Online Händler erstattet Geld nicht?

4 Antworten

Wenn das Paket über Pay Pal Käuferschutz Abgewickelt wurde musst dich an Pay Pal wenden und denen das Mitteilen.

Ist es ein Normaler Kauf mit Vorkasse ( z.B Überweisung vorab) ist es eine Frage des Versandes der Ware. Unversicherte Version ,keine Chance Pech ,dann musst die zeit akzeptieren wenn der Händler es erstatten sollte. Bei Versicherten Versand musst DHL kontaktieren Fotos machen und auch dort die Zeit abwarten.

Ärgerliche Sache ,aber du bist nicht der einzige dem sowas mal passiert ist.

Im Jahr 2018 hab ich gleich 3 Pakete erhalten wo nix drin war. Manchmal ist es besser einen anderen Versender zu wählen als DHL oder Explizit versicherten Versand wählen. Mittlerweile Versende ich meine Waren nur noch per UPS ( United Parcel Service) , kostet etwas mehr aber da ist mir bis jetzt bei 1200 Versendungen kein Paket abhanden gekommen. Und sie machen auch Terminlieferung . Bei Schaden oder Transport (Schaden) sind sie recht Flexibel und erledigen so was binnen weniger Tage. Allemal besser als DHL.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hast Du evtl. über Paypal Käuferschutz? Du könntest den Händler zwar auch wegen Betrugs anzeigen, hast aber schlechte Karten, weil Du nicht beweisen kannst, daß das Paket leer war. Oder hast Du das Öffnen in Gegenwart von Zeugen gemacht oder fotografisch dokumentiert?

Handumdrehen 
Beitragsersteller
 26.03.2020, 09:05

2 zeugen waren dabei

Jo3591  26.03.2020, 09:15
@Handumdrehen

Das ist schon mal sehr gut. Dann könntest Du den Händler nochmals kontaktieren und ihn letztmalig auffordern, die bestellte Ware innerhalb einer Frist (ca. 2 Wochen) zu liefern, sonst erstattest Du Strafanzeige gegen ihn wegen Betrugs nach § 263 StGB. Wenn Du eine Rechtsschutrzversicherung hast, kannst Du das über einen Rechtsanwalt abwickeln lassen.

Du solltest dir ganz einfach die Lieferbedinungen des Händlers näher betrachten.

Steht dort, dass die bestellte Ware auf Gefahr des Bestellers versandt wird, dann wäre tatsächlich DHL dein Vertragspartner. Ist dem nicht so, dann haftet der Händler für Schäden oder Verluste beim Transport.

Komisch an deiner Reklamation finde ich allerdings, dass du ein "leeres Paket" angenommen hast und nicht am Gewicht bereits registriert hast, dass da etwas nicht stimmen kann. Oder hast du etwa "Briefmarken" oder einzelne Daunen bestellt, bei denen das Gewicht des Inhalts tatsächlich nicht spürbar zu erahnen war??

Handumdrehen 
Beitragsersteller
 26.03.2020, 08:53

Ich selber habe das Paket nicht entgegen genommen

bonamie  26.03.2020, 08:58
@Handumdrehen

Das ist dann allerdings zusätzlich erschwerend für die Abwicklung des Falles, wenn er sich "auswachsen" sollte.

Fragt sich, abhängig vom Streitwert, ob die weitere, eventuell gerichtliche Verfolgung des Falles überhaupt lohnt.

Handumdrehen 
Beitragsersteller
 26.03.2020, 09:06
@bonamie

Aber dann könnte doch jeder Versandhandel einfach leere Pakete rausschicken

bonamie  26.03.2020, 09:08
@Handumdrehen

Du sprichst so langsam in Rätseln für mich! - Warum gehst du nicht auf meine Kommentare näher ein, sondern gibst nur deine jeweils neuen aber nicht zielführenden Gedanken weiter?

Ich beende daher meine Ratschläge.

Wie kommst du darauf, das die Aussage nicht stimmt?

Ja, die Aussage des Händlers ist erstmal richtig.

Wenn die Ware versichert verschickt wurde, kann der Händler natürlich erstmal prüfen lassen, was mit der Sendung passiert ist. Du könntest ja sonst was behaupten.

Natürlich hat der Händler das Recht, zu prüfen, bevor er dir neue Ware schickt oder dir das Geld erstattet.

Die Prüfung dauert etwa 4-6 Wochen, wartest du allerdings länger, dann stimmt da was nicht.

Handumdrehen 
Beitragsersteller
 26.03.2020, 08:42

Nein, hat er nicht . Er hat die Pflicht die Ware zu zustellen

berlina76  26.03.2020, 08:47
@Handumdrehen

Ja, die hat er und dieser Pflicht ist er durch die Zusendung der Ware nachgekommen.

Jetzt behauptest du, der Karton ist war leer. Natürlich hat der Händler dann das Recht, deine Aussage zu Prüfen oder prüfen zu lassen, bevor er dich neu beliefert und das dauert nunmal etwas.

Es gibt genug Betrüger, auch unter den Kunden. Es gibt nicht nur unseriöse Händler.

Handumdrehen 
Beitragsersteller
 26.03.2020, 08:56
@berlina76

Wo steht das geschrieben ? Schicken sie Nachweise .

berlina76  26.03.2020, 09:00
@Handumdrehen

Wo steht geschrieben, das er kein recht auf Prüfung hat und eine zweite Lieferung ohne Prüfung rausschicken muß? Schick mal deine Quellen. Du hast behauptet, das er sofort neu liefern oder erstatten muß.

berlina76  26.03.2020, 09:19
@Handumdrehen

https://www.it-recht-kanzlei.de/unvollstaendige-lieferung-reklamation.html

" Ist die Sache bspw. auf dem Transportweg verloren gegangen, kann der Händler zwar zunächst einen Nachforschungsauftrag beim Transportdiensteleister stellen. Macht der Verbraucher jedoch z.B. mit einer eidesstattlichen Versicherung glaubhaft, dass die Ware unvollständig bei ihm angekommen ist, muss der Händler ein weiteres Paket mit den fehlenden Artikeln nachsenden."

Kurz du musst eine Eidesstattliche Erklärung abgeben, dann steht dir die neue Ware oder das Geld sofort zu. Ansonsten musst du abwarten, was die Nachforschung bringt.

Handumdrehen 
Beitragsersteller
 26.03.2020, 09:23
@berlina76

Habe ich schon

Handumdrehen 
Beitragsersteller
 28.03.2020, 12:59
@berlina76

Nervt mich auch , sie haben hier wieder eine absolute falsch information gegeben ohne jegliche Nachweise