Widerrufsbelehrung - was genau sind "nicht Paketversandfähige Ware"

2 Antworten

Ich weiß nicht ob es dazu gerichtsurteile gibt. Was ich aber weiß ist, dass der Verkäufer festlegt welche seiner Waren nicht Paketversandfähig ist. Von daher würde ich empfehlen, den Händler direkt mit dieser Frage zu konfrontieren und wenn es um ein bestimmtes Produkt geht dieses auch gleich mit anzugeben.

nixverstehen999 
Beitragsersteller
 18.10.2013, 15:16

bist du sicher, dass der händler das vorgibt? kann der also auch vorgeben, das pakete mit einem gewicht von z.b. 10 kg und abmassen von nur 90x60x60cm schon nicht mehr paketversandfähig sind? obwohl es ja bei den meisten versendern kein problem ist? oder wer entschiedet das?

und was ist wenn man den händler fragt und der einem sagt / vorschreibt, ob das paket nach seinem gutdünken nicht paketversandfähig oder eben doch paketversandfähig ist? muss man sich daran halten?

obiwana  18.10.2013, 15:40
@nixverstehen999

Der Händler ist derjenige der die Ware versenden muss. Es obliegt einzig und allein ihm eine Entscheidung darüber zu treffen ob er die Ware für Versandfähig hält oder nicht, da er ja auch derjenige ist, der im Falle eines Versands das Versandrisiko trägt.

Was das angeht bin ich mir sehr sicher.

nixverstehen999 
Beitragsersteller
 18.10.2013, 16:08
@obiwana

wenn ich so fragen darf, wieso bist du dir da so sicher?

das würde ja bedeuten, dass der händler sogar ein leichen schuhkarton als "nicht paketversandfähige ware" ansehen könnte und damit dem kunden die möglichkeit zu nehmen, das der kunde selbst entscheidet, ob er es lieber zurücksenden will auf "eigenen faust" oder ob der händler die ware bei ihm abholt. kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. eigentlich ist es ja so, dass der kunde entschieden darf, wie er zurück sendet. der kunde darf ja sogar mit express schicken oder gar unfrei. (der händler muss ja meines wissens dann allerdings nur den günstigsten versand bezahlen).

somit würde man dem kunden ja sein wahlrecht nehmen. gerade bei dem doch extrem kundenfreundlichen wiederrufsrecht in deutschland, kann ich mir nicht vorstellen, dass der händler einem vorschrieben kann, das er auch "normale" pakete nur abholt. und dem kunden sein wahlrecht so beschneidet.

und wenn ja. in welcher form müsste der händler darüber informieren? weil ja im mustertext ja auch immer steht, "das es auch reicht einfach die ware zurück zu senden" - wen der kunde sich also nicht an den händler wendet und einfach die ware zurück schickt, kann der händler ja nicht sagen "ne zahlen wir nicht - wir bezahlen nur unsere abholung"

also das kann ja auch nicht sein.

obiwana  18.10.2013, 16:23
@nixverstehen999

Das Problem ist, dass du deine Frage von Anfang an zu Allgemein formuliert hast. Ich habe deine Frage so verstanden, dass du wissen möchtest, wer die Entscheidung trifft ob es sich um nicht Paketversandfähige Ware handelt. Dabei bin ich davon ausgegangen, du möchtest etwas bestellen, was bei einem Händler liegt. Dieser sagt die Ware ist nicht Versandfähig und darüber ärgerst du dich und möchtest wissen ob der Händler das so darf.

Jetzt erzählst du erstmalig, dass es um den Rückversand einer Ware geht. Was den Rückversand betrifft stellt sich die Frage, wie die Ware zu dir gekommen ist. Als Paket? Mit einer Spedition? Oder wie?

