Kleiner Unfall während Probetag bei der Post - Muss ich den Schaden bezahlen?

7 Antworten

Die Post ist für solche Fälle versichert, Du musst nichts bezahlen

Hier liegt der Fall des Verrichtungsgehilfen vor. §831 BGB Da du den Schaden jemanden hinzugefügt hast, der nicht im Vertrag mit der Post steht, sondern mit einem unbeteiligtem Dritten kommt es nun darauf an.

Hat der Geschäftsherr, also die Post bei der Bestellung der Person, also dir alles richtig gemacht. Da du dort nur einen Probetag abgelegt hast, kann es so begründet werden, dass du nicht die richtige Person dafür warst und somit kann der Geschäftsherr diese Angelegenheit nicht exkulpieren!

Dies ist aber nicht in meiner Macht dies zu ermessen.

Das letzte Wort hierbei haben die Gerichte.

Somit bleibt dir nunmehr abzuwarten...

Sollte der Schaden auf dich zu kommen, wäre eine Klage auf jeden Fall sinnvoll, da man sie wie oben genannt begründet werden kann!

So ist es rein rechtlich.

Gefühlsmäßig würde ich sagen die Post bezahlt das, allein aus Kulanz und sie wollen natürlich auch nicht schlecht da stehen und ein Gerichtsverfahren wollen die bestimmt auch nicht.

Ich hoffe es hat dir weiter geholfen!

nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz und das kann man dir bestimmt nicht unterstellen..es zahlt die Versicherung der Post

Du musst den Schaden nicht bezahlen (lass Dir das von keinem einreden!). Nur wenn Du betrunken, grob fahrlässig oder sogar mit Vorsatz gehandelt hättest, hätte man Dich regresspflichtig machen können, allerdings auch nicht in voller Schadenshöhe.

Wenn Du in Absprache mit dem AG gehandelt hast (also mit dessen Wissen mitgefahren bist), kann er Dich nicht zur Kasse bitten. Für solche Fälle müsste er eine Versicherung haben, denn er haftet auch für "Erfüllungsgehilfen", was Du in diesem Falle warst!

jasminromina  06.08.2014, 15:52

Es liegt nicht der Fall des Erfüllungsgehilfen vor sondern der Verrichtungsgehilfe nach §831 BGB

Der Erfüllungsgehilfe wäre es, wenn der Beschädigte in einem Vertragsverhältnis mit der Post steht und das tut er warscheinlich nicht... oder? Außern Sie wollten genau bei diesem Mensch gerade Post in den Briefkasten werfen

ngu89 
Beitragsersteller
 06.08.2014, 17:50
@jasminromina

Genau das wollten wir sogar! Es handelt sich um das Auto des Mannes, bei welchem wir gerade anhalten wollten um seine Post einzuwerfen. Ändert das etwas an dem Sachverhalt?

DANKE und Grüße

jasminromina  07.08.2014, 08:08
@ngu89

Wenn das wirklich so ist und NACHWEISBAR ist, dann liegt tatsälich der Fall des Erfüllungsgehilfen vor, wo die Post für den Schaden den du anrichtest so haften muss, als wäre es eigene Schuld gewesen!

jasminromina  06.08.2014, 15:50

nochmal das BGB lesen :)

ngu89 
Beitragsersteller
 06.08.2014, 15:44

DANKE für die ausführliche und beruhigende Antwort!

Auf gar keinen Fall.