Parken im Halteverbot ohne Beweisfoto gültig?

11 Antworten

Halteverbot bleibt Halteverbot, auch dann wenn du nur ganz kurz hältst und der Motor weiterläuft. Ein Beweisfoto ist nicht notwendig. Also zahl besser und lass es gut sein, es war eindeutig dein Fehler.

Der Beweis ist die Aussage der Politesse oder des Polizisten, der es gesehen hat, das ist mehr als ein Foto.

Halteverbot bedeutet halt Halteverbot, eben auch nicht halten, nur wenn es der Verkehr erfordert (also z.b. ein Rueckstau herrscht).

Und immerhin muss da jemand die Gelegenheit gehabt haben, das Nummernschild genau zu lesen, sonst haette er es nicht aufschreiben koennen.

Klar, ich halte da auch mal, um jemanden aussteigen oder einsteigen zu lassen, aber wenn ich erwischt werde, dann druecke ich halt das Bussgeld ab und das wars.

adk710  31.12.2014, 18:31
Halteverbot bedeutet halt Halteverbot, eben auch nicht halten, nur wenn es der Verkehr erfordert (also z.b. ein Rueckstau herrscht).

Was ja auch kein Halten im Sinne der StVO wäre, sondern Warten als ungewollte Unterbrechung der Fahrt. :-)

Ein Foto ist weder nötig, noch beweiskräftig. Wichtig ist die Zeugenaussage des Beamten. Auf dieser baut sich der Vorwurf auf. Aus deiner Fragestellung entnehme ich, dass der Vorwurf wohl zutreffend ist. Also, worüber beschwerst du dich. Du hast im Halteverbot gehalten und sollst 10 € bezahlen. Bezahle sie und gut ist die Sache!

Im absoluten Halteverbot darfst du nicht halten. Nicht zum ein- und aussteigen und auch nicht für 15 Sekunden, noch nicht einmal, wenn du das Fahrzeug nicht verlässt und der Motor weiterläuft. Absolutes Halteverbot bedeutet, dass hier das Halten absolut verboten ist. Auch wenn dir das nicht gefällt und du es nicht einsiehst. Es ist eben so und auch du musst dich daran halten.

schelm1  17.12.2014, 13:10

Da hat er vermutlich in der Fahrschule gefehlt!?!

dein freund sollte sich mal besser informieren.

interessanter ist die frage - halteverbot oder parkverbot. da ist nämlich so einiges unstimmig in deiner frage.

Parken im Halteverbot

kommt ganz auf die Beschilderung an: eingeschränktes oder absolutes halteverbot??

schelm1  17.12.2014, 13:09
Parken im Halteverbot

eindeutig! - er berichtet doch nicht von einem "eingeschränkten Halteverbot für Politessenhasser" - oder!?!

peterobm  17.12.2014, 14:32
@schelm1

es steht aber auch nichts von einem absolutem Halteverbot.