Ich weiß nicht ob ich dir helfen kann, aber wenn ich es versuchen soll, musst du ein bißchen konkreter werden.

nixverstehen999 
Beitragsersteller
 18.10.2013, 16:43
@obiwana

da muss ich dich korrigieren. klar ist es doch, das es bei einem wiederruf um die rücksendung bzw. rücksendekosten geht. das hab ich ja eingangs schon geschrieben.

und meine frage ist immer noch die gleiche. wer entschiedet das? bzw. was sind die genauen masse?

ich habe ganz bewusst offen gelassen, wer der händler ist und ob sich jemand ärgert usw. . aus zwei gründen:

  1. will ich exakt wissen, bis zu welchem cm zb. ein paket als paketversandfähig gilt. das muss ja irgendwo festgesetzt sein.

  2. weil hier ja meistens dem kunden tendenziell immer mehr recht gegeben wird (obwohl er vielleicht gar nicht recht hat) und einfach gesagt wird, mach es so, der händler wird sich schon drauf einlassen....

also meine frage ist ganz explizit, welche cm im "allgemeinen" muss ein paket überschreiten um nicht als paketversandfähig zu gelten. ganz egal ob ich nun kunde bin oder händler oder... es muss ja irgendwo festgeschrieben sein (und zwar für alle). das muss ja allgemein geregelt sein (deswegen auch die "allgemeine" frage)

wenn das hilft, dass paket wurde mit DPD geliefert. denke aber mal nicht, dass die lieferung bzw. das liefernde paketunternehmen ausschlaggebend dafür ist.

obiwana  21.10.2013, 12:08
@nixverstehen999

Natürlich ist das liefernde Paketunternehmen ausschlaggebend. Du wirst nirgendwo eine gesetzliche Regelung dazu finden bis zu welcher Größe ein Paket als Versandfähig gilt. Das obliegt doch alleine dem Versandunternehmen bis zu welcher Größe und Gewicht sie Pakete verschicken.

Solltest du dazu eine gesetzliche Regelung finden, lass es mich wissen. Das fände ich spannend.

nixverstehen999 
Beitragsersteller
 22.10.2013, 12:38
@obiwana

du meinst als das unternehmen welches die lieferung "gebracht" hat? kann ich mir jetzt nicht vorstellen. das würde ja im umkehrschluss bedeuten, wenn man ein 5 m langes sofa kauft und das mit einer spezial spedition (lieferndes paketunternehmen) geliefert bekommt, dieses "packet" dann "paketversandfertig" ist? wohl kaum oder?? denke mal nicht das ein richter ein 5 m lages sofa noch als paketversandfähig ansieht nur weil es auch geliefert wurde!?!

nur meine frage ist halt immer noch, ab welchem cm-maß ist es nicht mehr paketversandfähig? welches unternehmen wird da als referenzgröße genommen? DHL? mit 120 cm? oder DHL mit sperrgutzuschlag bis 300 cm? UPS oder DPD - die ja alle andere größenangaben für ihr "paket" haben.

obiwana  22.10.2013, 15:11
@nixverstehen999

Wir drehen uns im Kreis. Es liegt einzig und allein in der Entscheidungsbefugnis eines Logistikunternehmens bis wann dieses ein Paket noch Versandfähig deklariert. Das bekommt ein Logistikunternehmen nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass entscheidet es selbst.

Es liegt einzig und allein in der Entscheidungsbefugnis eines Händlers/Verkäufers welche der zu verkaufenden Artikel dieser noch als Versandfähig deklariert. Das bekommt ein Verkäufer/Händler nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben, dass entscheidet er selbst.

Wenn ein Verkäufer allerdings Ware an einen Kunden verschickt und der Kunde möchte den Kauf Widerrufen, dann kann der Verkäufer nicht plötzlich mit der Argumentation kommen, dass es sich um nicht Paketversandfähige Ware handelt und daher den Widerruf ablehnen. Er hat die Ware je selber mit einem Logistikunternehmen verschickt.

