Ordnungswidrigkeit Pyrotechnik

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Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Vermutlich hat dein Vater, als er dir die Feuerwerkskörper überlassen hat, ordnungswidrig nach § 46 1. SprengV i.V.m. § §41 SprengG gehandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann tatsächlich mit einer Geldbuße bis zu 50.000€ geahndet werden. Allerdings sind 50.000 € die absolute Ausnahme. Ich denke, dass bei euch eine Geldbuße im 2- oder kleinen 3-stelligen Bereich rauskommen wird.

Ich denke nicht, dass ihr aus der Sache rauskommt, es ist halt verboten,Minderjährigen - auch dem eigenen Sohn - diese Feuerwerkskörper zu geben.

Timmm1 
Beitragsersteller
 02.02.2013, 11:33

daankeschön :) , hat uns wirklich sehr geholfen, du krigst gleich den Stern wenn die 24Stunden frisst um ist :)

Vielleicht 50 €, aber es sollte Euch auf jeden Fall eine Lehre sein.

Timmm1 
Beitragsersteller
 01.02.2013, 13:30

Die müsste ich von meinem taschengeld bezahen , aber damit könnte ich noch leben, dankeschön

Dann hätte dein Vater dich eben zu der Aufsichtsperson hinfahren sollen. Jetzt müsst ihr damit leben, dass ihr eine Ordnungswidrigkeit begangen habt und müsst abwarten, was es kostet.

Das Gesetz besagt ja nicht umsonst, dass diese Feuerwerkskörper nicht an Jugendliche verkauft werden dürfen.

Timmm1 
Beitragsersteller
 01.02.2013, 13:32

Könnten sie mir noch etwas zu der Höhe des Bußgeldes sagen?

Baqii  01.02.2013, 14:29
@Timmm1

Ich glaube wenn du dich jetzt gut anstellst dann garnix.. Kommt drauf an was du noch sagst hast du ein Termin bei den Bullen? Denk mal 50-500€ Aufjedenfall..

Timmm1 
Beitragsersteller
 01.02.2013, 14:35
@Baqii

mein vater soll nur seine eprsonalien angeben und kann in einem brief stellung zu dem Geschehen nehmen

Baqii  01.02.2013, 20:36
@Timmm1

Er soll schreiben er hat die nicht gekauft sondern du die gefunden..

Timmm1 
Beitragsersteller
 02.02.2013, 11:29
@Baqii

ich ahbe ja leider gesgat das er mir die gekauft hat..

DerHans  02.02.2013, 11:35
@Timmm1

Er könnte das abstreiten. Dann hast du den "schwarzen Peter" alleine. Dann gibt es Sozialstunden.

Da du nicht beim aktiven Benutzen oder unsachgemässer Verwendung gestellt wurdest . Ist es eine Ordnungswidrigkeit. Da es sich (hoffentlich) um Pyrotechnische Gegenstände frei ab 18 handelt fällt das Strafmass eher milde aus . Es liegt ein Verstoss gegen das Sprengstoffgesetz vor und Unterlassung der Aufsichtsplicht da nicht zwei Vergehen geandet werden handelt es sich hier zweifelsfrei um das schwerwiegendere und das ist die Aufsichtspflicht. Da Dein Vater vermutlich Ersttäter ist und hoffentlich einsichtig ist wird es im Höchstfalle eine kostenpflichtige Verwarnung geben ca. 100.- Wenn Ihr euch rechtlich unsicher fühlt nehmt euch einen Rechtsbeistand (Anwalt) . Ansonsten abwarten. wenn euch das Urteil nicht gefällt könnt Ihr Berufung einlegen.

Ich persönlich glaube der Richter wird Geschichte nicht so ganz glauben . Klingt eher danach dass ihr euch einfach ohne Wissen der Eltern auf den Weg gemacht habt. Und Die nun Ehrenhaft die Haftung übernehmen. Wobei es keinen Unterschied macht da du minderjährig eben so oder so der aufsichtspflicht deiner Eltern obliegst. Wenn euch der Richter die Geschichte wie Sie hier geschildert wurde glaubt ist es Ok. Bei minderjährigen die sich unerlaubt an Pyrotechnik bedienen und erwischt werden lässt jeder Richter Milde walten beim Erstverstoss. Also alles nicht so schlimm.

Timmm1 
Beitragsersteller
 02.02.2013, 12:12

vielen lieben dank, sehr hilfreich

Haha die Polizisten sind einfach Arm in diesem "Land".. Mensch ich hab Angst nach dem Kommentar vom Interpool gesucht werde..lach

Die Sache ist die ihr werdet ne Strafe kriegen wenn ihr euch geschickt angestellt hättet wie du hättest die gefunden und wolltest die dann dahinbringen wäre villeicht garkeine Strafe gekommen. So jetzt kriegt ihr aber eine und die wird wie ich Deutschland kenne hoch sein.. Für so einen Müll ja wirklich Müll ich meine du kannst damit ja jetzt keinen umbringen.. Und verletzten kannste dich mit dem "deutschen" Scheißzeug auch nich.. Also dafür hat die Polizei zeit und gibt hohe Strafen. ABER der böse Mann von nebenan darf in diesem Land fast problemlos Kinder vergewaltigen da kümmert sich kein Schwein drum sorry aber ist so. Oder schonmal nen Polizist gesehn der sich um Wichtige Dinge kümmert? Gewalt etc..? Also ich nicht. Und das ist einfach nur Traurig.

Da kriegt man in diesem Land für den Böllerschmuggel eine höhere Strafe als wenn du Kinder vergewaltigst.. Na sagmal irgendwas läuft doch hier mächtig falsch oder?

Naja die Schläger an der U-Bahn "wollten es ja garnicht machen" Sie haben einfach nur zu doll zu geschlagen dann müssen wir ja die Strafe runterhandeln.. Na sachmal spinn ich?

Ich bin Kein Deutscher nein und das ist auch gut so. Ich schäme mich langsam für die Leute und für das Land hier. Es ist doch nicht normal jeden Schläger oder was weiß ich als "psyscho" einzustufen und dann keine Strafe. Aber "die bööösen" Droggenschmuggler die machen das doch bewusst mensch die wollen sich selber doch damit umbringen da müssen wir die gleich mal verknacken..

Ich möchte hiermit nur klarstellen das das einfach nur dumm ist das die dich erwischt haben und sich überhaupt um so einen Müll kümmern.. Keinesfalls möchte ich hier aber Droggenschmuggel oder eine Andere Straftat "gutreden" lediglich Gerechtigkeit die es hier so im Land überhaupt nicht gibt.

Hatte jetzt zwar nichtmehr sehr viel mit deiner Frage zu tun musste aber einfach mal raus sorry...

Timmm1 
Beitragsersteller
 01.02.2013, 13:28

Ich sehe es genauso wie du :)

Timmm1 
Beitragsersteller
 01.02.2013, 13:48
@Timmm1

Tja, welcome in germany

Irubis  01.02.2013, 15:07

Blödsinn

Baqii  01.02.2013, 17:02
@Irubis

Was ist daran blödsinn?

Irubis  02.02.2013, 00:43
@Baqii

Fast alles, denn du schreibst sinnloses Zeug, aber keine Antwort auf die Frage.

Baqii  03.02.2013, 18:03
@Irubis

Na wenn du das so siehst ist es natürlich deine Freie Meinung die ich ja akzeptieren muss und es auch mache.. Noch fragen? Nein? Danke! :)