Pauschalsteuer oder individuelle Besteuerung Minijob?
Hallo, ich bin Student, 23 Jahre alt und beziehe Bafög. Ich habe nun einen Arbeitsvertrag abgeschlossen für einen 450€ Job. Das ist auch Meike einzige Beschäftigung. Ich habe nun die Möglichkeit entweder meine Beschäftigung pauschal mit 2% versteuern zu lassen oder individuell. Ich wohne mit meiner Freundin zusammen, jedoch nicht verheiratet oder ähnliches. Daher bin ich in der Steuerklasse 1. Was würdet ihr mir raten? Entstehen mir irgendwelche Nachteile durch die individuelle Besteuerung? Eine Einkommenserklärung habe ich bisher noch nie gemacht.
4 Antworten
Allgemein gilt bei der Versteuerung eines 450-Euro-Minijobs Folgendes:
Grundsätzlich bestimmt dein Arbeitgeber die Art der Versteuerung. Er kann hierbei wählen zwischen der Besteuerung nach deinen individuellen Lohnsteuermerkmalen und der Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent.
Bei dieser Entscheidung hat dein Arbeitgeber aber immer deine individuelle Situation zu beachten, damit dir hierbei keine Nachteile entstehen.
Weitere Informationen hierzu findest du auch auf unserer Homepage unter dem Punkt "Besteuerung von 450-Euro-Minijobs im Gewerbe ".
Weitere Informationen bekommst du von deinem zuständigen Finanzamt.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale
Solange keine weiteren Einkünfte oder kein weiterer Job parallel ausgeübt wird, ist das egal. Dann muß man auch keine Steuererklärung abgeben.
Bei der pauschalen Besteuerung kann aber der ArbG die Pauschsteuer bei Dir abziehen - ansonsten muß er diese 2% zusätzlich abführen - wenn er das bei Dir abziehen möchte, wähle individuelle Besteuerung - wenn nicht kann auch pauschal versteuert werden.
Wenn aber absehbar ist, daß man im Laufe eines Kalenderjahres weitere steuerpflichtige Tätigkeiten aufnimmt oder andere steuerpflichtige Einnahmen hat, sollte Pauschalbesteuerung gewählt werden.
Bei der individuellen Besteuerung fällt aber keine Lohnsteuer an bei Steuerklasse I (zu niedriger Betrag).
Grundsatz:
Pauschalbesteuerung --> kommt nicht in die Einkommensteuererklärung
individuelle Besteuerung --> müsste man in Steuererklärung aufnehmen
Du könntest Werbungskosten geltend machen bei der Variante Lohnsteuerklasse wie z.B. die Fahrtkosten (wobei die Werbungskostenpauschale mit 1.000€ automatisch geltend gemacht wird vom Finanzamt), jedoch bringt es dir keine Erstattung da ja keine Lohnsteuer einbehalten wurde!
Kommt auf deinen Minijob-Arbeitgeber an...
Übernimmt dein Arbeitgeber diese 2% Pauschalsteuer für dich, dann muß dieser Minijoblohn nicht in einer Ek-Steuererklärung angegeben werden, da ja dann bereits pauschalversteuert ;-)
Gut zu wissen
Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.
Übernimmt der AG diese 2% des Bruttolohns nicht und zieht diese von deinem Nettolohn ab, dann fährst du günstiger mit der Abrechnung nach deiner Lohnsteuerklasse 1: erst ab ca. 1125€ mtl. Bruttolohn wäre hierfür Lohnsteuer fällig!
Gruß siola55
Auch dir vielen vielen Dank. Das hat mir sehr geholfen :)
Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber.
...und falls der AG die 2% Pauschalsteuer nicht übernimmt, dann ist Lohnsteuerabrechnung die günstigere Variante, da in dieser Verdiensthöhe mit Lohnst.klasse 1 noch keine Lohnsteuern einbehalten werden ;-)
Und da keine Lohnsteuer eingehalten werden muss ich auch keine Steuererklärung machen ?
Super, danke für die schnelle Auskunft. Mein neuer Arbeitgeber wälzt die Abgaben auf mich um und daher würde ich dann, wenn ich das richtig verstanden habe zur individuellen Besteuerung greifen, da ich dadurch keine Angaben zahlen muss in Steuerklasse 1, richtig? Wenn ich mich für die Steuerklasse 1 entscheide, kann ich dann über eine Steuerklärung irgendwelche Kosten geltend machen? Im Internet habe ich etwas von Werbungskosten gelesen.
Vielen vielen Dank.