Eine gesetzliche Regelung dafür, was nicht Paketversandfähige Ware ist, gibt es nicht.

nixverstehen999 
Beitragsersteller
 22.10.2013, 15:35
@obiwana

richtig. leider drehen wir uns im kreis, weil die antwort fehlt :-)

ich lass nun mal die katze aus dem sack. ich bin kein kunde sondern der verkäufer. und möchte nun wissen, wann ein paket nicht mehr als "paketversandfähig" gilt.

du schriebst das "logistikunternehmen" entscheidet das!?! das wäre ja noch schöner. also nicht der käufer oder verkäufer sondern "DAS" logistikunternehmen. also ein fremder dritter entscheidet nun wann es ein pakete ist und wann nicht. wenn dem wirklich so ist. "WELCHES" logistikunternhemen? DHL als logistikunternhmen hat andere masse als UPS als logistikunternehmen. also "WELCHES"?

im zweite absatz schriebst du nun der vverkäufer entscheidet. wo genau steht das, ich kann mir nicht vorstellen, das der gesetztgeber dem unternehmen die entscheidung überlässt und das der unternhemen eine schuhschachtel als nicht mehr "paketversandfähig" deklarieren darf. somit könnte der verkäufer den kunden ja zwingen, dass er ein paar schuhe nicht zurückschicken darf, weil er es kostenlos abholt. kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen. bei unseren kundenfreundlichen gesetzten, hat sicher der kunde das recht eine schuhschachtel als paket selber zurück zu schicken. (wie gesagt ist es ja sogar erlaubt unfrei zu schicken)

zum 3. absatz. der händler verschickt doch immer die ware. egal welche, sonst wärs ja meist kein fernabsatzgeschäft. aber ein 5 m langes sofa verschickt der händler sicher mit einem spezial unternehmen. nach deiner aussage: "wenn es versand wurde, dann ist es auch paketversandfähig" würde ja meinen, dass das 5 m lange sofa also nun ein paketversandfähige ware gilt!?!?

hintergrund ist ein "paket" was wir verschickt haben. dieses paket hat eine überlänge bei DHL. wir verschicken deswegen mit DPDals vertragskunde das "paket" relativ günstig. nun will der kunde wiederrufen. bei uns kein problem und darf er natürlich auch. nun ist aber das problem, dass der kunde eine KOSTENLOS abholung bei ihm ABLEHNT. (warum auch immer, ich verstehs auch nicht) der kunde möchte das paket nun teuer verschicken. da es über 120 cm ist ist es bei DHL kein normales paket mehr (vielleicht aber bei einem anderen paketdienst) und damit deutlich teurer. auch wenn er es mit einem anderen paketunternehmen schickt, ist es teurer als wenn wir es kostenlos abholen lassen. deswegen würden wir gerne den teuren versand des kunden ablehnen, weil wir es mit DPD kostengünstig zurückholen können. müssen wir uns also dem kunden beugen und ihm die kosten (ca. doppelt so hoch) zurück erstatten.

hoffe das bringt nun etwas licht in meine frage und den grund meiner frage. ich bin also kein kunde sondern möchte kostenlos ein "pakete" über 120 cm beim kunden abholen, der das verweigert, mit der begründung, dass in der wiederrufsbelehrung folgendes steht:

"Anderenfalls ist die RÜCKSENDUNG für Sie kostenfrei" - nicht "Abholung"!

des weiteren steht wie üblich bei uns aber:

"Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt" - so und nun noch mal meine frage, wer oder was bestimmt, ob ein paket versandfähig ist???

obiwana  23.10.2013, 12:03
@nixverstehen999

Was es doch für merkwürdige Kunden gibt.....

Natürlich unterscheidet ein Logistikunternehmen bis zu welcher größe bei Ihnen Pakete verschickt werden. Wer denn sonst? Du fragst WELCHES. Natürlich jedes Individuell. Deswegen variieren die Bedingungen der Paketgrößen und Gewichte ja auch von Unternehmen zu Unternehmen. Das Logistikunternehmen muss den Versand ja schließlich abwickeln. Der Gesetzgeber schreibt doch einer Firma nicht vor bis zu welcher größe sie Pakete zu verschicken hat. Welchen Grund sollte es geben so etwas gesetzlich zu regeln? Jeder Verkäufer hat doch ein ureigenes Interesse daran seine Ware zu verschicken. Da wird ihm der Gesetzgeber doch nicht vorschreiben bis zu welcher größe er das darf bzw. muss. Das ist doch völlig unlogisch.

