Original Nichtveranlagungsbescheinigung
Hallo! Ich habe Anfang des Jahres vom Finanzamt drei NV-Bescheinigungen erhalten. Nun habe ich einem meiner Finanzistitute eine Kopie davon zukommen lassen, jedoch als Antwort bekommen, man könne nur Originale berücksichtigen. Leider habe ich jedoch Geld an mehr als drei unterschiedlichen Stellen, bei meiner Wohnungsgenossenschaft wurde auch eine Kopie angenommen. Kann ich die NV-Bescheinigung nach Einreichung bei der Bank wieder zurückverlangen oder muss ich mit den drei Originalen auskommen?
3 Antworten
Auf dem Antrag ganz unten kann man doch angeben, wie viele Exemplare man benötigt! Wir haben für unsere Kinder z.B. jeweils 4 beantragt und auch bekommen.
Du kannst also sehr wohl mehr als drei Originale bekommen. Da Du aber offenbar nur drei beantragt hast (vielleicht ist das auch Standard, wenn man beim Antrag nichts angibt), ruf doch einfach mal bei Deinem Finanzamt an und frage, wie Du an zusätzliche Exemplare kommst. Das sollte wesentlich einfacher sein, als mühsam (und teuer) an beglaubigte Kopien heranzukommen. Die Telefonnummer von Deinem Sachbearbeiter beim Finanzamt sollte eigentlich oben rechts auf Deinen NV-Bescheinigungen stehen.
...danke für den Stern!
Normale weise kannst du die Vorlagen zurück verlangen. Die Geldinstituten müssen nur ein vermerk eintragen darüber das 'e NV abescheinigung ausgestellt wurde. So hab's ich gemacht, all Kopien sind zurück gekommen mit ein Stempel des Instituts versehen. Versuch es mal.
Du mußt mit den drei Orginalen oder mit beglaubigten Kopien auskommen. Oft reicht es auch die Orginale vorzuzeigen, dann werden Kopien erstellt.