Parken im Halteverbot ohne Beweisfoto gültig?
Hay, habe gerade einen Brief von der Stadt bekommen und wurde dazu aufgefordert 10 € zu zahlen, da ich kurz !! Auf der Straße !! Stehen geblieben bin und einen Freund aussteigen lassen habe. Ich habe weit und breit keine Politesse gesehen, also musste sie es aus der ferne beobachtet haben. Sie konnte wohl nur gerade eben so das Kennzeichen und den Fahrzeughersteller erkennen :D
Der Freund den ich abgesetzt habe hat mir jetzt gesagt, dass dies nur gültig ist, wenn ein Beweisfoto vorhanden ist. Stimmt das denn? Soll ich ein Foto anfordern?
Ich weiß 10€ ist es eigentlich nicht wert, aber ich sehe es nicht ein, dass ich für vllt 15 Sekunden stehen bleiben gleich bezahlen soll. Der Motor lief ja weiter, und ich bin direkt weiter gefahren. Habe auch niemanden behindert.
Weil ich Politessen hasse, ist es mir den Aufwand wert! :D
11 Antworten
Halteverbot bleibt Halteverbot, auch dann wenn du nur ganz kurz hältst und der Motor weiterläuft. Ein Beweisfoto ist nicht notwendig. Also zahl besser und lass es gut sein, es war eindeutig dein Fehler.
Der Beweis ist die Aussage der Politesse oder des Polizisten, der es gesehen hat, das ist mehr als ein Foto.
Halteverbot bedeutet halt Halteverbot, eben auch nicht halten, nur wenn es der Verkehr erfordert (also z.b. ein Rueckstau herrscht).
Und immerhin muss da jemand die Gelegenheit gehabt haben, das Nummernschild genau zu lesen, sonst haette er es nicht aufschreiben koennen.
Klar, ich halte da auch mal, um jemanden aussteigen oder einsteigen zu lassen, aber wenn ich erwischt werde, dann druecke ich halt das Bussgeld ab und das wars.
Halteverbot bedeutet halt Halteverbot, eben auch nicht halten, nur wenn es der Verkehr erfordert (also z.b. ein Rueckstau herrscht).
Was ja auch kein Halten im Sinne der StVO wäre, sondern Warten als ungewollte Unterbrechung der Fahrt. :-)
Ein Foto ist weder nötig, noch beweiskräftig. Wichtig ist die Zeugenaussage des Beamten. Auf dieser baut sich der Vorwurf auf. Aus deiner Fragestellung entnehme ich, dass der Vorwurf wohl zutreffend ist. Also, worüber beschwerst du dich. Du hast im Halteverbot gehalten und sollst 10 € bezahlen. Bezahle sie und gut ist die Sache!
Im absoluten Halteverbot darfst du nicht halten. Nicht zum ein- und aussteigen und auch nicht für 15 Sekunden, noch nicht einmal, wenn du das Fahrzeug nicht verlässt und der Motor weiterläuft. Absolutes Halteverbot bedeutet, dass hier das Halten absolut verboten ist. Auch wenn dir das nicht gefällt und du es nicht einsiehst. Es ist eben so und auch du musst dich daran halten.
Da hat er vermutlich in der Fahrschule gefehlt!?!
dein freund sollte sich mal besser informieren.
interessanter ist die frage - halteverbot oder parkverbot. da ist nämlich so einiges unstimmig in deiner frage.
Parken im Halteverbot
kommt ganz auf die Beschilderung an: eingeschränktes oder absolutes halteverbot??
es steht aber auch nichts von einem absolutem Halteverbot.
eindeutig! - er berichtet doch nicht von einem "eingeschränkten Halteverbot für Politessenhasser" - oder!?!