Ortsabwesenheit Arbeitsamt
Hallo,
ich habe folgendes Problem: Ich habe über den eService der Arbeitsagentur eine Ortsabwesenheit beantragt/angemeldet. Diese wurde mir auch zügig per eMail genegmigt ( da ich dem Schriftverkehr via eMail zugestimmt habe, nehme ich an, dass keine Bestätigung per Post kommt ). Jetzt bekomme ich ein Schreiben von meiner "Vermittlerin", dass diese Ortabwesenheit nicht genehmigt ist, da ich sie nicht expizit bei ihr beantragt habe. Ist das rechtens? Wozu gibt es in dem eService den Bereicht "Ortsabwesenheit beantragen" wenn der Vermittler doch alles über den Haufen werfen kann...?
LG
7 Antworten
Hallo, ich wollte nur mal kurz den neuesten Stand mitteilen:
Nach Rücksprache mit meiner Vermittlerin kann ich nun bestätigen, dass eine Beantragung der Ortsabwesenheit über den Formulardienst/das ePortal möglich und auch in Ordnung ist. Sie hatte sich nur so affig weil es ihr "lieber gewesen wäre", wenn ich sie um "Erlaubnis" gebeten hätte. Aber prinzipiell ist es durchaus möglich.
Hallo, ich habe mir das jetzt mal angesehen. Es gibt dort 2 Punkte: "Kunden" des Jobcenters können den Service nicht in Anspruch nehmen und Empfänger von ALG 2 sollen sich persönlich an Ihren Ansprechpartner wenden. Setze dich doch zur Klärung noch mal mit deiner Ansprechpartnerin zusammen, hier kann doch sicher eine Lösung gefunden werden.
Hallo, ich habe nur aufgelistet, was als Hinweis vor Nutzung dieses Online-Formulars explizit aufgeführt wurde. Da aus deinem ersten Post für mich nicht ganz eindeutig klar war, "wo du hingehörst". Du bist dann sicher ALG 1-Empfänger? Ob es da explizite Richtlinien gibt, dass die Sachbearbeiter immer das letzte Wort haben sozusagen, kann ich dir leider nicht beantworten. Ich empfehle dir weiterhin dich direkt mit deiner Ansprechpartnerin in Verbindung zu setzen um in Ruhe die Situation bereinigen zu können.
Ich bin davon ausgegangen, dass aus meinem Post ersichtlich war, dass ich Alg1 - Empfänger bin. Ich hatte beim Verfassen nicht mit einbezogen, dass nicht überall eine Trennung zwischen Jobcenter und Arbeitsamt besteht ;-)
Natürlich werde ich mich mit meiner Vermittlerin in Verbindung setzen, muss ja Dank der Anfrage über den eService gleich Montag bei ihr erscheinen ;-)
Ich hätte trotzdem gern ein Argument gehabt, das gegen ihren Brief spricht, so dass meine Ortsabwesenheitsmeldung doch noch in Ordnung geht.
Danke trotzdem für die schnelle Info :-)
Du hast eine Bestätigung per Mail bekommen, das sollte eigentlich genügen. Druck diese Mailbstätigung aus und bringe sie dieser T....., die jetzt hier Probleme schaffen will. lg Lilo
Da weiß wahrscheinlich die eine Hand nicht, was die andere tut. Versuch es halt mit Freundlichkeit - Du bist ja leider auf diese Frau angewiesen, nicht, dass sie Dir die Bezüge sperrt. Sollte sie darauf bestehen, dass Du das bei ihr hättest machen müssen, sag ihr, dass Du aufgrund Deiner Informationen das nicht hast wissen können. So würde ich das handhaben.
Ja so ist auch meine Argumentation.
Ich hatte noch nie den Fall, Urlaub beantragen zu müssen und wenn auf allen möglichen Merkblättern überall "nur" die Info "bei der Agentur für Arbeit" steht, dann gehe ich auch davon aus, dass eine Anfrage und Rückmeldung über den eService ausreichend ist.
https://formular.arbeitsagentur.de/fnet_os/formular.page?frage=14ca476841112901&formular=31F4ACC6
... Falls Sie Arbeitslosengeld II beziehen, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner Ihres Jobcenters ....
beziehst Du möglicherweise Alg2 ?
Hallo,
ich beziehe Alg1 und habe die Ortsabwesenheit über die Seite, über die man auch durch deinen Link kommt, beantragt.
Wenn du tatsächlich erst später in "Ortsabwensenheit" gegangen bist, kannst du das ja sicher beweisen.
Inwiefern "später"?
Ich habe zeitnah vor Ortsabwesenheit diese beantragt und genehmigt bekommen . Und ja, ich kann dies durch Ausdruck der Formulare bzw. eMail belegen.
ansonsten den Schriftverkehr mit dem e-Service der Vermittlerin zumailen bzw. zuschicken ....
Scheinbar hat die Adresse nicht gestimmt.
Welche Adresse?
Ich bin aber nicht beim Jobcenter gemeldet, sondern beim Arbeitsamt. Das sind hier bei uns zwei verschiedene Paar Schuhe. Harzt4/Jobcenter gehört zum Landkreis, Alg1 gehört zum Arbeitsamt.