Offener Vollzug - Haftverkürzung
Hallo an alle!! Ich hoffe irgendjemand kann mir weiterhelfen. Folgendes: Mein Verlobter wurde zu einer Haftstrafe von 2 Jahren im offenen Vollzug verurteilt, weil er gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hat.. Nun wäre meine Frage kann die Haftzeit bei guter Führung verkürzt werden oder das er z.B 1 Jahr absitzt und das restliche Jahr auf Bewährung freikommt? Gibt es im offenen Vollzug überhaupt eine Möglichkeit die Strafe zu mindern oder irgend etwas der gleichen? Er sitzt seine Strafe in Berlin - Kisselnallee ab. Über jede noch so kleine Antwort wäre ich sehr dankbar... Bitte keine Vorwürfe etc.😔
3 Antworten
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass dein Freund jetzt wegen einem Bewährungswiderruf inhaftiert ist, oder?
In der Regel erfolgt - egal ob geschlossenen oder offener Vollzug - schon von Amts wegen eine Prüfung zum 2/3 Zeitpunkt (§57 StgB), das Einverständnis des Inhaftierten vorausgesetzt.
Nun musst du aber dabei Bedenken, dass dein Freund ja bereits schon mal eine Bewährung hatte und gegen seine Auflagen bzw. Weisungen verstoßen hat - somit gilt er als Bewährungsversager. Was sollte also denn dieses Mal den Richter dazu bewegen, eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung zu veranlassen, wenn dein Freund in der Vergangenheit dies schon nicht gebacken bekommen hat?
Dürfte daher schwierig sein, dass man aufgrund eines BewährungsWIDERRUF, dennoch eine vorzeitige Entlassung AUF Bewährung bekommt.
Aber wie so vieles, ist im Strafvollzug nicht alles nachvollziehbar und Ausnahmen gibt es immer wieder, dennoch würde ich mir aber an deiner Stelle da nicht all zu viel Hoffnung machen :-(
VG.
Hallo,
"offener Vollzug " ist ja schon eine tolle Art der Haftlockerung! Morgens raus und Abends wieder rein! Warum sollte er nicht auch noch früher ganz raus kommen , wenn er gute Führung beweist? Das könnte ihm sein Anwalt oder Bewährungshelfer aber bestimmt sagen !
In wieweit ihm Strafe erlassen wird , hängt von seinem Verhalten und auch seinen Vorverurteilungen ab!
GLG , viel Erfolg und einen schönen Abend , wünscht Dir , clipmaus:-))
Ja klar ist auf jeden Fall besser als der geschlossene vollzug,aber trotzdem schwer für mich zu verkraften..
"Ob Er eine vorzeitige Entlassung erwarten kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich vorherzusagen. Prinzipiell ist eine Entlassung zum 2/3 Zeitpunkt wahrscheinlicher , also zum sog. Halbstrafenzeitpunkt. Aber dazu kann man wie gesagt heute noch nichts sagen, da es dafür auch auf seine vollzugliche Entwicklung ankommt."
Ja je nachdem wie er sich benimmt ist es möglich.
Aber ist möglich hab ich doch jetzt richtig verstanden oder?