Kann ich an einem Tag zweimal ein Knöllchen bekommen, obwohl das Auto nicht bewegt wurden ist?
Wie oben beschrieben habe ich 2 knöllchen am selben Tag bekommen ohne dass ich mein Auto weg bewegt habe. Nun meine Frage ist dies zulässig?
4 Antworten
Nein, ganz klar nicht.
Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden. (Art. 103 II GG)
Überweis das erste Knöllchen. Mit der Überweisung des Verwarngeldes wird die OWi rechtskräftig geahndet, der Vorgang ist damit abgeschlossen. Bezahlt man also das erste Verwarngeld ist der Verstoß vom Tisch. Unter Angabe beider Aktenzeichen, Schilderung des Sachverhaltes und Hinweis auf das Verbot der Doppelbestrafung (Art. 103 III GG) kannst du dann um Einstellung des zweiten Verfahrens bitten.
Klar , hab ich gestern auch 🙈
Kurzzeitparkzone in der ich ne Parkscheibe reinlegen sollte - was ich nicht hatte , über 3 Stunden dort stand .
- das erste Knöllchen über 15 Euronen hing im Scheibenwischer.
Hab ne Parkscheibe rein , bin nochmal für ne Stunde ins KH ....
2. Knöllchen über nochmal 20 Euronen hing im Scheibenwischer.
Freilich kannst du mehrere Knöllchen an einem Tag bekommen
Hast Du Dir beide mal genau angesehen?
Sicher enthält die zweite Verwarnung eine höhere Forderung weil der Parkverstoß auch länger war.
Die erste Verwarnung musst Du dann nicht zahlen.
🙋du hast Recht !
Du hast vielleicht meine Antwort hier gelesen ....
ich war heut wieder an dem Parkplatz, zufällig war die Dame vom Ordnungsamt grad wieder dabei zu kontrollieren . Ich hab sie angesprochen , nachgefragt.
Ich muss das nur das 2. Knöllchen bezahlen . 🤗
Ich kann auch nur raten,
gehe aber davon aus das die erste Verwarnung z.B. nach 30min ausgesprochen wurde, die Zweite dann nach z.B. mehr als 1 Std. - dann mit entsprechend höherem Regelsatz.
sei froh dass deine Karre das 2. mal nicht abgeschleppt wurde.
Warum nicht ?