Wann ist hier parken verboten?
Hi,
ich hab gerade einen Strafzettel bekommen, weil ich am Montag von 10:00 bis 14:00 wohl im Parkverbot stand. Das Schild, das zutrifft, ist das linke.
Ich habe das so verstanden, dass ich nachts zwischen 18-7 Uhr nicht parken darf. Oder bezieht sich das alles nur aufs halten?
Vielen Dank!
8 Antworten
Vor dem Schildermast darfst du gar nicht stehen, dahinter an Werktagen 18 bis 7 Uhr mit Parkausweis, sonst niemand.
Korrekt, eine Ausnahme gibt es aber:
Wäre der FS im Besitz des Blauen Parkausweis, dürfte er mit Parkscheibe im Eingeschränkten Halteverbot bis zu 3 Stunden stehen.
Rechts vom Mast darf man zu keiner Zeit halten, geschweige denn parken. Links vom Mast darf man ab 7 Uhr morgens bis 18 Uhr abends parken, es sei denn man ist durch den angeführten Parktausweis zum nächtlichen Parken berechtigt. Kurz halten darf man immer.
Ja, korrekt, sorry!
Ich habe das so verstanden, dass ich nachts zwischen 18-7 Uhr nicht parken darf.
So sehe ich das auch.
Ausgenommen Bewohner ... die dürfen rund um die Uhr dort parken.
So im Link zu lesen.
Treffen Sie etwa auf ein Halteverbot mit Zusatzschild, so bestimmt dies das Parkverbot näher. Ein Halteverbot beispielsweise mit Uhrzeit bedeutet, dass die Anordnung nur für diese bestimmten Zeiten oder die genannten Tage gilt. Außerhalb dieser Phasen dürfen Sie – sofern nicht anders geregelt – an dieser Stelle parken. Sogar im absoluten Halteverbot ist das dann erlaubt.
Ich habe das so verstanden, dass ich nachts zwischen 18-7 Uhr nicht parken darf. Oder bezieht sich das alles nur aufs halten?
Eigentlich hast du alles richtig verstanden.
Es ist ein eingeschränktes Halteverbotsschild. Sprich: Halten darf man, parken aber nicht. Das gilt aber nur werktags (Montags bis Samstags) von 18 Uhr bis 7 Uhr Morgens, also über die Nacht. Bewohner mit dem entsprechenden Parkausweis können das Schild hingegen komplett missachten.
Hier sieht man an einem Beispielbild was aufgebaut ist wie das bei dir auch anhand der Erklärung, dass dein Gedankengang genau richtig ist:
https://www.halteverbot123.de/absolutes-und-eingeschraenktes-halteverbot.html
Deswegen müsste das Problem woanders liegen. Muss man dort eine Parkgebühr zahlen? Standest du regelwidrig? Ansonsten muss das Ordnungsamt einen Fehler gemacht haben.
Schildertürme, also mehrere Schilder übereinander werden IMMER VON OBEN NACH UNTEN GELESEN!
In diesem Fall bedeutet es also: Linkes Schild, eingeschränktes Halteverbot, rechtes Schild, absolutes Halteverbot.
Die Schilder unter den Ver- bzw. Gebotsschildern, erklären die darüber liegenden.
Tagsüber in der Zeit von 7Uhr Morgens bis 18Uhr Abends darf dort NIEMAND PARKEN, lediglich anhalten zum Be- und Entladen.
Von Abends 18Uhr bis Morgens 7Uhr, also während der Nacht, dürfen Links vom Schild nur Anwohner mit Parkausweis parken.
Wenn du also in der Zeit von 10Uhr bis 14Uhr dort gestanden bist, hast du im eingeschränkten Halteverbot geparkt und das ist Tagsüber unzulässig.
Nein! Du darfst nur mit Ausweis von 18-7 Uhr parken, sonst niemand! Die Uhrzeit grenzt in diesem Fall die Erlaubnis für die Parkauseeisinhaber ein, nicht das Halteverbot!