Wie funktioniert das mit einem Schuldentilgungsplan
Hallo!
Ich habe als Gläubiger aufgrund eines Insolvenz- und Restschuldenbefreiungsverfahrens von einer Schuldnerberatungsstelle ein Schreiben mit Schuldenbereinigungsplan bekommen (siehe Anhang). Dazu habe ich jetzt allerdings ein paar Fragen...
- Im ersten Text steht was von freiwilligen Zahlungen von 15 Euro (steht auch oben rechts beim Schuldenber.plan) heißt das, dass ich jetzt jeden Monat 15 Euro bekomme bis meine Forderung erfüllt ist?
- Was ist mit der Abtretung im ersten Text gemeint?
- In dem Plan steht pro Jahr eine Summe und ganz am Ende dann die Gesamtsumme der 6 Jahre. Bedeutet das, dass ich pro Jahr z.B. nur 1,50 € bekomme? Im vergleich zur eigentlichen dreistelligen Forderung erscheint mir das sehr wenig...
- Wäre es klug dem nicht zuzustimmen und stattdesssen den Vollstreckungsbescheid zu vollstrecken?
- Was hat es mit dem gerichtlichen Entschuldungsverfahren auf sich?
Danke für alle Antworten
1 Antwort
Bevor eine natürliche Person einen zulässigen Antrag auf Verbraucherinsolvenz stellen kann, muss sie das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuches nachweisen. Oft ist diese Einigungsversuch nur obligatorisch, da von vornherein feststeht, dass dieser scheitern wird.
Im ersten Text steht was von freiwilligen Zahlungen von 15 Euro (steht auch oben rechts beim Schuldenber.plan) heißt das, dass ich jetzt jeden Monat 15 Euro bekomme bis meine Forderung erfüllt ist?
Das bedeutet, dass er jeden Monat 15 Euro zur Verteilung an alle Gläubigern zahlen wird, die am Plan teilnehmen. Deine Auszahlung bestimmt sich nach dem Anteil deiner Forderung an der Gesamtverschuldung.
Was ist mit der Abtretung im ersten Text gemeint?
Oft treten Schuldner zur Sicherungszwecken den pfändbaren Betrag ihres Einkommens an den Gläubiger ab (beispielsweise oft bei Kreditverträgen im Kleingedruckten). Die Gläubiger, zu deren Gunsten eine solche Abtretung erfolgte, erhalten in den ersten 24 Monaten den vollen vom Schuldner zu zahlenden Betrag von 15 Euro monatlich.
In dem Plan steht pro Jahr eine Summe und ganz am Ende dann die Gesamtsumme der 6 Jahre. Bedeutet das, dass ich pro Jahr z.B. nur 1,50 € bekomme? Im vergleich zur eigentlichen dreistelligen Forderung erscheint mir das sehr wenig...
Den Plan kann ich leider nicht lesen, da die Schrift zu klein ist. Aber diese 1,50 Euro werden dann wohl der dir zugedachte jährliche Betrag sein. Eine dreistellige Forderung ist in einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren bzw. in einem Insolvenzverfahren nichts. Dort geht es meistens um sechsstellige Summen oder gar mehr. Die Gläubiger mit den höheren Forderungen erhalten somit auch einen höheren Anteil.
Wäre es klug dem nicht zuzustimmen
Rein wirtschaftlich musst du dir die Frage stellen, ob dir in einem Insolvenzverfahren, im Falle der Ablehnung, mehr zufallen würde. Wie ich im ersten Text sehe, ist der Schuldner Bezieher von Arbeitslosengeld und erhält Leistungen unter dem pfändbaren Betrag. Somit würden in einem Insolvenzverfahren nicht einmal die hier angebotenen 15 Euro monatlich in die Masse fallen, sondern gar nichts. Du kannst natürlich darauf spekulieren, dass er während der Insolvenz wieder Arbeit findet bzw. zu Vermögen kommt (beispielsweise durch eine Erbschaft), aber dies musst du selbst abwägen. In der Praxis wird einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan so gut wie nie zugestimmt. Und sei es nur deswegen, um den Schuldner nicht einfach so "davon kommen" zu lassen und ihn in das Insolvenzverfahren zu zwingen.
und stattdesssen den Vollstreckungsbescheid zu vollstrecken?
