Passiva und Aktiva / Insolvenz
Hallo,
ich habe folgendes Verständnisproblem:
in einer Bilanz gibt es Aktiva und Passiva. Das eine ist Mittelverwendung, das andere Mittelherkunft. Die Bilanzsumme muss auf der Passiv- und Aktivseite GLEICH sein. Soweit, so gut.
Nun habe ich gelesen, dass die Insolvenz eintritt, wenn die Passiva die Aktiva übersteigen. Wie kann das sein? Die Bilanzsumme muss doch gleich sein. Geschieht das über Rechnungsabgrenzungsposten?
2 Antworten
Des Rätsels Lösung liegt im Eigenkapital, genauer gesagt darin, wo es aufgeführt ist. Die Passivseite eines Unternehmens ist normalerweise aufgeteilt in Eigenkapital und Fremdkapital. Fremdkapital sind einfach gesagt die Schulden und das Eigenkapital ist derjenige Anteil, der dem Inhaber zusteht. Nehmen wir zum Beispiel ein Unternehmen, das Besitztümer ( Maschinen, Vorräte etc ) im Wert von einer Million Euro aufweist und 900.000 Euro Schulden hat. Dann würde auf der Passivseite ein Eigenkapital von 100.000 Euro ausgewiesen werden und die Bilanzsumme wäre auf beiden Seiten der Bilanz gleich. Wenn das gleiche Unternehmen aber nun 1,1 Millionen Euro Schulden hätte, dann würden diese Schulden die Besitztümer übersteigen. Somit "übersteigt die Passiva die Aktiva". Dennoch wäre die Bilanzsumme auf beiden Seiten gleich, da das Eiigenkapital nun als sogenanntes "Negatives Eigenkapital" auf der Aktivseite aufgeführt wäre. Die Aktivseite würde also aus 1.000.000 Euro Maschinen + 100.000 Euro negativem Eigenkapital bestehen und die Passivseite aus 1,1 Millionen Euro Schulden.
Es müssen zB Gehälter gezahlt werden. Wenn nich genügend Umsätze vorhanden sind bzw der Gewinn zu niedrig is, müssen Kredite aufgenommen werden um laufende Kosten zu zahlen. Diese lasten rechts und verpuffen links. Wenn nun kein Rechenfehler vorliegt in der Abschlussrechnung und Aktiva niedriger is als Passiva tritt die Insolvenz ein, da der Grundsatz, daß beide Seiten ausgeglichen sind, nich eingehalten werden kann.
Jetzt besser verständlich?