Heey darf der Busfahrer mich trotz gültigen Ticket nicht mitnehmen?
Also wie in der Überschrift steht wurde ich am Montag im Dunklen einfach an der Bushaltestelle stehen gelassen...ich bin 14 Jahre alt. Ich zeigte meine Buskarte vor und der Busfahrer fragte gleich nach meiner Schülerfahrkarte diese hatte ich aber nicht mit. ->Ich besitze eine Monatskarte die man bekommt wenn man solch ein schülerticket hat wegen der Karten Nummer. Ich habe ihm vorgeschlagen sich meinen Namen aufzuschreiben und ich sage ihm die Nummer dann können er es überprüfen oder mir ein strafticket ausstellen. Oder er hätte mir eine Rechnung ausstellen können und ich hätte sie am nächsten Tag bezahlt
Ich sagte dem Busfahrer das das auch so ginge ich diese Karte eh nur mit Kundennummer bekomme. Dann meinte er das meine Karte ungültig sei! Was aber garnicht geht! Ich habe sie am 16.11 gekauft somit ist sie 4 Wochen gültig alsooo bis zum 15.12! Er meinte ich solle aussteigen oder bezahlen aber ich hatte ebenfalls kein Geld mit. Ich meinte zu ihm er müsse mich mitnehmen ich sei noch minderjährig vorallem hätte ich ein gültiges Ticket! Dann sagte er, er müsse mich garnicht mitnehmen...ich kann doch Laufen! ->laufen geht zu mir nicht da ist schon eine Stunde Bus Weg dazwischen auf einer LANDSTRASSE!! Er meinte ich solle aufhören zu diskutieren u d aussteigen. Ich bin dann auch ausgestiegen... Rein menschlich war das schon eine Sache die mal garnicht geht! Durfte der Busfahrer mich einfach wieder rausschmeißen trotz gültigen Ticket?
LG und danke für eine Antwort
7 Antworten
Rein rechtlich ist es in Ordnung, dass er dich nicht mitgenommen hat, weil du eben beide Fahrkarten mit dir führen musst.
Rein menschlich und sicherheitstechnisch finde ich es gerade gegenüber einem Kind absolut unmöglich, zu riskieren dass dieses Kind im Dunkeln alleine über Landstraßen zu Fuß zur Schule laufen muss.
Insofern würde ich mich anstelle deiner Eltern bei dem entsprechenden Verkehrsbetrieb beschweren mit Hinweis auf die Sicherheitslage. Deine Sicherheit muss immer Vorrang haben vor rechtlichen Dingen, zumal sie eine solche Lappalie darstellen wie diese Fahrscheine.
im Endeffekt spielt es ja keine Rolle, wohin du gefahren bist, sondern das er dich wissentlich oder unwissentlich einer möglichen Gefahr ausgesetzt hat nur aufgrund einer blöden Fahrkarte.
Es war auf dem Weg nachhause nach meiner Reitstunde aber es ist ja das gleiche. Ich habe ihm auch so einige Sachen vorgeschlagen wie eine Rechnung, strafticket und meine kartennummer aufschreiben und meinen Namen zur Überprüfung..
Wenn du deine Fahrkarte nicht mit hast, dann muss er dich auch nicht mitnehmen. Du hast in dem Fall keine gültige Fahrkarte. Punkt.
Was bei deiner Oma unterm Bett liegt kann niemand und will niemand wissen. Ein Busfahrer ist auch nicht befugt dir vom Unternehmen nicht zulässige Zahlungsmethoden anzubieten, zB Rechnungszahlung.
Ich hätte dich auch nicht mitgenommen. Du musst verstehen, dass für den Busfahrer sehr viel dran hängt. Es steigen regelmäßig nicht erkennbar gekleidete Damen und Herren ein und plötzlich heißt es Kontrolle; und zwar für den Fahrer. Ein Fahrgast wissentlich ohne Fahrkarte mitzunehmen kann ihn locker seinen Job kosten.
