Meldeadresse?
Vor mehr als einem Jahr wurde mein wohnungsloser Sohn von der Stadtverwaltung in einer Wohnung untergebracht. Er ist arbeitslos und wenn er sich um eine Stelle bewirbt kann er diese Anschrift nicht als Adresse angeben, da die Stadtverwaltung ihm mitgeteilt hat, dass diese Adresse nicht als Wohnsitz gemeldet werden kann. Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?
5 Antworten
Es ist richtig, dass nicht alle Wohnungen als Meldeadresse genutzt werden können.
Jedoch kann ich aus deiner Frage nicht erkennen, was deinen Sohn hindert, sich zu bewerben. Die Wohnung hat doch sicherlich einen Briefkasten, kann also als postalische Adresse genutzt werden, völlig unabhängig von der Meldeadresse.
Deine Antwort hat mir sehr geholfen. Vielen Dank nochmal.
In manchen Städten geht es, in manchen nicht. Der Grund in denen in denen es nicht geht, ist der, der schon genannt wurde. Es handelt sich um eine vorübergehende Not-Unterbringung, nicht um die Begründung eines Wohnsitzes.
In den Städten, in denen es gemacht wird ist es mehr oder weniger Kulanz.
Wenn man z.b. 3 Wochen im Hotel wohnt, kann man sich dort auch nicht mit Wohnsitz anmelden.
Leider sind manche der Mitbewohner "vorübergehend" seit mehr als fünf Jahren dort untergebracht.
Wahrscheinlich weil die Unterkunft für vorübergehend gedacht ist und nicht um dauerhaft dort zu wohnen. Deshalb wird es höchstwahrscheinlich nicht anerkannt.
Am besten mal direkt bei den Behörden/Stadt den Grund erfragen.
Das soll nicht gehen?
Der Betroffene sollte beim Einwohnermeldeamt (Bürgeramt) bzw. bei der Stadtverwaltung nachfragen.
Gruß
Die Stadtverwaltung ist kein Postamt
Es geht doch um die meldeadresse
Genau. Und die Meldeadresse hat die Wohnanschrift zu sein und das meint der Fragesteller auch.
Die Adresse der Stadtverwaltung wird niemals als Meldeadresse angenommen. Weder von der Stadtverwaltung, noch vom Fragesteller. Wie kommst Du also darauf? Die Stadtverwaltung wird also nie zum Postamt.
Gruß
Dann sollte man die Frage klar verständlich schreiben
Du dachtest nicht wirklich, dass jemand bei der Stadtverwaltung wohnt, oder auch nur die Stadtverwaltung als Wohnsitz anmeldet würde?
Wäre allerdings schon lustig.
Gruß
Ich nehme ganz stark an, dass obdachlose Personen nicht im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung untergebracht werden.
Das muss man nicht mal überprüfen um zu wissen, dass das wohl nicht so sein wird.
Gruß