rechtswidrigkeit am Parkplatz? was darf ich? was kann ich tun?
Hallo Leute...
ich habe den Brief bekommen der im Anhang ist.
Der Vermieter behauptet das ich im sowie auf dem Auto (Dachträger m. Dachbox) Sperrmüll bzw Feuergefähliche (LOL) Dinge im Auto hätte. Es sind allerdings nur Gegenstände für den Flohmarkt. Andererseits steht das Auto zwar fahrbereit aber nicht angemeldet schon seit 5 Jahren auf diesem Stellplatz.
Jetzt nach dieser langen Zeit fällt dem Vermieter das erst auf.
Ich habe immer meine Miete für den Stellplatz bezahlt und da hat auch keiner gemeckert.
Was passiert wenn ich das Auto einfach stehen lasse ? Was könnte schlimmsten Fall passieren ?
3 Antworten
rechtswidrigkeit am Parkplatz? was darf ich?
Dort nicht vertragswidrig parken? Der Unterlassungsaufforderung nach ist vertraglich nur die Nutzung der (mit-)vermieteten Stellplätze durch fahrbereite Kraftfahrzeuge gestattet. Abgemeldet, dürfte es aber nicht von dort bewegt werden, was nun i. S. d. Nutzungsvereinbarung Voraussetzung wäre :-)
Im Ergebnis hat der Vermieter daher Recht: Der offenbar seit mehreren Jahren ohne Hauptuntersuchung nutzungswidrig dort gelagerte PKW ist innerhalb eines Monats zu entfernen.
Was passiert wenn ich das Auto einfach stehen lasse ?
Es droht frislose Kündigung des Gesamtmietvertrages, § 543 III 1 BGB :-O
G imager761
Der Vermieter behauptet das ich im sowie auf dem Auto (Dachträger m.
Dachbox) Sperrmüll bzw Feuergefähliche (LOL) Dinge im Auto hätte. Es
sind allerdings nur Gegenstände für den Flohmarkt.
Das Einlagern von Gegenständen ist in Tiefgaragen grundsätzlich nicht gestattet, da dies dem vorbeugenden Brandschutz widerspräche und ggfs. die Nutzung untersagt werden kann. Das steht nicht nur in allen Mustermietverträgen, sondern zudem neben der Hausordnung auch üblicherweise in größeren Tiefgaragen im örtlichen Aushang. Es handelt sich dabei nicht um eine Willenserklärung des VM, sondern um die Durchsetzung einer behördlichen Auflage. Die Sachen müssen entfernt und extern gelagert werden.
Andererseits steht das Auto zwar fahrbereit aber nicht angemeldet schon seit 5 Jahren auf diesem Stellplatz.
Dabei ist zu prüfen, ob der Garagenmietvertrag eine entsprechende Einschränkung auf fahrbereite Fahrzeuge enthält. Falls dem so ist, hat der VM Recht und kann den vertrag ggfs. sogar fristlos kündigen.
Nochwas.... die Sachen sind alle IM auto gelagert nicht auf dem Parkplatz.
Der VM kann den Garagenmietvertrag nicht kündigen.. Er gehört zur Wohnung bzw. musste ich ihn 3 Jahre zahlen obwohl kein Auto drauf stand. Wäre zu schön wenn ich den jetzt gekündigt bekomme.. Dann kommt auch die Karre weg. Trotzdem vielen Dank für deine Antwort. ;-)
Dem Vermieter könnte es echt Wurscht sein. Bin selbst Vermieter, und einer meiner Mieter hat sein abgemeldetes KFZ auf seinem Stellplatz. Was er da abstellt, ist sein Problem.
Dein Problem ist, dass es wohl einen Vertrag zur Nutzung des Stellplatzes gibt. Ich vermute mal, dass, wenn dein Auto von selbst brennt, und somit Schaden an der Tiefgarage und an anderen Autos hinterlässt, die nicht vorhandene Haftpflichtversicherung des abgemeldeten Autos auch nicht einspringen kann. Ja, und da unterstellt der Vermieter dir, dass für so einen Fall dein Privatvermögen sicher nicht ausreichen wird.