Mir ist ein Roller in das Auto reingefahren. Bin ich schuld?
Mir ist ein Roller reingefahren und wollte fragen wer eruer meinung nach schuld war.Hierzu hab ich auch eine kurze Grafik erstellt damit ich es verständlicher erklären kann.http://i.imagebanana.com/img/4shubmv4/Unbenannt1.jpg
Ich (blau) bin hinter geparkten Autos stehen geblieben um den Gegenverkehr (Grün) durch zu lassen. Dabei war ich nicht direkt hinter den geparkten Autos sondern mit etwa noch 1,5 Meter weiter links auf der Fahrbahn. Nach dem Gegenverkehr wollte ich weiterfahren wurde aber von einem Roller (rot) von hinten erfasst. Er hat mich anscheinend nicht gesehen und dachte wohl das ich geparkt war. Was sagt ihr dazu?
17 Antworten
Oh je, das fehlende Schauen wird dir sicher nicht zugute kommen ... Dass du den Blinker gesetzt hast, war - logisch - gut, aber trotzdem muss man eben gucken, ob dahinter noch jemand kommt.
Meine Schwägerin hatte mal einen ähnlichen Fall, allerdings saß sie auf dem Roller und fuhr in ein Taxi rein, das abrupt anhielt, um einen Fahrgast reinzulassen. Meine Schwägerin hatte sich einen Anwalt für Verkehrsrecht (http://www.kanzleipruefer.de/anwalt-verkehrsrecht-frankfurt.html) genommen und der Taxifahrer musste mit 40 Prozent haften. Da war es also auch so, dass der Taxifahrer seine Situation mehr im Kopf hatte als den nachfolgenden Verkehr - meine Schwägerin rauschte in ihn rein und wollte sich den Schaden dann ersetzen lassen. Gegen den Auffahrenden, also meine Schwägerin, bei dir der Rollerfahrer, spricht zunächst der "Beweis des ersten Anscheins": Er hat vielleicht nicht den nötigen Sicherheitsabstand eingehalten oder seine Fahrgeschwindigkeit war nicht der Verkehrssituation angepasst oder aber es mangelte an der nötigen Aufmerksamkeit. Es gilt, diesen Anscheinsbeweis zu widerlegen, wenn man als Auffahrender komplett oder teilweise aus der Haftung will. Im Falle meiner Schwägerin war es so, dass für den nachfolgenden Verkehr nicht ersichtlich war, dass der Taxifahrer einen Grund hat, plötzlich so stark abzubremsen. Meine Schwägerin hatte Mitschuld mit der Begründung, dass sie so hätte fahren müssen, dass auch plötzliches, überraschendes Abbremsen nicht für ein Auffahren hätte sorgen dürfen.
Vielleicht hilft dir das etwas weiter.
cheers, Kev
Da du geblinkt hast, aber es nicht für nötig gehalten hast in den Rückspiegel zu gucken, so trifft dich auf jedenfall eine Teilschuld.
Aber auch wenn du geguckt hättest, so trifft dich auch dann eine Teilschuld, da du wohl dann die Geschwindigkeit des Rollers unterschätzt hättest.
Hier wäre der theoretisch beste Autofahren dann nämlcih stehen geblieben und hätte den Rollerfahrer passieren lassen, und der Unfall wäre nicht geschehen.
Der Roller Fahrer kann jedoch behaupten, dass du ganz rechts gestanden und geparkt hast, und du einfach ohne zu blinken ausgeschert bist. Demach wärst du Schuld.
Ich würde in diesem Fall die Sache "aussitzen" und den Gegner für mich arbeiten lassen. Soll er ruhig seine Ansprüche stellen, denn er ist es dann, der deine Schuld beweisen muß. Kann er dies nicht, so hat er ein Problem, nämlich dass deine Behauptung stimmen müßte.
Nur dann ginge die Sache auch wahrscheinlich mit Teilschuld aus.
ich würde sagen, dass du schuld hast..
denn eig muss man nach jedem losfahren den verkehr sichern, das heißt 'schulterblick'.
den hättest du machen müssen um zusehen, dass da jemand kommt.
so würde ich das einschätzen..
Hallo viperzer, es kann auch sein das du schon zu spät geblinkt hast und gleich ausgeschehrt bist, obwohl der Motorroller schon am überholen war, dann hättest du nämlich Schuld, weil du den Rückwertigen Verkehr übersehen hast oder nicht gesehen hast. War der Roller aber noch weit hinter dir und du schon den Blinker gesetzt hattest, dann ist der Rollerfahrer schuld. Aber so etwas kann mal Passieren, sollte meine erste These richtig sein, dann mußt du den Schaden bezahlen."
hast du die polizei gerufen? wurde der unfall aufgenommen? hat du geblinkt? ich meine, der rollerfahrer hat schuld, weil er in einer unübersichtlichen situation überholt hat. aber ich bin kein verkehrsrechtler