Verspäteter Haftantritt - Mögliche Folgen?
Hi,
mein bester Freund wurde zu einer Haftstrafe von 6 Monaten verurteilt, bzw. seine Bewährung widerrufen.
Er hätte ca. am 15.01 dort antreten, musste aber seine Wohnung noch übergeben, Sperrmüll organisieren und finanzielle Sachen in Ordnung bringen. Er hatte bei der Staatsanwaltschaft angerufen und mitgeteilt, dass er ein paar Tage später kommt. Naja nun sind es aber schon 2 Wochen zu spät. Er wohnt derzeit bei seiner Freundin.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die JVA mittlerweile gemeldet hat, dass er nicht erschienen ist. Da ist doch bestimmt schon ne Fahndung raus, oder ? Und was für Folgen hat es für ihn, wenn er morgen dort aus freien Stück die Strafe antritt ? Nur Folgen bezüglich Haftlockerungen auch strafrechtliche oder weder noch ?
Mache mir ernsthafte Sorgen, dass er da echte Probleme kriegt und will ihm in den Hintern treten, auch wenn ich verstehen kann, dass nur 1 Woche zum Haftantritt sehr arf knapp bemessen ist, wie ich finde.
Danke für eure Hilfe.
3 Antworten
Eine Woche zum Haftantritt ist falsch !! Üblicherweise heißt es 2 Wochen ab Erhalt der Ladung !! Außerdem wußte dein Freund vorher schon, daß er da mal hinmuß, daß er seine Sachen auf den letzten Drücker erledigen muß, ist ja wohl nicht grade schön!!
Wenn dein Freund sofort zur JVA geht und seine Haft antritt, ist noch alles in Ordnung, noch liegt es gerade so im Toleranzbereich, wo man vielleicht ein Auge zudrücken kann. Aber wenn er erst per Haftbefehl gesucht wird und mit der Polizei gebracht wird, dann ist das gar nicht mehr nett, aber dann ist er wirklich auch selber schuld!!
Naja bei ihm war es nun mal eine Woche. Habe die Ladung ja gesehen. Und die Tatache, dass er es vorher wusste, dass er irgendwann mal muss, mag ich nicht beurteilen. Er sagte, dass er es nicht wusste.
Aber müsste denn nicht schon ein Haftbefehl raus sein eigentlich ? Und wie ist es, wenn er bei offenen Haftbefehl alleine kommt ? Wie wird das dann gesehen ? Dass eigentlich die Frage, die ich mir stelle. Ich werde zusehen Ihn da morgen hinzufahren... Danke für deine Antwort
In jedem Fall schreit bei der Staatsanwaltschaft und bei der JVA niemand Juhuu, daß er seine Strafe nicht freiwillig angetreten hat. Und in der Tat wird nach 2 Wochen dann wohl so langsam mal das Fahndungsersuchen auf den Weg gebracht sein. Wenn er sich jetzt freiwillig stellt, hat er wenigstens noch ne Rest-Chance auf Haftlockerungen. Wenn er erst eingefangen werden muß, kann er sich die ganz getrost mal in die Haare schmieren. Kein Freigang, kein Hafturlaub, wahrscheinlich auch keine Ausführungen.
Strafrechtlich relevant ist dieses Verhalten nicht. Er bekommt deshalb also nicht noch nen "Nachschlag". Und auf die Entscheidung betreffs einer vorzeitigen Entlassung wird das wohl auch eher keinen Einfluß haben.
kick doch mal auf Strafaufschub .... muss aber beantragt werden
hmmmm... hilft mir nun nicht so wirklich. Aber dennoch danke