Bücher von der Steuer absetzen (Buchhändler)?
Ich arbeite als Buchhändler in einer kleinen Buchhandlung. Da ich nicht immer bei Verlage nach Lesexemplare fragen möchte, würde ich gerne wissen, ob ich die Bücher (Belletristik), die ich für die Arbeit kaufe und lese, um diese dann dem Kunden empfehlen zu können, von der Steuer absetzen kann?
4 Antworten
Mehr als ablehenen kann das Finanzamt nicht.
Am besten als Werbungskosten ansetzen und warten.
Wenn der Bescheid kommt und die es nicht berücksichtigt haben gleich Einspruch einlegen mit deiner Begründung
Angeben kannst Du die immer. Ablehnen kann das Finanzamt allerdings auch. Denn die können argumentieren, Bücher haben auch einen (privaten) Freizeitnutzen.
Ob das Finanzamt das auch so sieht?
versuchs einfach, heb die Rechnungen auf und schreib eine Erklärung dazu
Also grundsätzlich gilt:
Werbungskosten sind zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.
Ein Abzug wäre daher grundsätzlich zwar möglich, aber hier wäre das Problem des glaubhaft machen das der Nutzen nicht privat wäre. Denn eine Aufteilung der Aufwendungen wäre schlicht nicht möglich.
Du müsstest dies vermutlich gut begründen und es käme im Zweifel auch auf die Höhe der Werbungskosten an. Reden wir über 100€ oder 2.000€.
Unsinn, lies meinen Link.
Wollen Sie das jetzt alles erneut durchkauen?!
Zumal Ihr Link weder meine Aussage entkräften kann noch Ihre Aussage bestätigt.
Ich würde die Summe einfach mal schätzen: im Schnitt gebe ich für Bücher im Jahr um die 700 Euro aus. Ich würde sagen, dass die Hälfte davon für mein privates Vergnügen ist. Also würden sich die Werbungskosten hierfür auf 350 Euro belaufen.
Hast du bisher nichts erklärt?
Die Bücher, die ich für die Arbeit lese? Nein.
Wie bereits gesagt könnte ein Abzug in Betracht kommen, aber du musst das im Zweifel glaubhaft machen.
Die meisten Bücher heutzutage sind wohl eher eine Qual zu lesen. Da sollte er schon für entschädigt werden :)