Parklicht?
Hallo,
gestern Abend auf dem Weg Nachhause, bin ich Innerorts ausversehen in ein parkendes Auto gefahren. Es war dunkel und ich konnte das Auto erst im letzten Moment erkennen. Aufgrund des Gegenverkehrs war es mir nicht möglich auszuweichen.
Ich habe mir lange darüber dem Kopf zerbrochen, wie das passieren konnte. Einerseits haben wetterbedingt eingeschränkte Sichtverhältnisse dazu geführt, andererseits frage ich mich aber auch, ob es daran lag, dass das andere Auto kein Parklicht anhatte.
Die Straße war nur einseitig (leider nur die Gegenverkehrsseite) spärlich beleuchtet und es war ein schwarzes Auto. Beides Bedingungen, die das Erkennen des Wagens nicht gerade positiv beinschflussen. Wäre der Fahrzeughalter des anderen Auto verpflichtet gewesen das Parklicht anzuschalten und hätte somit eine Teilschuld?
Natürlich bin ich mir bewusst, dass trotzdem auch ich Schuld an dem Unfall habe und möchte mich auch nicht herausreden. Ich möchte es hauptsächlich auch nachvollziehen können.
Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen.
Lg
12 Antworten
Das Auto muss doch dein Licht reflektiert haben. Zumind. die Reflektoren und das Kennzeichen.
Als Parklicht wird in Deutschland ein bei abgezogenem Zündschlüssel einzuschaltendes, im Gegensatz zum Standlicht einseitig leuchtendes Licht bezeichnet. Es darf in Deutschland innerorts an Stellen ohne ausreichender Fremdbeleuchtung anstelle des Standlichts benutzt werden – beispielsweise an Stellen, an denen die Straßenbeleuchtung nicht während der gesamten Nacht eingeschaltet bleibt (erkennbar durch eine rote Markierung am Lichtmasten; Deutsche StVO-Zeichen 394 bzw. Zeichen 394-50 bzw. Hinweiszeichen 12 in Österreich).
Es war ausreichend Fremdbeleuchtung gegeben.
Gibt es das typische Parklicht überhaupt noch? Ich kenne es von alten VW. Ich müsste bei meinem Auto das Standlicht eingeschlaten lassen und am nächsten Tag den Pannendienst wegen einer schwachen Batterie rufen.
du warst zu schnell - parkende Autos sollte man im Licht der eigenen Scheinwerfer erkennen können.
Aufgrund des Gegenverkehrs war es mir nicht möglich auszuweichen.
man hat ne Bremse, damit kann man anhalten
selbst wenn das Fahrzeug im Halteverbot gestanden hätte, hättest es Nicht anfahren dürfen.
Die Schuld liegt alleine an dir. informiere deine KFZ-Haftpflicht, ohne Vollkasko bleibst auf deinem Schaden sitzen.
Wäre der Fahrzeughalter des anderen Auto verpflichtet gewesen das Parklicht anzuschalten und hätte somit eine Teilschuld?
nein
der Falschparker bekommt höchstens nen Knöllchen
Stell dir eine andere Frage:
Wenn dort ein Mensch gestanden hätte statt einem Auto, hättest du diesen dann auch nicht gesehen und angefahren?
Und dann sei dankbar, dass es nur ein Auto war und überdenke deine Fahrweise, wenn du praktisch keine Sicht hast.
Zu deiner Frage:
Nein, das parkende Auto hat keine Mitschuld.
Parklicht?
Ist eine Einrichtung zur Kenntlichmachung beim Parkieren von Pkw zu nächtlicher Stunde, welche bei vielen neueren Fahrzeugen nicht mehr vorhanden ist.
Wäre der Fahrzeughalter des anderen Auto verpflichtet gewesen das Parklicht anzuschalten und hätte somit eine Teilschuld?
Eine Pflicht zur Nutzung gibt es meines Wissens nicht. Einerseits ist diese Einrichtung, wie erwähnt, nicht bei jedem Fahrzeug verbaut, andererseits sind hinten grundsätzlich Reflektoren vorgesehen, die genau das verhindern sollen: Dass man unbeleuchtete Fahrzeuge nachts übersieht.
vor allem hat man am eigenen Fahrzeug eingeschaltete Scheinwerfer, womit solche Fahrzeuge locker erkennen sollte. es sei, man ist zu schnell unterwegs
Hallo,
natürlich hat nicht nur der andere Fahrer Schuld, aber das hast du ja auch eingesehen. Aber anders, als viele hier schreiben, kann dem anderen Fahrer auch eine Teilschuld treffen.
,,Grundsätzlich gilt: Wenn ein Fahrzeug nicht gut erkennbar ist, muss das Parklicht angeschaltet werden. Bei Verstößen gegen das Parklichtgebot kann die Polizei ein Verwarngeld von bis zu 20 Euro verhängen"
https://www.google.com/amp/s/www.hna.de/lokales/northeim/wirbel-parklicht-900607.amp.html
,,In solchen Fällen müssen Autofahrer laut Straßenverkehrsordnung innerhalb geschlossener Ortschaften das Parklicht anschalten, erklärt die Expertenorganisation Dekra. Tun sie das nicht, können andere Verkehrsteilnehmer das Auto übersehen. Kommt es dann zu einem Unfall, kann den Halter des abgestellten Autos eine Teilschuld treffen."
Natürlich kann ich es nicht hundertprozentig sagen. Habe ja auch keine Ahnung, wie es nun genau war.