Was die "Moral" bei der Sache angeht. Man hätte sicher in dem Fall die Polizei anrufen können, denn die sind da geeigneter als ein Busfahrer.
Die hätten dann auch gleich mal daheim abklären können, warum ein minderjähriges Mädchen ganz alleine an einer dunklen Bushaltestelle steht. Ich finde da fängt die moralapostelei erstmal bei den Eltern an, die ihrer Tochter die teuren Reitstunden bezahlen, aber offenbar zu beschäftigt sind um sie im dunklen abzuholen.
"Rein menschlich" geht das schon. Warum soll dich jemand umsonst fahren. Das du komplett in der Pampa wohnst ist nicht das Problem des Fahrers.
ABER: Das andere kannst du leicht klären. Jede Bussgesellschaft hat ein Kundencenter. Ruf dort an oder geh dort hin. Dann kannst du deine Beschwerde vortragen.
Ich zahle 15 € für dieses Ticket also umsonst ist es nicht und ich habe ihm so einige Sachen wie man es hätte lösen können vorgeschlagen.
Ich kenne diese regionalen Vereinbarungen nicht.
Wenn es so ist, dass beide Ausweise ZUSAMMEN ein gültiges Ticket ergeben, und man auf Verlangen des Fahrers BEIDE vorlegen können muss, dann hat der Fahrer recht und du zu diesem Zeitpunkt keinen gültigen Fahrausweis.
Vermutlich wollte er diese Schülerticket sehen, weil du darauf zu identifizieren bist, bzw. dein Name drauf steht (evtl. auch ein Bild).
Die Buskarte ist wohl nicht personenspezifisch und könnte theoretisch an jemanden "ausgeliehen" werden, um eine Gratis-Fahrt zu ergaunern...
Ist das so?
Falls ja, dann war es ganz sicher nicht nett von dem Fahrer, dich dort stehen zu lassen, aber unter den angenommenen Voraussetzungen (s.o.) hätte er das Recht dazu.
Colleen
Wie gesagt, nett war es sicherlich nicht.
Wenn dich der Fahrer zudem noch KENNT, weil du des öfteren mit ihm gefahren bist, dann ist das schon hämisch.
Natürlich hätte er auf deinen Vorschlag eingehen können und den Namen notieren etc., allerdings ist das kein MUSS.
Vielleicht hatte er einen schlechten Tag, seine Frau hat ihn rundgemacht, dann wurde er auch noch geblitzt und hat seine Kaffeekanne fallenlassen... und dann kamst DU.
Warum er nun so exakt nach Vorschrift gehandelt hat und dir ganz offensichtlich eins auswischen wollte - ich weiß es nicht.
Fakt ist: du hattest keinen gültigen Fahrausweis (oder nur einen Teil davon) und er hat das Recht, beide Dinge zu sehen.
Ärger dich nicht zu sehr, es ist passiert und lässt sich nicht mehr ändern.
Colleen
Leider ist die Karte ohne Schülerausweis tatsächlich Ungültig du mußt immer beides dabeihaben. Steht so in den Beförderungsbedingungen für diese Karten.
Es war also sein gutes Recht.
Allerdings gab es schon mehrer Rüffel an andere Bus und Bahnfahrer, das man eine minderjährige Person dennoch zu befördern hat, dann gibt es anschließend eben ein Knöllchen wegen Schwarzfahrens.
Ich weiß, aber ich habe ihm ja Vorschlag meinen Namen und Nummer zu überprüfen oder mir ein strafticket aus zu stellen
Dann melde das Ganze beim zuständigen Kundensevice
Ich habe ihm vorgeschlagen ihm meinen Namen zusagen und er hätte sich die Nummer meines ticktes aufschreiben können (diese stimmt überein mit der meiner Schülerfahrkarte) und dann hätte er es überprüfen können.
Bis jetzt musste ich nie beide in Verbindung vorzeigen.