Parkplatz doppelt belegt, Strafe?
Moin Leute,
habe einen Sprinter max geparkt, der hat halt 2 Parkplätze benötigt ( wegen Überlänge eben ). Jetzt war an der Scheibe ein Zettel von der Stadt, das ich keine 2 Parkplätze benutzen darf und zeitnah eine Strafe kommt.
nun jetzt zu meiner Frage : was soll ich machen ? Das auto Anzünden ?
4 Antworten
habe einen Sprinter max geparkt, der hat halt 2 Parkplätze benötigt ( wegen Überlänge eben ).
Das ist unzulässig, da die Markierung bei entsprechend vorgegebenen Stellplätzen nicht überschritten werden darf.
Jetzt war an der Scheibe ein Zettel von der Stadt, das ich keine 2 Parkplätze benutzen darf und zeitnah eine Strafe kommt.
Pech. Manchmal drückt die entsprechende Stelle ein Auge zu, wenn es ansonsten genügend Stellplätze gibt, aber sachlich ist die Verwarnung berechtigt.
nun jetzt zu meiner Frage : was soll ich machen ? Das auto Anzünden ?
Nein, aber dort darf eben so ein Fahrzeug nicht geparkt werden. Dann musst du dir einen Stellplatz ohne Längsabgrenzungen suchen - oder (etwa bei einem Umzug) eine entsprechende Haltezone rechtzeitig beantragen und bezahlen. Billig ist das nämlich nicht.
Jetzt war an der Scheibe ein Zettel von der Stadt, das ich keine 2 Parkplätze benutzen darf
Das ist korrekt. Das fällt unter §12 StVO, Absatz 6.
und zeitnah eine Strafe kommt.
Das kostet 10,-
was soll ich machen ?
Bezahlen und ansonsten dort parken, wo keine zwei eingezeichneten Parkflächen blockiert werden.
Das auto Anzünden ?
Davon ist aufgrund §306 StGB, Absatz 1, Satz 4 dringend abzuraten.
Rechtlich ist es richtig wenn die Stadt dafür ein Ticket schreibt, aber menschlich könnte man dann auch mal ein Auge zudrücken.
neee, dir einen passenden Parkplatz suchen. Das Fahrzeug hat innerhalb der Markierung zu stehen.
Dann darfst du halt da nicht parken
Parkplatz 4 Meter, Sprinter 6 Meter. Wie ?