P-Konto grundsicherung und pflegegeld
Hallo Meine 75 jährige Mutter bekommt seit 6 jahren Grunsicherung -zusätzlich bekmmt sie das Pflegegeld auf ihr Knto (Pflegestufe 2). Sie besitzt ein P -Konto ,dennoch wird ihr Pflegegeld gepfändet weil es den Pfändungsfreibetrag vpn 1028 euro übersteigt -das Pflegegeld wird aber ausschließlich für ihre Pflege gebraucht ( Pflegerin kommt 4 x die Woche ,plus Haushaltshilfe). was können wir tun ? Die Pflegerin kommt nur ,wenn sie auch ihr Geld bekommt ,ebenso die Haushaltshilfe -da aber das Pflegegeld gepfändet wird hat sie keine Möglichkeit die Zahlungen zu leisten -veiel Dank im vorraus für eure Ratschläge
2 Antworten
Du siehst, Deine Frage zu beantworten ist sehr schwierig. Denn wir können Dir ja nicht antworten wie z.B., Du hast ja auch ein Konto.
Kann Deine Mutter Kontakt mit dem Gläuber / den Gläubigern aufnehmen, die Situation erklären und bitten, die Pfändungsbeträge entsprechend zu verringern?
Das Pflegegeld , die Grundsicherung, und Erwerbsminderungsrente sind nicht pfändbar. Die Banken gehen nur von den Geldeingängen aus, die schauen nicht, von wo das Geld überwiesen wird. Du musst auf das für Deine Mutter örtliche Amtsgericht gehen, da bekommst Du einen Beschluss, denn Du bei der Bank vorlegen musst. Und dann hat der Gläubiger kein Recht mehr zu pfänden.