Eine Schuhschachtel ist nicht Versandfähig, wenn der Händler/Verkäufer den Versand dieser Schuhschachtel ausschließt. Aber warum sollte er das tun? Er will die Schuhschachtel doch Verkaufen. Und wer kauft im Onlinehandel eine nicht Versandfähige Schuhschachtel die dementsprechend nur an Selbstabholer abgegeben wird? Trotzdem, wenn der Händler seinem eigenen Unternehmen schaden möchte, darf er auch eine Schuhschachtel nur an Selbstabholer verkaufen. Er muss es halt nur ganz eindeutig auf der Produktseite deutlich machen, dass die Ware nicht Versand wird sondern nur an Selbstabholer abgegeben wird.

Natürlich ist ein 5 m langes Sofa Versandfähig. Es ist kein Paket aber es ist Versandfähig. Wenn ein Händler ein Sofa mit Lieferung verkauft, dann wird es ja mit einer Spedition geliefert. Wenn der Händler es also nach dem Fernabsatzgesetz verschickt, dann ist es Versandfähige Ware und er muss es im Falle eines Widerrufes auch wieder abholen lassen.

Nun zu deinem Fall: Ich bin kein Anwalt und habe keine absolute Rechtssicherheit. Grundsätzlich glaube ich aber, dass die Regel gilt, wer die Musik bezahlt der entscheidet auch welche gespielt wird. Der Kunde hat ein Recht auf Widerruf aber erhat nicht das Recht das Logistikunternehmen zu bestimmen. Das er sich dabei auf das Wort "Rücksendung" in euren AGB's beruft finde ich mehr als zweifelhaft. Die Rücksendung ist ja für ihn kostenfrei. Nirgendwo steht geschrieben, dass er den Artikel dafür irgendwo hinbringen muss und darauf bestehen kann dies zu machen. Auch bei einer Abholung findet eine Rücksendung statt. Ich würde mich da nicht drauf einlassen und bin mehr als verwirrt, dass ein Kunde so einen Aufriss macht obwohl das für ihn einen größeren Aufwand bedeutet.

nixverstehen999 
Beitragsersteller
 23.10.2013, 15:50
@obiwana

das ist noch harmlos - ich könnte ein buch über kunden schreiben... das wäre sicher das witzigste buch des jahres.... ;-)

versteh ich nicht was du meinst, mit "verkäufer hat interesse es zu verschicken"!?!? es geht um den RÜCKVERSAND!!! das paket ist schon längst beim kunden. darf der nun als ein spezial logistiker beauftragen das 5m lange sofa für 800,- € zu verschicken??? die frage ist doch eigentlich nicht so schwer. nach deiner aussage, darf er das also.

ich frage mich dann allerdings was der zusatz soll "nicht paketversandfähige ware" - denn so was gibts ja dann nicht. man kann alles versenden. wenn man will auch einen elefanten - kostet halt nur 100.000 €...

ich glaub du bist etwas verwirrt - auch die schuhschachtel ist schon längst beim kunden VERSENDET worden. esgeht um den RÜCKVERSAND!!!! ich kanns gar nicht öfter sagen...

bei uns wird alles versendet. ganz normal, aber noch mal es geht um den rückversand der ware. hier der passus der wiederufsbelehrung:

"Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt"

darum gehts! nich tob der kunde das paket bei uns abholen will oder wie ich es verschick. der artikel / der elefant ist verschickt worden. darf der kunde nun also ein versandunternehmen nahc seiner wahl aussuchen und den elefant für 1 millionen zurückversenden. ODER gilt dann: "Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt"

für mich wäre ein elefant umgangssprachlich nicht versandfähig, auch wenn das unternehmen den elefant zuvor an den kunden geschickt hat.

