Parken vor Lichtzeichen/Ampeln - von wo aus zählen die 10 Meter Abstand?
Hallo!
Ich habe eine Frage bezüglich Parkregeln. Ich habe ein Knöllchen bekommen, weil ich vor einer Ampel geparkt habe. Nun habe ich gelesen, dass man 10 Meter Abstand von Lichtzeichen einhalten muss. Meine Frage ist nun, ob die 10 Meter vom Standpunkt der Ampel aus zählen oder von der Markierung aus, die an der Ampel ist. Zum besseren Verständnis habe ich mal in Paint ein Bild gemalt und mit Pfeilen die beiden möglichen Anfangspunkte der 10 Meter markiert. Ich habe mit ca. 20-30cm des Autos innerhalb dieser Ampelmarkierung geparkt - noch nicht einmal der Vorderreifen ist innerhalb dieser Markierung.
Ich würde mich über seriöse Antworten freuen, und nicht über diese Schnellantworten á la "Selbst Schuld" - das weiß ich selbst.
Liebe Grüße,
der Bonner
3 Antworten
Dazu aus der StVO:
§ 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
(1) (...) Fahrzeugführer dürfen bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
Es kommt also zunächst einmal darauf an, ob das Lichtzeichen durch das Halten bzw. Parken überhaupt verdeckt wurde. Mit einem "normalen" Pkw kann ein "normales" Lichtzeichen kaum verdeckt werden, auch nicht, wenn man weniger als 10 Meter von dem Lichtzeichen entfernt hält bzw. parkt.
Wurde das Lichtzeichen jedoch tatsächlich verdeckt, dann kommt es auf die Entfernung von dem Lichtzeichen an (siehe Zitat), nicht auf die Entfernung von der Haltlinie.
Meine Frage ist nun, ob die 10 Meter vom Standpunkt der Ampel aus zählen oder von der Markierung aus
Gilt ab der Haltelinie.
Nein, es kommt auf die Entfernung von dem Lichtzeichen an (siehe meinen Beitrag).
Es heist ja Parken vor Lichtzeichen/Ampel und nicht parken vor Haltelinie! Also klar.