Einspruch wurde ignoriert, Mahnung kam - was tun? - Ursprüngliche Summe bezahlt, Einschreiben geschickt... noch eine Mahnung...!!!

5 Antworten

Man kann da nicht 4 Minuten zu lange parken, wie sollte man das auf der Parkscheibe einstellen bzw. sehen?

Du hast da nicht eingekauft, stimmt´s? Bei unserem Tegut darf man zwei Stunden parken - nie im Leben kauft jemand länger als zwei Stunden ein.

Das ist ja nicht das Ordnungsamt, wo man Einspruch erheben kann, das hättest Du bezahlen müssen.

Überweise die 29,- Euro und hoffe, dass sie damit zufrieden sind und den Zahlungsbeleg kannst Du denen ja schicken. Verweise auf Deinen Brief, den Du geschrieben hast und lege nochmal eine Kopie bei.

Die reine Abzocke, aber es ist deren Recht, es ist das Privatgrundstück des Discounters. Kannst noch froh sein, dass Du nicht abgeschleppt wurdest.

lg Lilo

genau, du schreibst wieder einen Einspruch, verweist auf den ersten Einspruch und schickst es per Einschreiben. Vielleicht legst du noch eine Kopie des ersten Einspruchs bei. Ach so, erstmal nicht zahlen und alle Schreiben aufheben!!!

martinzuhause  24.05.2017, 13:21

da wird der aussteller des schreibens schon einen anchweis sehen wollen das er etwas beim ersten mal verschickt hat

Weshalb legst du denn Einspruch ein? Es ist doch offenbar faktisch richtig, dass du zu lange auf dem Parkplatz gestanden hast. Von daher sehe ich keinerlei Grundlage für diesen Einspruch.

LiselotteHerz  24.05.2017, 13:26

Genau so sehe ich das auch.

Vermutlich hast Du auf einem Parkplatz geparkt, der von Park-Control o.Ä. verwaltet wird.

Mit dem Abstellen hast Du die Nutzungsbedingungen/AGB akzeptiert, die groß an der Auffahrt hängen; vermutlich, daß Du eine Parkscheibe auslegen musst.

Deinen Einspruch kannst Du vergessen. Gerade ParkControl sind Profis, was die rechtsverbindliche Formulierung solcher AGB betrifft.

Zahl' das Entgelt, ärgere Dich drüber und leg' das nächste Mal die Parkscheibe aus.

Was du bekommen hast, war kein Strafzettel. Das war eine ganz normale zivilrechtliche Forderung des Parkplatzbetreibers. Oder steht da irgendwas von einem Ordnungsamt o.ä. drauf?

Die Erhöhung von 29€ auf 42,50€ ist völliger Schwachsinn. Das ist sogar im Zivilrecht ausdrücklich verboten. Solche Strafgebühren um sich selbst zu bereichern, kriegt man nicht eingeklagt.

Ob du nun, wie hier teilweise empfohlen, die ursprünglichen 29€ bezahlst oder nicht, ist deine Sache. Das kommt auch drauf an, ob diese Gebühr deutlich sichtbar an dem Parkautomaten angekündigt war oder nicht. Ob das in irgendeinem ewig langem Fließtext nebenbei erwähnt, überhaupt wirksam ist, kann man bezweifeln.

Wie dem auch sei: Wenn du in deiner Beschwerde zugegeben hast, 4 Minuten drüber gewesen zu sein, wäre es nicht unklug, diese 29€ zu bezahlen. Es macht dann vermutlich wenig Sinn, sich groß zur Wehr zu setzen.

Ansonsten wie gesagt: Die Erhöhung auf 42,50€ ist zivilrechtlicher Schwachsinn.

Delftai66 
Beitragsersteller
 25.05.2017, 10:31

Jetzt kann ich hier endlich mal kommentieren, gestern wollte es irgendwie nicht gehen. Ich hab jetzt einen zweiten Brief geschrieben, den ersten nochmal dazu, alles per Einschreiben. Ich habe geschrieben, dass ich die Erhöhung nicht einsehe, da sie ja auf meinen sofortigen Einspruch nicht reagiert haben. Ich werde jetzt mal die 29 Euro zahlen und hoffe, dass sie mir dann wegen der "restlichen" 13,50 Euro keinen Affenzirkus machen..... :-/