Das kannst du schon tun. Allerdings wird der Schuldner nach dem Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs die Insolvenzeröffnung beantragen. Im Falle der Eröffnung werden alle durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erworbenen Sicherungen, die 3 Monate vor dem Antrag auf Insolvenzeröffnung bewirkt worden sind, unwirksam.
Was hat es mit dem gerichtlichen Entschuldungsverfahren auf sich?
Das ist ein anderes Wort für das Restschuldbefreiungsverfahren in Verbindung mit einer (Verbraucher-)Insolvenz. Erfüllt der Schuldner im Zeitraum von 6 Jahren ab Insolvenzeröffnung bestimmte Obliegenheiten, wird ihm Restschuldbefreiung gewährt. Damit könntest du deinen Anspruch nicht mehr durchsetzen.
Okay also um es zusammenzufassen, wird der Schuldner unterstützt wo es geht und der Gläubiger geht leer aus.
Das Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, alle Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen. Wenn kein Geld vorhanden ist, kann aber auch nichts verteilt werden. Vor einiger Zeit gab es noch keine Möglichkeit der Restschuldbefreiung. Nun ist man der Ansicht, dass jeder Mensch einen Anspruch auf einen wirtschaftlichen Neuanfang haben sollte, um sein ganzes Leben nicht in Schulden zu verbringen. 6 Jahre nur von den unpfändbaren Einkommensbeträgen zu leben ist auch kein Zuckerschlecken. Natürlich muss man aber auch die Interessen der Gläubiger berücksichtigen. So sind einige Forderungen von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Beispielsweise Forderungen aus unerlaubten Handlungen.
Ich habe unter den gesamten 18 Gläubigern den geringsten Schuldbetrag, ist es wahrscheinlich dass der Schuldner den einfach so bezahlt?
Nein, im Insolvenzverfahren würde er sich wegen Gläubigerbegünstigung sogar strafbar machen und seine Restschuldbefreiung riskieren.
Wenn ich also jetzt den Vollstreckungsbescheid anbringe und was vollstreckt werden kann, wird mir das wieder weggenommen wenn es innerhalb der 3 Monate liegt?
Die Sicherung wird unwirksam. Bereits aus der Pfändung erhaltene Beträge kannst du im Verbraucherinsolvenzverfahren in der Regel behalten. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass du welche erhalten wirst, da sein Einkommen unter dem pfändbaren Betrag liegt und er auf Konto und Einkommen vermutlich schon mehrere Pfändungen mit Vorrang liegen haben wird.
Gilt mein Vollstreckungsbescheid auch noch während des Insolvenzverfahrens?
Gelten schon, aber es besteht ein Vollstreckungsverbot.
Was bringt es, dass der Plan vorsätzlich so verfasst wird, dass er abgelehnt wird und der Schuldner somit in die Insolvenz muss?
Dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Der Gesetzgeber schreibt diesen außergerichtlichen Einigungsversuch vor und hatte damit im Sinn, unnötige Insolvenzen zu vermeiden. Dies hat sich in der Praxis aber nicht durchgesetzt oder als durchdacht erwiesen.
Wenn ich letztendlich eh nur 8 Euro verteilt auf 6 Jahre kriegen würde, werde ich dem Plan nicht zustimmen....
Auch deine Zustimmung wäre wohl ohne Auswirkungen, da Großgläubiger einem solchen Plan ohnehin nie zustimmen. Und es wäre die Zustimmung aller Gläubiger erforderlich um die Insolvenz zu vermeiden.
Danke für die ausführliche Beantwortung :)
Okay also um es zusammenzufassen, wird der Schuldner unterstützt wo es geht und der Gläubiger geht leer aus. Ich habe unter den gesamten 18 Gläubigern den geringsten Schuldbetrag, ist es wahrscheinlich dass der Schuldner den einfach so bezahlt? Wenn ich also jetzt den Vollstreckungsbescheid anbringe und was vollstreckt werden kann, wird mir das wieder weggenommen wenn es innerhalb der 3 Monate liegt? Gilt mein Vollstreckungsbescheid auch noch während des Insolvenzverfahrens? Was bringt es, dass der Plan vorsätzlich so verfasst wird, dass er abgelehnt wird und der Schuldner somit in die Insolvenz muss? Wenn ich letztendlich eh nur 8 Euro verteilt auf 6 Jahre kriegen würde, werde ich dem Plan nicht zustimmen....