PePaCO Strafzettel unvollständig also auch ungültig?

3 Antworten

Geh mit dem Zettel zur Polizei und frag da nach, ob das Rechtens ist.

Solche privaten Geschäftemacher dürfen gar keine Strafzettel erteilen, da du wohl entgegen der Beschilderung auf einem Privatparkplatz geparkt hast und dafür ist die Polizei sowieso nicht zuständig.

Mit dem Befahren eines Privatparkplatzes akzeptierst du die Bedingungen des Besitzers und der hat offensichtlich eine Vertragsstrafe für Besitzstörung in verbotener Eigenmacht nach § 858 BGB ausgelobt.

Das Kreuz oder fehlende Kreuz ist allerdings nicht der Haken bei der Sache. Im zivilrechtlichen Bereich gibt es keine Halterhaftung. Die Firma kann nur Anspüche an den Fahrer stellen. Dazu müssen sie aber beweisen, dass du der Fahrer warst, falls du das abstreitset und anders als in Bußgeldverfahren musst du über den Fahrer auch keine Auskunft geben.

Du könntest dich z.B. erstmal gar nicht melden, denn wenn du dich selber meldest, wissen die ja schon mal, dass du den Zettel gefunden hast und damit vermutlich der Fahrer warst. Und bekommst du als Halter ein Schreiben, kannst du abstreiten, der Fahrer gewesen zu sein. Pech hast du allerdings, wenn die eine Videoüberwachung haben, was allerdings auch angezeigt werden müsste.

Hier gibts ein interessantes Urteil dazu:

http://www.verkehrsrecht.gfu.com/2016/01/keine-halterhaftung-fuer-vertragsstrafe-bei-unberechtigtem-parken-auf-privatgelaende/



meinste, das interessiert die?

die sind eh nur auf dein geld aus... willste dir für 30,-- nen RA suchen?