Ohne einwilligung kindes Lebensmittelpunkt ändern?
Hallo, zu meinem Problem.. mein Sohn 5 Jahre (geteiltes sorgerecht), hat sein lebensmittelpunkt seit 2 monaten bei mir, da die mutter wohl zu überfordert war mit 3 kindern und 3 hunden, und da es eine Verhandlung gab ob sie ins gefängnis muss wegen verstoß gegen die bewährungsauflage. So Ich habe das alles schriftlich von der mutter noch unterschreiben lassen das sein Lebensmittelpunkt jetzt bei mir besteht, im jugendamt bescheid gegeben kindergeld etc auf mich überschrieben, neuen Kindergartenplatz wo er jetzt seit Letzter woche Fest drinnen ist. jetzt hat sie sich gemeldet und meinte sie muss wohl nicht ins gefängnis und mein sohn möcht ja lieber bei ihr bleiben bei den geschwistern etc, aber sie hat ständig ein anderen kerl oder zieht ständig um bzw wurde jetzt schon aus de 2ten wohnung geschmissen weil sie die miete nich bezahlt hat usw.. Jetzt möchte sie ihn jedenfalls wieder haben da es ja wohl das beste für ihn sein wird bei seinen geschwistern. Was meiner meinung nach nicht das beste ist, ja mit den geschwistern muss er klar in verbindung bleiben aber bei mir hat er es um einiges besser und muss nicht auf der matratze schlafen und so weiter.. Meine eigentliche frage, muss ich jetzt angst haben das sie mein sohn wieder zurück nehmen kann wie auch immer.. ob das jugendamt wie oft immer zur mutter hält ? Sie redet ihn halt auch sachen eindas er dann sonntags lieber bei ihr bleiben möchte die ienfach net stimmen vonwegen sie gehen ins lego land etc . ! ich habe mir ein termin ausgemacht nur trotzdem krieg ich mein kopf nicht frei und habe angst das ich am ende wieder mein sohn her geben muss jetzt wo ich mich um alles gekümmert habe etc viel zeit mit ihn verbringe und ihn viel beibringe was man von der mutter ja nicht wirklich behaupten kann.. Wie stehen die chancen
5 Antworten
Auch Jugendämter handeln unterschiedlich, aber normalerweise ist das Jugendamt dagegen, wenn Kinder hin und her gezerrt werden.
Das ist aber keine Entscheidung der Mutter oder des Jugendamtes, das ist eine Entscheidung des Richters. Und die tun sich in der Regel ganz schwer damit, den Lebensmittelpunkt des Kindes zu ändern.
Allerdings tun sie sich auch damit schwer, Kinder gegen den Kindeswillen irgendwo bleiben zu lassen.
Was der Kleine will, das dürfte ausschlaggebend sein.
Da möchte ich Dahika zustimmen.
Ich glaube nicht mal, dass das Gericht den Kleinen anhört...
Bei mir wurde damals nur die Große (13) angehört, die Kleine (damals 7) wurde völlig aus der Verhandlung rausgehalten - also wurde nicht angehört... war nicht mal mit...
Tja.
In der Regel können aber beide Elternteile sich ausgezeichnet um das Kindeswohl kümmern.
Das ist hier auch so, sonst wären die anderen Kinder gar nicht bei ihr.
Und da entscheidet dann sehr wohl der Wille des Kindes.
es geht immer darum das es das beste fürs kind ist. und jetzt schonwieder einen wechsel...das wäre in dem alter definitiv kontraproduktiv. sie hat dir alles schriftlich gegeben? er ist umgemeldet? du hast sorgerecht? dann sollte es eigentlich kein problem sein das er bei dir bleibt. grade wenn sie wie du sagst mit einem bein im knast stand wegen verstoß, umzüge, ect besteht die gefahr das sich das ganze wiederholt. das in dem alter...
Wenn es tatsächlich so ist, dass die Mutter solche Aktionen bringt, dann dürfte das klar sein. Es hängt aber auch viel vom kind ab. Wenn es sagt, dass es lieber bei der mutter ist kannst du fast nichts machen.
Aber es hört sich eher an, als geiert die mutter auf das Kindergeld...
Wenn in juristischer arbeit aber alles so dargelegt wird, mit der ganzen umzieherei etc. Könnte auch beschlossen werden, dass das kindeswohl gefährdet ist. Kommt aber auch auf das Alter des kindes an. Wie es dann tatsächlich ist, kann dir hier also keiner sagen, sondern wird wohl vor Gericht entschieden werden müssen.
das kind lebt seit zwei monaten bei dir und du hast das schriftlich? dann ist das kind bei dir in besten händen und gib es nicht mehr raus, wenn sie nach umgängen theater macht.
mach die kita dicht für die km und erkläre dort, dass sie das kind nicht mehr abholen darf ohne deine vorherige ankündigung.
das kind ist bei dir gemeldet, somit ist lebensmittelpunkt bei dir. mach beim einwohnermeldeamt einen eintrag, dass sie das kind ohne dich nicht ummelden darf.
bei der nächsten anfrage auf umgang, gib ihr einen termin beim jugenamt in die hand mit termin zur mediation und die adresse der nächsten betreuten umgangsstelle. dort soll sie termine machen und dort bekommt sie an tag x im monat ihre stunde umgang. wenn ihr das nicht passt, soll sie klagen, damit du einen verlässlichen beschluss bekomsmt. bis dahin kontakt abbrechen und dich einfach auf dein kind konzentrieren.
Sorry, euer Sohn ist weder eine Ware noch ein Hündchen. Es geht nicht um "haben wollen", sondern um das Wohl des Kindes. Es geht bei den Erwägungen, wo ein Kind seinen Lebensmittelpunkt haben sollte, nicht darum ob jemand wohl mit drei Hunden überfordert war und so weiter.
Es geht darum, dass es dein Kind möglichst gut hat, dass es optimale Bedingungen hat aufzuwachsen, dass es versorgt und behütet ist und eine stabile, zuverlässige Umgebung und Bezugsperson hat.
Wenn du ihm das bietest, wird das Jugendamt das Kind kaum hin und herschieben.
Was der Kleine will, das dürfte ausschlaggebend sein.
Nein, das KInd ist erst 5. Natürlich wird das Kind angehört, aber ausschlaggebend ist alleine das Kindeswohl. Und das kann ein 5jähriges Kind nicht unbedingt beurteilen.