Onlinebestellung: Artikel fehlt?
Hallo,
ich habe online bei einer sehr bekannten und teuere Klamottenmarke einige Sachen im Wert von 750€ bestellt.
Im Paket hat 1 Artikel im Wert von 440€ gefehlt.
Das Problem: Habe die Firma angeschrieben und mit denen Telefoniert. Die haben Videobeweise wie und was die Mitarbeiter verpacken und können anhand des Gewichtes beweisen das alles enthalten war. Die haben auch mit DHL gesprochen und die konnten auch nichts machen oder sagen. Die Firma meinte jetzt, dass es eine Sache zwischen mir, DHL und meiner Nachbarin die das Paket angenommen hat. (Sie nimmt oft meine Pakete an und weiss daher das die nie was rausnehmen würde, ausserdem kann sie keine Männerklamotten gebrauchen). Habe dann selbst mit DHl gesprochen und die haben mir fast das selbe gesagt und das ich halt meine Nachbarin anzeigen müsste.
Ich bin Student und habe lange gespart um mir die Klamotten leisten zu können. Ich möchte meine Nachbarin nicht anzeigen, da wir ein gutes Verhältnis haben. Ein Anwalt kann ich mir auch nicht leisten.
Meine Frage: Wie gehe ich da vor, was muss ich machen? Wer muss was beweisen? Ist die Firma dafür zuständig das alles bei mir ankommt? Oder bleibe ich jetzt auf den 450€ sitzen?
Lg
2 Antworten
Dein Händler ist dafür zuständig, dass Du Deine Ware vollständig erhältst. Die von Dir beschriebene Vorgehensweise ist eine Frechheit.
Sie haben Dir den Artikel noch einmal zu senden. Den Schaden muss der Händler beim Versanddienstleister geltend machen. Du hast damit nichts zu tun. Du hast nur Deine bezahlte Ware zu erhalten.
Ich bin ja auch kein Jurist, sonst würde ich nicht kostenlos Tipps verteilen. Hier noch ein wenig Lesestoff:
http://www.it-recht-kanzlei.de/unvollstaendige-lieferung-paket.html
Grüß dich,
ich muss vorausschicken, dass ich aus Österreich bin und mir nur unsre Rechtslage bekannt ist - trotzdem soll dir das den Anstoß geben, damit du weißt, worauf es ankommt.
Du hast einen Kaufvertrag mit dem Unternehmen geschlossen, der auf Eigentumserwerb der Kaufsache gerichtet ist. Folglich ist nun relevant (1) in welchem Zeitpunkt du Eigentum erwirbst und (2) in welchem Zeitpunkt die Gefahr auf dich über geht (sodass du ab diesem Zeit verantwortlich für deren Untergang bist).
In Österreich ergibt sich dies aus aus § 429 ABGB, demnach der Eigentum bereits mit Übergabe an den Versanddienst auf dich übergibt, ABER: anderes gilt für Verbraucher (wie dich!) Hier regelt § 7b KSchG, dass Gefahr und (mangels anderer Vereinbarung) auch das Eigentum erst auf dich über, sobald die Ware an dich oder einen von dir bestimmten Dritten übergeben wurde.
Daraus folgt: Da die Ware nicht an dich oder einen von dir bestimmten Dritten übergeben wurde, hat dein Vertragspartner seine Leistungspflicht nicht erfüllt, sodass du nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten kannst und dein Geld bereicherungsrechtlich zurückfordern (konzidieren) kannst.
Soviel dazu - wie gesagt, handelt es sich hierbei um die ÖSTERREICHISCHE RECHTSLAGE.
Jetzt liegts an dir rauszufinden, wie es in Deutschland aussieht.
Weitere Recherchen zum deutschen Recht stell ich leider auch nicht kostenlos an - viel Glück,
lg
Unjuristisch entspricht das dem was ich gesagt habe :D Korrektur: *das Eigentum freilich