Paket beschädigt - keine Erstattung von DHL?
Hallo, ich habe eine Jacke bestellt. Diese hat mir nicht gefallen und ich habe sie dem Verkäufer (Anbieter/Shop bei Amazon) wieder zukommen lassen.
Diese haben mir jedoch ein paar Tage später eine E-Mail zukommen lassen, in der stand, dass das Paket nachverpackt wurde, da es angeblich mit einer übelriechenden Flüssigkeit überschüttet worden ist. Das Paket wurde wieder an uns zurückgeschickt. Nach gründlicher Überprüfung der Ware konnte ich weder einen üblen Geruch noch andere Beschädigungen feststellen. An der Jacke war wirklich nichts! Es hieß, ich sollte mich an DHL wenden, die würden es mir ja erstatten.
So, nun habe ich von DHL ein schreiben bekommen. In dem stand: "Den Ihnen entstandenen Schäden können wir allerdings nicht erstatten: Die Innenverpackung reichte nicht aus, um einen derart empfindlichen Inhalt sicher zu schützen. Nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen Sendungsinhalte aber so verpackt werden, dass eine Beschädigung beim Transport ausgeschlossen ist. Hierfür bitten wir Sie um Verständnis."
Wie geht's jetzt weiter? Wer erstattet mir den Preis? Sind immerhin 60€. Ich finde das eine Frechheit. Die Wäre habe ich genau so wieder eingepackt wie sie war und da war nichts mit.
Vergebe Sterne.
9 Antworten
ich war auch schon im sog. Preload bei einem anderen Paketdienstleister tätig.
Die Pakete werden containerhoch gepackt, dann laufen teils auch Flüssigkeiten aus, das kann Dir aber nicht angelastet werden.
Bei manchen Paketdiensten sind Säuren etc zu versenden auch verboten aus den bekannten Gründen.
Hier gibt es GGVS ADR Bescheingung für Gefahrgut. Wenn überhaupt, sollte der Versender das auch deklarieren
Säure wäre Klasse 8.
Da würde ich DHL nochmals anschreiben. Ich hatte einen ähnlichen Fall. Ich habe ein Gerät verschickt. Angeblich soll die Verpackung den Fall aus 1 m Höhe überstehen.
Ich habe ein echtes Tourflightcase verschickt. So wollte DHL in einem Paketzentrum in Hamburg das Paket 2 Wochen "begutachten". Da es sich um professionelle Geräte handelt, die der Kunde auf Tour einsetzt (Licht-Dimmer), war es unmöglich, so lange auf das Gerät zu verzichten.
Also so ein Flightcase besteht aus 9 Lagen Holz, dazu Alukanten. Das wäre ein Sonderversand. Also in einen Karton verpackt. Innen wurde das 4 mm Gehäuse beschädigt aus Stahl, also muß das aus 2.5 m gefalen sein
Es gibt übrigens Urteile, daß übliche Verpackungen ausreichen & auch "Originalverpackungen" des Herstellers nicht aufgehoben werden müssen
Hallo Gym80931996,
du solltest dich nochmals mit dem Händler in Verbindung setzen und ihm schildern, was du jetzt festgestellt hast.
Du solltest die Mail aber direkt über Amazon schicken, denn die speichern dann den Mailverkehr - was für die Folge wichtig ist.
Denn wenn sich der Händler weiterhin quer stellt und sich womöglich weigert, die Jacke zurück zu nehmen, dann kannst du ja die "A - Z Garantie" von Amazon in Anspruch nehmen.
Dann erstattet dir Amazon den Kaufpreis und regelt das dirtekt mit dem Händler.
Ich hatte mal eine Uhr reklamiert, die nach paar Monaten kaputt ging. Ich habe sie zurück geschickt und der Händler bestätigte mir den Eingang der Retoure.
Dann passierte lange nichts. Ich hakte nach, da teilte mir der Händler plötzlich mit, ich hätte eine Uhr eingeschickt, die ich schon vier Jahre zuvor gekauft hätte - das war aber ein anderer Artikel mit einer anderen Artikelnummer.
Habe dann die A - Z Garantie angeklickt und mein Geld zurück bekommen. Was danach war - keine Ahnung ...
Denn wenn die Jacke unbeschädigt ist und in der Originalverpackung, dann kannst du sie auch wieder zurück geben.
Ich wünsche dir viel Glück und Erfolg!
Liebe Grüße
ichausstuggi
Für mich die beste Antwort !
Genauso würde ich dem User raten, so vorzugehen; besonders dieser Punkt
Habe dann die A - Z Garantie angeklickt
Der Fehler war, dass Du Dich vom Verkäufer überhaupt an DHL hast verweisen lassen.
Ausführlich in:
http://www.it-recht-kanzlei.de/beschaedigung-ware-ruecksendung-widerruf.html
das Wesentliche daraus:
Der Händler muss das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Ware
von Gesetzes wegen zwingend auch dann tragen, wenn nach seinen AGB und der Widerrufsbelehrung der Verbraucher die Rücksendekosten tragen muss.
Der Fehler des Händlers war natürlich, das Paket wieder zurückzuschicken. Jetzt kann er weder beweisen, dass der Artikel beschädigt ist (was er ja nach Deiner Aussage auch nicht ist), noch dass Du ihn ungenügend verpackt hattest (was nur relevant wäre, wenn der Artikel beschädigt wäre.)
Was haben wir jetzt für einen Fall?
A) Der Käufer hat fristgemäß die Ware zurückgeschickt
B) Der Verkäufer hat den Kaufpreis nicht erstattet, er behauptet, die Ware sei beschädigt bei ihm angekommen.
C) Der Verkäufer hat dem Käufer unverlangt eine Jacke zugeschickt.
Biete dem Händler an, das unverlangt zugeschickte Paket auf seine Rechnung und Gefahr zurückzusenden, sofern (und nachdem!) er Dir umgehend Dein Geld überweist. Ansonsten Anwalt - Deine Chancen stehen gut.
Hattest Du die Jacke bereits bezahlt? Laß Dir von einem Zeugen schriftlich bestätigen, dass die Jacke unversehrt ist und biete dem Verkäufer an, ihm diese nochmals zurückzusenden! Zunächst immer versuchen, eine gütliche Einigung zu erzielen! Wenn es so ist, wie Du sagst und die Jacke keinerlei Beschädigungen vorweist, kann es ja von DHL keine Erstattung geben! Ob man dann bei diesem Streitwert einen RA einschaltet, würde ich verneinen, da es in keinem Verhältnis zu den Rechtsanwalts- und Gerichtskosten steht und daher unverhältnismäßig teuer für Dich werden kann!
Du kannst nur mit dem Verkäufer in Kontakt treten. Er soll Dir mal das Schreiben mit der Flüssigkeit senden. Sehr seltsam ist das schon. Ansonsten wende Dich direkt an amazon.