Ist es normal dass ich von der Stadt (Ordnungsamt) eine Vorladung bekomme wegen Nötigung, warum nicht von der Polizei?
Ist es normal dass ich von der Stadt (Ordnungsamt) eine Vorladung bekomme wegen Nötigung, warum nicht von der Polizei?
Weshalb steht hier nichts drin, was ich konkret gemacht haben soll, nur §240 nicht wann, kein Ort, kein Tag überhaupt nichts. Ist das normal? Und warum kann ich mich nicht schriftlich äußern, weshalb bekomme ich eine Vorladung?
6 Antworten
Das ist wirklich seltsam. Ordnungsamtsmitarbeiter als Ermittlungspersonen für die StA? Schreibe sie an und verlange, dass sie dir vor einer Äußerung Akteneinsicht gewähren sollen. Der Rechtsanspruch darauf ergibt sich aus § 147 Abs. 4 StPO.
Was du nicht machen solltest: überhaupt nicht darauf reagieren.
Ich wohne in Baden-Württemberg
Ordnungsamtsmitarbeiter als Ermittlungspersonen für die StA?
In Baden-Württemberg ist es nach § 2 der Verordnung der Landesregierung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft so geregelt:
Ermittlungspersonen sind ferner 1. gemeindliche Vollzugsbedienstete im Sinne von § 80 des Polizeigesetzes im Rahmen der ihnen übertragenen polizeilichen Vollzugsaufgaben , (...) sofern sie als Angestellte im öffentlichen Dienst stehen, das 21. Lebensjahr vollendet haben und mindestens zwei Jahre in der bezeichneten Angestelltengruppe tätig gewesen sind.
Danke für den Hinweis. Allerdings sind sie nur im Rahmen der übertragenen Aufgaben Ermittlungspersonen. Die Bearbeitung von Nötigungsdelikten ist mir dabei kaum vorstellbar. Leider hat sich der Fragesteller nicht mehr dazu geäußert.
Vielleicht steckt da mehr dahinter.
Ich würde ja Vermutung, es hat was mit einem Owi-Verfahren der Stadt oder so zu tun.
Also ich habe heute einen Breif geschrieben dass es mir aus zeitlichen Gründen so kurzfristig nicht möglich ist. Ich habe gebeten gegen wen und wann ich eine Nötigung gamcht habe. Diese Frage hat die Mitarbeiterin leider nicht beantwortet. Stattdessen schreibt sie mich an, dass der Termin auf nächste Woche gleiche zeit verlegt wird.
Klar kannst du dich schriftlich äußern, und du musst auch nicht hingehen. Zum schriftlichen Äußern kannst du das Ordungsamt bitten, konkret den Ort und die Zeit des Vorwurfs zu nennen.
Ich würde da erst mal anrufen und nachfragen.
Stelle sonst den Brief doch hier mal rein. Kannst ja Daten schwärzen.
Hier der Brief: "als Beschuldigter einer Nötigung gem. § 240 StGB werden Sie auf das rathaus XY, Zi... am... um... geladen."
Das ist kein Brief, sondern nur eine Zeile.
Die so sowieso nicht stimmt. "Vorladungen" haben einen anderen Text.
Stelle doch einfach mal ein Foto rein, wenn du tatsächlich einen Brief hast. Du wirkst sehr unglaubwürdig.
Das zeigt auch, dass ständig Fragen von dir gelöscht werden.
Ich weiß nicht, was für ein psychisches Problem du hast.
Hast einen Ordnungsamtsmitarbeiter beleidigt?
Musst doch wissen was du machst.
Geh mal in dich und dann zum Termin.
Das klingt fürwahr merkwürdig! Vermutlich ein etwas heftigerer Verkehrsverstoss?
Deshalb wird keiner schriftlich vorgeladen.
Das ist ein Troll mit psychischen Problemen. Es werden auch ständig Fragen von ihm gelöscht.
Normalerweise sind Ordnungsämter nur für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs zuständig. Jemanden durch falsches Parken zu nötigen, ist zwar theoretisch möglich, aber ziemlich unwahrscheinlich.
Es könnte aber auch die Bußgeldstelle sein, die dem OA angegliedert ist.
Normalerweise sind Ordnungsämter nur für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs zuständig.
In Hessen zum Beispiel dürfen sie auch in den fließenden Verkehr eingreifen, wenn sie es im Rahmen ihrer Aufgaben tun.
In Baden-Württemberg ist es glaube ich auch so ähnlich.
Sehr ungewöhnlich.
@lachs4709: Schau mal, ob es für dein Bundesland eine
Verordnung über Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft
gibt. Wenn das OA dort aufgeführt ist, okay. Sonst ???