen ähnlichen Fall.Wir sind grade noch drumrum gekommen.
Und nächstes mal definitiv eine aktuelle AKU machen!
LG & viel Glück CaballoChica13
Wenn im Kaufvertrag steht, daß das Pferd gesund ist un d Ihr könnt nachweisen, dasß diese zum Kuafzeitpunkt bekannt wer, dan muß der Kauf abgewickelt (Pferd zurück an den Verkäufer - geld an Euch) werden. Bei derartigen Krankeiten ist das wohl kaum möglich. Frag mal den von dem Vorbesitzer beauftragen Tierarzt, Hufschied oder Pferdepfleger. Frag mal Euren TA ob diese Krankeit vorstufen hat, die man erkennen müßte..