Darf Jugendamt der Mutter einfachso Kontakt zum Kind verbieten oder Kind wegnehmen?
Hallo,
da das Jugendamt sagt mein Kind hätte zuhause keine Struktur (obwohl eigentlich zur selben Zeit aufgestanden, schlafen gegangen, gegessen etc wird) wollte das Jugendamt mir als Auflage geben entweder in eine Mutter-Kind Einrichtung zu gehen (was bei mir aber mit Aufwandskosten verbunden wäre sprich Wohnungsauflösung, umständlicherer Weg zur Ausbidungsstätte etc..) oder eine Verwandtenpflege zuzustimmen z.B. die Oma bei der mein 2-jähriger dann wohnt - amsonsten würde man mein Sorgerecht entziehen wollen. Mein Kind ist zur Oma gezogen, man hat mir gesagt ich könnte ihn auch am Wochenende oder so zu mir nehmen. Ein Tag später ruft man an, mein Kind dürfe auf keinen Fall in meine Wohnung rein und noch einen Tag darauf, dass ich kaum Kontakt haben darf mit meinem Kind. Darf das Jugendamt das - ohne Gerichtsbeschluss mein Kind praktisch "wegzunehmen" indem es bei Oma bleibt ohne dass ich allein mit ihm Zeit verbringen darf?
4 Antworten
Solange sie das Sorgerecht haben, können sie das Kind einfach wieder zu sich nachhause nehmen. Das sollten sie auch tun. Ansonsten kann es tatsächlich passieren, das sie das Sorgerecht verlieren.
Sie beantragen schriftlich einen halbtags Kindergrippenplatz und schicken es halbtrags in die Kindergrippe.
Es ist vorübergehend eine Auflage, bis mal endlich ein Erziehungsfähigkeitsgutachten gemacht wird. Das JA sagt mir nur praktisch obwohl ich seit Monaten eine Familienhilfe habe, sie würden nicht wissen ob mein Kind bei mir gut aufgehoben wäre, sie können es nicht abstreiten noch befürworten - sozusagen stehen aufm Schlauch und wollen es als "Vorsichtsmaßnahme" machen. Natürlich zu meinen Ungunsten. Es hat sich jetzt aber doch geregelt, ich hab doch den normalen Umgang jetzt zu meinem Kind also nichts wird mir verwehrt nur sie soll bei der Oma wohnen. Aber auch wenn ich das Sorgerecht habe, wenn ich mich gegen diese Auflage wehre, zerrt man mich sofort vors Gericht um mir das Sorgerecht zu entziehen weil ich mich nicht daran halte.
Es ist vorübergehend eine Auflage, bis mal endlich ein Erziehungsfähigkeitsgutachten gemacht wird.
Vorrübergehend muß klar befristet sein. Ist es das nicht, sollten sie eine Frist von 2 Wochen setzen.
Einfach so geht nicht.
Aber manche Jugendämter bzw. deren Mitarbeiter suchen in den Krümeln. Einfach, weil in der letzten Zeit zu viel mit Kindern passiert ist.
Leider scheint es schwer zu sein, ein vernünftiges Mittelmaß zu finden. Oft wäre es besser, wenn die betroffenen Elter(n) Unterstützung vor Ort bekämen - anstatt die Kinder da raus zu nehmen.
Die JA-Leute sind oft auch pingelig, was die Ordnung und Sauberkeit anbelangt. Wobei ich finde, die sollten lieber darauf achten, wie sich das Kind zuhause fühlt. Denn der Haushalt ist die eine Sache und es gibt auch genügend unglückliche Kinder, die in einem Tiptop-Haushalt leben.
Ja, ich dachte auch einfachso geht das nicht. Aber von einigem was ich gehört und miterlebt habe, reichen alleine bodenlose, nicht beweisbare Behauptungen und im Nu lautet es beim JA "Alarmstufe rot" -.-
Alleine deswegen, selbst wenn Leute Hilfe benötigen, würde ich jedem abraten sich diese beim JA zu suchen sondern eher bei anderren Organisationen wie z. B. Caritas oder anderen Beratungsstellen die sozial engagiert sind die unverbindlich vom JA helfen
Caritas &co.,arbeiten mit Jugendamt zusammen und trotz gute Bewertungen, Jugendamt kann sich entscheiden für eine Sorgerechtsentziehung oder gar inobhutnahme.
scheint das dass Wohlergehen von kinder nicht in Vordergrund steht bei Jugendamt...musste selbst erfahren.
Die Entscheidung übers Sorgerecht liegt nicht beim Jugendamt, sondern beim Familiengericht.
Gleiches gilt für die Inobhutnahme.
"schön", abgesehen davon das Jugendamt leitet jedes inobhutmadsnahmen! 🤮
Also wenn das so passiert, dann gibt es normalerweise auch Gründe dafür. Das Jugendamt nimmt nicht einfach so Kinder weg. Es muss eine Kindeswohl gefärdung vor liegen. Das Kindeswohl ist aber nicht gefährdet, weil es nicht genügend Strucktur gibt^^ Eltern die viel arbeiten, müssten sonst alle Ihre Kinder weg geben^^. Wenn du der Aufassung bist, dass das nicht gerechtfertigt ist, solltest du einen Anwalt ein schalten.
Dieser kann dich beraten und dich vor Gericht vertreten, wenn es nötig wird.
Wenn du dich im Recht fühlst, mache sofort etwas und warte nicht zu lange. Der erste Schritt ist der zum Anwalt.
Viel Erfolg
In Notfällen darf das Jugendamt das. Vorausgesetzt, dass du die Wahrheit erzählst, solltest DU vor Gericht gehen und dagegen vorgehen. Such dir einen Anwalt und hol dir dein Kind zurück! Keine Struktur ist auch kein Grund, ein Kind wegzunehmen, es gibt auch Eltern die Schichtarbeit haben und trotzdem gute Eltern sind.
Die Voraussetzungen für einen Sorgerechtsenzug sind sehr eng auszulegen.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100129_1bvr037409.html