Linienbus fährt durch Spielstraße + "Anlieger frei" -Straße?
Seit kurzem fährt ein Linienbus in eine Richtung durch unsere Spielstraße, die gleichzeitig eigentlich auch nur von Anliegern befahren werden darf. Die Straße ist nicht einmal breit genug, sodass zwei PKWs nebeneinander fahren könnten, sodass der Gelenkbus auch schon das halbe Beet eines Nachbarn bei einer engen Kurve mitgenommen hat.
Kennt sich jemand damit aus? Ist das rechtens?
7 Antworten
Ruf beim Busunternehmen an. Viele Fahrer nutzen solche Straßen schlicht als Abkürzung
sodass der Gelenkbus auch schon das halbe Beet eines Nachbarn bei einer engen Kurve mitgenommen hat.
Das darf keinesfalls passieren, da sollte man auch sofort die Polizei (110) rufen. Wenn der Bus einfach weiterfährt, ist das Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB.
durch unsere Spielstraße
Du meinst wohl eher "durch unseren Verkehrsberuhigten Bereich".
Ist das rechtens?
Ob der Bus da durchfahren darf, entscheidet meines Wissens nach die Stadtverwaltung.
Ob da nun eine VERKEHRSBERUHIGTE ZONE ist oder nicht, Busse dürfen da trotzdem langfahren. Da der Bus beauftrag worden ist, Personen in dieses Gebiet zu befördern, hat er auch ein Anliegen und somit ist alles rechtens.
Nun, der Bus hält allerdings nicht. Die nächste Haltestelle ist die einer anderen Linie nach 20 Minuten Fußweg...
Der Bus fährt nur durch.
Das Schild mit dem Hinweis "Anlieger frei" sagt letztlich nichts anderes aus als das man einen berechtigten Grund haben muss um diese Straße zu befahren, es bedarf nicht unbedingt den Umstand in dieser Straße Anwohner zu sein.
Ein Bus der in eine solche Straße einfährt hat somit einen berechtigten Grund, ebenso ist es einem Bus nicht pauschal verboten in einen verkehrsberuhigten Bereich einzufahren. Hierzu der Hinweis: Spielstraße und verkehrsberuhigter Bereich sind zwei völlig verschiedene Angelegenheiten.
Entstehen Schäden müssen/können diese angezeigt werden, auch ein Blumenbeet welches platt gefahren wurde ist ein Sachschaden. Damit dies aber auch als solcher geführt werden kann braucht es mindestens die Meldung an die Versicherung die den Schaden bezahlt, in dem Fall wäre also als erste Stelle der Busbetreiber hinzuzuziehen.
Wenn dich diese Route irritiert kannst du beim Betreiber weitere Auskünfte einholen, wieso der Bus durch diesen verkehrsberuhigten Bereich fährt. Rein rechtlich ist es ihm aber durchaus gestattet.
Generell ist das Schild "Anlieger frei" Auslegungssache, wenn der Fahrer einen halbwegs vernünftigen Grund aufzeigen kann spricht nichts dagegen. "Ich suche nach einer Adresse" ist da prinzipiell schon vollkommen ausreichend (man sollte aber eine Adresse als Antwort im Kopf haben die innerhalb dieser Straße liegt).
Letztlich möchte man mit einem solchen Schild lediglich verhindern, dass hierdurch der reguläre Verkehr fährt. Da das ganze in deinem Fall aber zusätzlich durch einen verkehrsberuhigten Bereich führt sinkt das Interesse ab diese Route als Abkürzung zu befahren.
Linienbusse werden üblicherweise von der Kommune beauftragt. Also wird das schon seine Richtigkeit haben.
Muss nicht sein. Bei meinen Eltern sind die früher ganz gern Mal durchgefahren obwohl die Straße nicht zur Route gehört hat. So haben sie sich 3min ins Depot gespart