Einigungsvertrag Anwaltskanzlei Kontopfändung?
Hallo allerseits,
folgendes ist mir vergangene Woche passiert,
Ich hatte einen Kontopfändung in Höhe von 1000 Euro auf meinem Konto, soweit so gut es war rechtens ich war auch selbst Schuld dran…
Der Gläubiger bzw. Anwaltskanzlei Kbp hat mir einen Einigungsvertrag zugesendet wo dein Stand wenn Sie bis zum 10.01. 80 Prozent des Betrages überweisen (800 Euro) verzichten wir auf den Restbetrag und somit ist die Akte auch erledigt. Ich musste jedoch zum 03.01. den kompletten Betrag freigeben weil bei meiner Hausbank die Pfändungsabteilung meinte das 1000 Euro zur Pfändung stehen und wenn wir nur 800 überweisen kriegen wir die Entsperrung des Kontos nicht hin nun ja, da ich Miete etc. Zahlen musste und kein Bock drauf hatte mehrere Tage auf Beschriftung warten (letzte Woche Donnerstag war übrigens Bawü Feiertag) habe ich im Gottes Namen den kompletten Betrag überweisen lassen und darauf Vertraut dass der Restbetrag mir zurücküberwiesen wird.
Pustekuchen heute habe ich mir von der Abwaltskanzlei mir anhören können dass das so nicht Funktioniert und die den Restbetrag nicht überweisen werden.
Jetzt die Frage dürfen die das rechtlich gesehen? Wir hatten ja schließlich einen Einigungsvertrag! Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten? Wäre für jeden Tipp und Belehrung hilfreich danke im Voraus
5 Antworten
Der Gläubiger bzw. Anwaltskanzlei Kbp
Du meinst KSP. Ich vermute mal wegen einer PayPal-Sache ?
Ich hatte einen Kontopfändung in Höhe von 1000 Euro
Du hättest dich früher melden sollen bevor ein Mahnbescheid, auf den du nicht reagiert hast, und dann der Vollstreckungsbescheid, auf welchen du ebenfalls nicht reagiert hast, erlassen wird.
Der MB ist rechtlich ungeprüft und die KSP verlangt immer mehr Gebühren welche ihnen gar nicht zustehen. Nur so am Rande. Da aber der VB ohne dein Widerspruch problemlos erlassen wurde, sind die Gebühren fix und man kann dir in der Sache nicht mehr helfen.
habe ich im Gottes Namen den kompletten Betrag überweisen lassen und darauf Vertraut dass der Restbetrag mir zurücküberwiesen wird.
Das war letzten Endes ein Fehler.
Denn das müssen sie nicht wenn (siehe unten) nicht zutrifft.
Jetzt die Frage dürfen die das rechtlich gesehen? Wir hatten ja schließlich einen Einigungsvertrag!
Der nur dann gültig ist, wenn beide Unterschrieben haben.
Abgesehen davon, hast du deine Kopie mit deren Unterschrift erhalten?
Die KSP kann folgende Szenarien machen:
- Behaupten, es kam nie der Vertrag zu denen zurück (somit ungültig)
- Durch deine "freiwillige" Zahlung, hast du zwar deine Schuld beglichen, die Pfändung muss von der KSP zurückgenommen werden, aber sie müssen dir die 200,00 € nicht zurückzahlen
- Die Schuldsumme war ja 1000,00 €.
Im Allgemeinen hättest du auch einfach ein P-Konto beantragen können bzw. du Umstellung auf dieses, dann hätte die KSP 0,00 € an Geld bekommen, wenn du dein Guthaben immer schön verbraucht hast.
Naja beim Thema "Vertrag" würde ich sehr vorsichtig sein.
Den ein Vertrag bedarf einer Zustimmung. Rechtssicher gilt hier immer die Unterschrift.
Wenn du also auf die E-Mail geantwortet hast, streng genommen hättest du darauf nicht mal reagieren müssen dem eine E-Mail nachzuweisen, ist nicht so einfach möglich (wenn man was versendet).
Die KSP hättest du nie bezahlen müssen, wie die fordern.
Aber darum geht es ja nun auch nicht mehr. Der Drops ist gelutscht.
Hattest du nicht schon genug rechtlichen Stress? Das ist die Antwort, obwohl ich es als Frage formuliert habe, lass gut sein, auch wenn du dich betrogen fühlst.
Ja hast recht bin auch eher einer der bei sowas aufgibt, aber Gegenfrage selbst bei 5 Euro flattern uns Mahnungen nachhause und die bestehen drauf! Wieso sollten wir 200 Euro schenken?!
Ich verstehe ja was du meinst, aber manchmal musst du auch die Kosten rechnen in Nutzen, Chancen, sowie vor allem Zeit und Lebensqualität.
Gib ne schlechte Bewertung bei Google ab und wo es sonst noch geht, die bleibt da stehen und wird gelesen und lebe dein Leben weiter.
Du bist doch nichtmal rechtsschutzversichert oder? Da fängt die selbe Geschichte von neuen an, mit neuen Kosten.
Weise noch einmal schriftlich auf die getroffene Vereinbarung und die Umstände der Überzahlung um 200,00 € hin und fordere die Gläubiger auf, den Betrag an Dich auszuzahlen.
Hallo,
ist einige schwierige Situation. Im Einigungsvertrag stand bestimmt nicht drinnen, dass bei voller Zahlung der Betrag zurückerstattet wird.
Ich würde das mit einem Anwalt abklären und schauen wie das die Rechtslage ist.
Liebe Grüße
ihr hattet einen Vertrag den du erfüllt hast, dementsprechend schulden sie dir 200€ die du via Mahnbescheid/Klage/Pfändung einfordern darfst.
Es war die Kpb Anwaltskanzlei in Berlin,
die haben mir einen einseitigen Einigungsvertrag zugesendet per Email (nachweisbar) wenn ich bis zum 10. es nicht zahle ist der Vertrag ungültig bezahlt wurde es am 5.01 bzw eingegangen, daher ist das alles schon Nachweisbar daher die Frage