Park & Collect - Bescheid zur Besitzstörung hier rechtens?

3 Antworten

Du hast auf diesem Platz nichts zu suchen.

Sobald du diesen Privatparkplatz auch nur zum Einladen, mit laufendem oder ausgestelltem Motor besetzt- hast du fremdes Eigentum benutzt. Und ob du dabei stehst oder nicht- du nutzt fremdes Eigentum ohne Einwilligung des Besitzers.

Ich habe kürzlich auf einem privatem Garagenvorplatz in Hanniver gehalten, bin ausgestiegen , aber am Fahrzeug geblieben, weil der Mitfahrer sich etwas verspätet hat und ich die Fahrbahn nicht verengen wollte.

Dem Ordnungsamt war dieser Halt eine kostenpflichtige Verwarnung wert- Quittung gegen Bargeld....

Hätte ich hier am Strassenrand gehalten und den Nachfolgeverkehr behindert- kein Halteverbot- alles gut.

Privater Garagenvorplatz- kostet...........

Goyoma 
Beitragsersteller
 27.07.2020, 20:14

Danke für die Info und die Schilderungen. Am Ende werde ich das mir Sicherheit so oder so bezahlen und mich eben doof und dämlich ärgern.

Schade ist nunmal nur, dass man bei fünf Minuten UND der bestehenden Möglichkeit, statt einem Foto zu machen, das Gespräch zu suchen, ein derartiges Verfahren in die Wege leiten muss...

Es gibt immer wieder interessante, sehr spezielle Menschen da draußen.

Userhm  27.07.2020, 20:22
@Goyoma

Leider ist es so...Ich hab auch in mein Wutholz gebissen-dann den Wagen " vorschriftsmässig" als Hindernis auf die Strasse gestellt- der Rückstau war super....

Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht (§§ 858, 862 BGB).

Die Abmahnung droht dir, denn der rechtmäßige Besitzer hat einen Unterlassungsanspruch.

Goyoma 
Beitragsersteller
 27.07.2020, 20:20

Danke, damit ist der restliche Weg denke ich klar. Im Netz ließt man hier und da von Chancen, Unterlassungserklärung etc, dass das schreiben nicht rechtskräftig sei Maß ich auch schon, aber gut, ich werde es vermutlich einfach zahlen und gut ist...

Mit Scheinen die Kosten bzgl der Post deutlich zu hoch. Hier darf eigentlich nur der tatsächlich Aufwand berechnet werden. Sprich Papier und Porto. Die Arbeitzeit der Schriebkraft zählt da nicht.

Grundsätzlich wirst du zahlen müssen. Aber durch die etwas seltsame Aufschlüsselung der Einzelposten wäre es interessant was ein Anwalt hierzu zu sagen hat.