zu deinem 3. absatz.: ich muss schon schmunzeln.... ja ich will ihn ja abholen ABER der kunde will nicht!!!! der will das 5 m sofa auf eigene faust zurück schicken und uns die rechnung einreichen. das kostet aber mit seinem versandunternehmen 1000,- €. ich kanns mit meiner spedition für 50 € zurück holen. muss ich dem kunden als nun die 1000,- € zahlen??? oder nur 950 oder gar nichts? das ist die frage. und da ist es halt nun entscheident zu wissen was "nichtversandfähige waren sind".

du wiedersprichst dich ja fast in jedem absatz, oder du möchtest mich einfach nicht verstehen. oder bist verwirrt, weil du einmal vom HINversand sprichst und dann alle mixt ;-)

zu deinem letzten absatz kann ich schon sagen, dass das nicht der fall ist. als verkäufer sitz man am kürzeren hebel. man darf eigentlich dem kunden fast gar nichts vorschreiben. der kunde kann ein paket im prinzip zurücksenden wie man will. ob versicher oder nicht, ob unfrei oder frei usw... als verkäufer ist man sogar noch für den untergang der ware beim rückversand haftbar, auch wenn der kunde es unversichert schickt. usw... deswegen bin iir sicher, dass der verkäufer sicher dem kunden nichts vorschribene darf. AU?Er es gäbe halt nun mal eine gesetzliche angabe, was ein "versandfähiges" und was ein "nicht versandfähiges paket" ist. und das versuch ich gerade raus zu bekommen.

ja, wie gesagt ich kanns auch nicht verstehen. ist ja viel einfacher das riesen paket zu hause abholen zu lassen, aber es gibt halt kunden....

obiwana  23.10.2013, 16:09
@nixverstehen999

Lustig, lustig. Ich meine damit, dass ein Verkäufer ja ein großes Interesse daran hat seine Waren verschicken zu können, denn davon lebt ja sein Geschäft.

Ich habe verstanden, dass es dir um den Rückversand geht. Wie ich bereits sagte, habe ich keine Rechtssicherheit, da ich kein Händler bin, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Kunde dir Vorschriften machen darf, wie du den Rückversand abzuwickeln hast. Aber so wie du es beschreibst soll der Kunde es ja sehr wohl dürfen.

Von daher. THX für die anregende Debatte aber ich bin raus und wünsche dir viel Erfolg im Umgang mit querulanten Kunden.

nixverstehen999 
Beitragsersteller
 24.10.2013, 15:20
@obiwana

logisch . das geschäftsmodell steht ja auch nicht zu debatte ;-)

das ist ja nun die frage, darf der kunde das versandunternehmen aussuchen... und wann ist ein paket nicht mehr "versandfertig"

also ich hoffe jemand kann dazu noch was verbindliches sagen.

Wenn die WAre entweder so gross ist, daß sie nicht in ein Paket mit den MAximalmassen hineinpasst, oder wenn es Sachen wie z. B. Chemikalien sind, die grundsätzlich nicht per Post versendet werden dürfen. Genauso sind lebende Tiere nicht paketversandfähig. Deine Frage ist ein wenig zu allgemein für eine sinnvolle Antwort.

nixverstehen999 
Beitragsersteller
 18.10.2013, 15:13

danke für deine antwort. allerdings ist meine frage schon sehr speziell und präzise, nur diene antwort etwas zu allgemein. "daß sie nicht in ein Paket mit den MAximalmassen hineinpasst" -- denn genau das wollte ich wissen. was sind den die maximalmasse? wer gibt die vor? der händler? DHL? DPD? UPS? von welchen maximalmassen wird den hier in cm / gewicht gesprochen?

120 cm wären es ja z.b. bei DHL. (wenn man nicht sperrgut wählt) sind dann 121 cm schon nicht paketversandfähig? oder zählt da sperrgut auch mit rein?

nixverstehen999 
Beitragsersteller
 29.10.2013, 19:28
@holgerholger

wer sagt das? es ist ja immer noch ein paket - halt nur mit sperrgutzuschlag. außerdem sind die masse bei DPD, UPS, GLS usw. anders. da könnte ja z.b. dass max. maßen.. 140 cm sein.... also welches versandunternehmen zählt?