Ordnungsamt beleidigt?
Hey bin 16 habe zu zwei Kollegen geschrien ''Ihr Huensöhne'' leider hat sich das Ordnungsamt dadurch angesprochen gefühlt weil sie daneben standen habe nun eine Anzeige bekommen deswegen habe keine Vorstrafen. Was kommt auf mich zu? Die können mir ja garnicht nachweisen das ich die meinte oder nicht? LG
4 Antworten
Am besten gar nicht mehr solche Ausdrücke verwenden. Egal zu wem. Dann kann auch nichts mehr passieren.
Ich könnte mir vorstellen, dass die beiden Kollegen Dich reinreiten und behaupten, dass Du sie gar nicht gemeint hast. Als Rache dafür, dass Du sie beleidigt hast.
"Die" müssen das auch gar nicht nachweisen. Die zeigen Dich an und dann warte einfach mal ab, was dann kommt. Wem der Staatsanwalt bzw. der Richter glaubt, das ist seine Sache.
Die Möglichkeiten sind:
- Einstellung des Verfahrens -> in dem Fall eher nicht
- Einstellung unter Auflagen, also mit Sozialstunden -> wäre gut für Dich, musst Du aber zustimmen
- Strafbefehl, also Entscheidung nach Aktenlage
- Verhandlung. Passiert meist nie direkt, sondern nur, wenn Du der Einstellung unter Auflagen oder dem Strafbefehl widersprichst.
Da Du erst 16 bist, kommt eine Geldstrafe nicht in Betracht. Dürfte also auf die Sozialstunden rauslaufen.
Die waren wahrscheinlich mehrere die werden sagen das du sie gemeint hast musst wahrscheinlich ein Bußgeld bezahlen
Geldstrafen sind im Jugendstrafrecht nicht vorgesehen.
Die können mir ja garnicht nachweisen das ich die meinte oder nicht?
Mehrere übereinstimmende Zeugenaussagen sind ein Beweis, fühl Dich mal nicht so sicher.
Und sorry, wer solche Ausdrücke benutzt, der braucht wohl auch mal einen Schuss vor den Bug.