Onlinebestellung: Artikel fehlt?

2 Antworten

Dein Händler ist dafür zuständig, dass Du Deine Ware vollständig erhältst. Die von Dir beschriebene Vorgehensweise ist eine Frechheit.

Sie haben Dir den Artikel noch einmal zu senden. Den Schaden muss der  Händler beim Versanddienstleister geltend machen. Du hast damit nichts zu tun. Du hast nur Deine bezahlte Ware zu erhalten.

Grüß dich,

ich muss vorausschicken, dass ich aus Österreich bin und mir nur unsre Rechtslage bekannt ist - trotzdem soll dir das den Anstoß geben, damit du weißt, worauf es ankommt.

Du hast einen Kaufvertrag mit dem Unternehmen geschlossen, der auf Eigentumserwerb der Kaufsache gerichtet ist. Folglich ist nun relevant (1) in welchem Zeitpunkt du Eigentum erwirbst und (2) in welchem Zeitpunkt die Gefahr auf dich über geht (sodass du ab diesem Zeit verantwortlich für deren Untergang bist).

In Österreich ergibt sich dies aus aus § 429 ABGB, demnach der Eigentum bereits mit Übergabe an den Versanddienst auf dich übergibt, ABER: anderes gilt für Verbraucher (wie dich!) Hier regelt § 7b KSchG, dass Gefahr und (mangels anderer Vereinbarung) auch das Eigentum erst auf dich über, sobald die Ware an dich oder einen von dir bestimmten Dritten übergeben wurde.

Daraus folgt: Da die Ware nicht an dich oder einen von dir bestimmten Dritten übergeben wurde, hat dein Vertragspartner seine Leistungspflicht nicht erfüllt, sodass du nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten kannst und dein Geld bereicherungsrechtlich zurückfordern (konzidieren) kannst.

Soviel dazu - wie gesagt, handelt es sich hierbei um die ÖSTERREICHISCHE RECHTSLAGE.

Jetzt liegts an dir rauszufinden, wie es in Deutschland aussieht.

Weitere Recherchen zum deutschen Recht stell ich leider auch nicht kostenlos an - viel Glück,

lg