"Ombudsmann" in Deutschland?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Jeder Bürger kann sich gegen Verwaltungsakte der Verwaltung wehren.

Deshalb muss auch jeder Verwaltungsakt mit einer Rechtsbehelfsbelehrung oder einer Rechtsmittelbelehrung versehen sein.

Wenn man die in dieser Belehrung genannte Frist ungenutzt verstreichen lässt, hat man nur eine Möglichkeit: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Das bedeutet, man kann noch gegen den Verwaltungsakt vorgehen.

Das Verfahren ist aber nicht einfach. Man muss nämlich nachweisen, dass man die Frist unverschuldet hat verstreichen lassen, und dass man danach imgehend handelt.

Wenn nicht: Steuerberater aufsuchen und fragen, wie er die Aussichten für einen Erlassantrag sieht.

aetnastuermer 
Beitragsersteller
 13.09.2013, 15:40

Kompetente Antwort eines Steuerberaters! Doch was ist ein Erlassantrag? Wie läuft der ab?

Helmuthk  13.09.2013, 15:47
@aetnastuermer

Erst einmal danke für den Stern.

Für einen Erlassantrag gibt es 2 Voraussetzungen:

  • Erlasswürdigkeit

  • Erlassbedürftigkeit.

Folge: Die Steuerschuld erlischt, wenn dem Antrag entsprochen wird.

Das muss sehr sorgfältig begründet werden.

Deshalb meine Empfehlung: Mit allen Unterlagen zu einem Steuerberater und erst einmal ein Sondierungsgespräch nach den Aussichten für einen solchen Antrag.

aetnastuermer 
Beitragsersteller
 19.09.2013, 15:43
@Helmuthk

Herzlichen Dank für deine ergänzenden Erläuterungen, ich werde in dieser Weise vorgehen und im Auftrag meines Betreuten mein Glück versuchen.

Hatte einen ähnlichen Fall und habe mich bei der übergeordneten Finanzbehörde beschwert. Dort wurde der Vorgang überprüft und schliesslich zu meinen Gunsten entschieden.

Ansonsten sollte man die Rechtsbehelfsbelehrung beachten. Die gibt dir die Möglichkeit, gegen einen Entscheid vorzugehen. Wichtig dabei ist, dass man sich an die Fristen hält.

Alternativ kann man sich an einen Fachanwalt für Finanzrecht wenden.

Jeder Bescheid hat eine Rechtsbehelfsbelehrung die einem seine möglichen Rechtsmittel aufzeigt. Ist diese Rechtsbehelfsbelehrung nicht vorhanden ist es noch besser, denn dann hat man ein Jahr Zeit um Rechtsmittel einzulegen.

Die Zinsen und Säumniszuschläge die das Finanzamt einfordert werden nicht vom Finanzamt in eigenem Ermessen festgesetzt sondern fallen kraft Gesetz an.

Ich muss mich dann Helmuthk anschließen. Wenn die Begründung so unglaubhaft ist, warum hast Du dann nicht Einspruch eingelegt.

Du kannst gegen jeden Bescheid Widerspruch einlegen. Ebenfalls stehen Dir die Rechtsmittel offen.

Ich empfehle Dir, Hilfe in Anspruch zu nehmen, da ich den Eindruck habe, Du würdest nicht sachlich an die Sache herangehen. Dieser Eindruck entsteht durch Ausdrücke wie etwa "hintergangen", was Du auf alle Behördne beziehst und auch noch die Floskel "das letzte Hemd". Nein, der Staat nimmt niemandem das letzte Hemd ab, ganz im Gegenteil!

aetnastuermer 
Beitragsersteller
 07.09.2013, 12:23

Der zur Diskussion stehende Bescheid ist leider rechtskräftig, doch die Begründung dazu ist äußert zweifelhaft und bei näherer Betrachtung unberechtigt. Nun ist dadurch der Fall absoluter Zahlungsunfähigkeit eingetreten und es werden trotz laufender Beitreibungsmaßnahmen dieser Behörde weitere Zinsen mit kurzfristigem Zahlungsziel gefordert. Wenn das nicht das letzte Hemd ist, das gefordert wird . . . .

Helmuthk  07.09.2013, 12:39
@aetnastuermer

Wieso "leider rechtskräftig"?

Wenn die die Fristen für einen Einspruch oder eine Klage ungenutzt verstreichen lässt, ist der Bescheid unanfechtbar.

Was sollte da ein Ombudsmann helfen?

Der kann das Finanzamt auch nicht zwingen, den Bescheid aufzuheben.