Angenommen ein E-Scooter Fahrer wird von der Weite vom Ordnungsamt her gewunken, der E-Roller Fahrer kehrt um und flüchtet…?
…das Ordnungsamt nimmt die Verfolgung auf, hat aber keine Chance. Es sei den sie konnten das Nummernschild aufschreiben.
Dieses Szenario konnte ich gerade in der Stadt aus der Ferne beobachten.
Wie hoch ist die Strafe wegen der Flucht?
9 Antworten
Die Flucht selber ist nicht strafbar. Aner oft gibt es einen Grund für die Flucht! Der ist meist zu ahnden.
Im Straßenverkehr ist es bspw so, dass die Missachtung eines Haltezeichens mit 70,- und nem Punkt geahndet wird. Begehst Du während der Flucht weitere Vergehen, sind auch diese zu ahnden.
Die Flucht selbst ist nicht strafbar.
Die Ordnungswidrigkeiten, die damit einhergehen schon.
Wie Geschwindigkeitsübertretungen, Fahren in Einbahnstraßen usw.
Allerdings muss dies beweisbar sein. Dann hat noch der Zweiradfahrer einen Helm auf. Auch wenn sie die Nr. haben, müssen sie beweisen, dass er gefahren ist.
Verweigert der Fahrer einfach die Aussage wirds nicht so einfach.
Bei mir zu Hause bin ich auf der Bundesstraße durch meinen Wohnort gefahren. Bis zu einer Haltestelle, an der die Rennleitung gerne steht, kann man locker 500m der Straße einsehen. Ich fuhr auf diese besagte Haltestelle zu und ordnete mich dann an der Kreuzung VOR der Haltestelle ordentlich zum links abbiegen ein. War schon auf dem Abbiegerstreifen, als einer der Rennleitung mich zu sich (Kontrolle) winkte. Ich hätte dazu die Kreuzung schneiden müssen um an die Haltestelle zu fahren und hätte danach keine Wendemöglichkeit mehr gehabt. Also bin ich normal links abgebogen.
Die Rennleitung in´s Auto und mir mit quietschenden Reifen hinterher. Von der Kreuzung in meine Hofeinfahrt sind es gerade mal 50 m um die Ecke...
Der Büttel schoß aus seinem Wagen und raunzte mich an, was mir einfiele, mich der Kontrolle zu entziehen. Ich sagte ihm, daß er mich lange genug hat sehen können und er auch hätte winken können, bevor ich mich einordne. Und ich hätte die Kreuzung schneiden müssen und dabei ggf den anderen Verkehr gefährdet, wenn ich seinem Winken gefolgt wäre.
Ich hätte mich der Kontrolle entzogen und sei nur abgebogen um nicht kontrolliert zu werden....... war sein Gegenargument. Ich erwiderte ihm, daß ich hier wohne, öffnete meine Haustür und ließ den Idioten einfach stehen.
Als das Ticket kam, habe ich mit genau der gleichen Begründung Einspruch eingelegt und nie wieder was von denen gehört.
Viel Text... aber.... Das Ordnungsamt müßte dem Scooter-Piloten erst mal Vorsatz nachweisen. Auf entsprechende Entfernung kann das schon schwierig werden. Und wenn der ganz normal seinen Weg fährt... Was oll dann passieren. Und Fahrräder dürfen auch gegen einige Einbahnstraßen fahren. (Scooter auch?) Also passieren wird dem gar nichts....
Ohne konkreten Vorwurf: null
denn das OA darf überhaupt keinen Verkehrsteilnehmer anhalten!
"Flucht" ansich ist überhaupt nicht strafbar....