Park & Collect - Bescheid zur Besitzstörung hier rechtens?
Hallo,
vorweg: Das Schreiben kam heute (27.07.2020 an).
Derartige Fälle gab es natürlich schon ohne Ende, das weiß ich. Dennoch würde ich gerne Meinungen zu dieser expliziten Situation einholen:
Ich parkte am 20.06 auf einem Privatparkplatz direkt an der Straße. Während diesen ca. Fünf Minuten Parkzeit (es waren definitiv nur Fünf Minuten da ich für jemanden einkaufte und ihm während ich am Wagen stand, schrieb, dass ich da bin, er solle doch bitte herunterkommen und es abholen) muss wohl der Besitzer ebenfalls vor Ort gewesen sein und den Sachverhalt fotografiert haben. Wir standen während der Standzeit mit offener Fahrzeugtür, Warnblinkanlage und zu zwei an dem Fahrzeug und haben den Einkauf übergeben.
Ich habe mich nicht! vom Wagen entfernt (eben WEIL ich ja auf einem Privatstellplatz hielt) und es hat mich währenddessen auch niemand angesprochen, dass ich bitte wegfahren soll weil man hier parken möchte o.ä.
Heute erhielt ich den Brief von Park & Collect mit der üblichen Angabe der Besitzstörung als außergerichtliches Vergleichsangebot. Ich möchte doch bitte den Kompensationsbetrag von 35,00€, die Ermittlungskosten von 10,40€ und die Einigungskosten von 67,50€ inkl. Postkosten von 13,50€ bis zum Datum X zahlen.
Das Beweisfoto erhalte ich nur im Gerichtsverfahren (Lustig, denn auf diesem muss man uns ja zu zweit mit Warnblinkanlage und offener Tür sehen...)
Welche Schritte kann ich hier angehen? Unterlassungserklärung? Welche Möglichkeiten habe ich unter Umständen? Es geht mir nicht darum, meine "Schuld" nicht einzugestehen, aber wenn ich für Fünf Minuten Haltezeit, mit Warnblinklicht und zu Zweit am Fahrzeug stand und mich keiner anspricht, dass man hier parken möchte sondern ein Foto macht um anschließend ein derartiges Verfahren in die Wege zu leiten, zweifle ich gerade wirklich sehr an der allgemeinen Gesellschaft.
Ich danke für jede Antwort!
Gruß
3 Antworten
Du hast auf diesem Platz nichts zu suchen.
Sobald du diesen Privatparkplatz auch nur zum Einladen, mit laufendem oder ausgestelltem Motor besetzt- hast du fremdes Eigentum benutzt. Und ob du dabei stehst oder nicht- du nutzt fremdes Eigentum ohne Einwilligung des Besitzers.
Ich habe kürzlich auf einem privatem Garagenvorplatz in Hanniver gehalten, bin ausgestiegen , aber am Fahrzeug geblieben, weil der Mitfahrer sich etwas verspätet hat und ich die Fahrbahn nicht verengen wollte.
Dem Ordnungsamt war dieser Halt eine kostenpflichtige Verwarnung wert- Quittung gegen Bargeld....
Hätte ich hier am Strassenrand gehalten und den Nachfolgeverkehr behindert- kein Halteverbot- alles gut.
Privater Garagenvorplatz- kostet...........
Leider ist es so...Ich hab auch in mein Wutholz gebissen-dann den Wagen " vorschriftsmässig" als Hindernis auf die Strasse gestellt- der Rückstau war super....
Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht (§§ 858, 862 BGB).
Die Abmahnung droht dir, denn der rechtmäßige Besitzer hat einen Unterlassungsanspruch.
Danke, damit ist der restliche Weg denke ich klar. Im Netz ließt man hier und da von Chancen, Unterlassungserklärung etc, dass das schreiben nicht rechtskräftig sei Maß ich auch schon, aber gut, ich werde es vermutlich einfach zahlen und gut ist...
Mit Scheinen die Kosten bzgl der Post deutlich zu hoch. Hier darf eigentlich nur der tatsächlich Aufwand berechnet werden. Sprich Papier und Porto. Die Arbeitzeit der Schriebkraft zählt da nicht.
Grundsätzlich wirst du zahlen müssen. Aber durch die etwas seltsame Aufschlüsselung der Einzelposten wäre es interessant was ein Anwalt hierzu zu sagen hat.
Danke für die Info und die Schilderungen. Am Ende werde ich das mir Sicherheit so oder so bezahlen und mich eben doof und dämlich ärgern.
Schade ist nunmal nur, dass man bei fünf Minuten UND der bestehenden Möglichkeit, statt einem Foto zu machen, das Gespräch zu suchen, ein derartiges Verfahren in die Wege leiten muss...
Es gibt immer wieder interessante, sehr spezielle Menschen da draußen.