Hallo , ich habe glaube ich einen Leitpfosten umgefahren. Ich konnte aber weder am Auto noch am Leitpfosten irgendwelche Schäden erkennen. Was soll ich machen?

7 Antworten

Hallo bahakvhb,

ob bei Dir Schäden am eigenen Auto vorhanden sind ist eigentlich völlig egal.

Entscheidend ist nur, ob Fremdschaden entstanden ist oder nicht.

Hast Du den Leitpfosten nur Umgefahren, diesen aber nicht beschädigt, langt es wenn Du den Leitpfosten wieder aufrichtest und so befestigst, dass er sicher steht und weder durch Wind, noch Sturm umfallen kann.

Nur wenn wirklich Fremdschaden (dazu zählt auch wenn ein Leitpfosten oder die Grasnarbe)  entstanden ist musst Du Dich dem Geschädigten mitteilen, dass Du und in welcher Art Du an dem Unfall beteiligt warst. Da natürlich der Zuständige Mitarbeiter der Stadt/des Landkreises nicht vor Ort ist, musst Du den Unfall der nächsten Polizeidienstelle mitteilen, sonst begehst Du eine Straftat nach folgender Rechtsgrundlage:


§ 142 StGB - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er 

  1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder 
  2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, 

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich 

  1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
  2. berechtigt oder entschuldigt

vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht. 

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3). 

(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.


Aber wie gesagt, ist nichts Fremdes kaputtgegangen, musst Du auch nichts unternehmen, außer den umgefahrenen Leitpfosten wieder aufrichten und zu befestigen. Meist langt es ihn wieder ins Loch zu stecken und das Erdreich wieder festzutreten.

Schöne Grüße
TheGrow

Wieso "glaubst" du das? Das musst du doch bemerkt haben. Wenn dich jemand gesehen hat und dich anzeigt, dann wirst du ein Verfahren wegen Fahrerflucht bekommen. Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt.

Du kannst dich bei der Polizei selbst anzeigen. Wenn an dem Pfosten tatsächlich kein Schaden entstanden ist, wird die Angelegenheit glimpflich ausgehen, wahrscheinlich mit einer Einstellung des Verfahrens.

Crack  14.06.2015, 18:31

Kein Schaden. Kein Unfall. Kein Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

JotEs  21.06.2015, 09:03

Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt.

Bei diesem Spruch frage ich mich immer:
Welches Delikt ist denn ein Kavaliersdelikt?

Der Polizei melden, wenns einer mitbekommt/ bekommen hat, ist es Fahrerflucht.

Crack  14.06.2015, 18:31

Kein Schaden. Kein Unfall. Kein Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Ist schon wieder Trollzeit?

Wenn Du den umgefahren hast stand der bevor Du da warst und liegt nun, hast Du den nicht umgefahren lag der vorher schon oder steht immernoch.

Sowas bemerkt man doch, hast Du den umgefahren sollte auch ein Aufprallgeräusch zu vernehmen gewesen sein.

Bei der Polizei oder Straßenmeisterei melden. Ansonsten gilt das als Fahrerflucht.

Crack  14.06.2015, 18:30

Kein Schaden. Kein Unfall. Kein Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

dafee01  14.06.2015, 18:33
@Crack

Es ist schon ein Schaden, wenn er den Leitpfosten umgefahren hat und dieser nun am Boden liegt. Meinst du, der stellt sich von alleine wieder auf?

TheGrow  14.06.2015, 18:55
@dafee01

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB stellt dann eine Straftat da, wenn man durch die Unfallflucht eine Schadensregulierung verhindert wird bzw. verhindern werden soll.

Wenn der Leitpfosten nur umgefahren wurde, aber nicht beschädigt wurde, wird der wieder in das Loch gesteckt, was sinnvollerweise der Fahrer der den Pfosten umgefahren hat selber machen sollte, aber Kosten entstehen hierdurch nicht. Und ohne das Kosten entstehen, kann man auch keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Und ohne das Schadensansprüche entstanden sind, kann kein "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB vorliegen.

dafee01  14.06.2015, 18:56
@TheGrow

Wenn der Fahrer dies nicht selbst macht, muß die Straßenmeisterei ran. Glaubst du, die arbeiten umsonst? Somit wäre denn ein Schaden entstanden.

TheGrow  14.06.2015, 19:28
@dafee01

Nach gängiger Rechtsprechung darf der Schaden aber nicht belanglos sein.

Belanglos gilt ein Schaden im Sinne des § 142 StGB, wenn die Schadenshöhe 30,00 Euro nicht übersteigt und zusätzlich gilt ein Schaden auch dann als belanglos, wenn erfahrungsgemäß keine Ansprüche an den Schadensversursacher gestellt werden.

Darunter fallen auch Arbeiten, wie das reine Einsteckens des Leitpfostens und Verdichten des Erdbodens, was keine 2 - 3 Minuten in Anspruch nimmt. Der Zeitaufwand, die Kosten für die Arbeit zu berechnen würde mit Sicherheit mehr Zeit kosten.