"Vorzeitige Entlassung" bei einer Woche Dauerarrest möglich?
Hallo an alle,
ich denke die Frage sagt alles, dennoch erläutere ich sie hier nochmal ein wenig.
Wegen Nichtableisten von Sozialstunden habe ich eine Ladung vom Amtsgericht München (also Bundesland Bayern) zu einer Woche Dauerarrest nächsten Montag erhalten.
Ich bin bereit den Arrest anzutreten, da ich mir meiner Schuld bewusst bin, es geht hier also nicht um Verschiebung, Abwendung oder sonstiges.
Nur eine Frage stellt sich mir : Ist es denn möglich, dass die Haftstrafe wegen guter Führung oder dergleichen verkürzt wird? Ist ja im Gefängnis prinzipiell auch möglich. Oder ist hierfür die Zeitspanne zu kurz?
Ich würde mich sehr freuen ernstgemeinte Antworten zu hören, dass ich selber Schuld bin, dass das meine gerechte Strafe ist blablabla, ist mir alles bewusst. Ist auch eigentlich mehr eine Frage aus Interesse.
Liebe Grüße!
5 Antworten
Nein, eine "vorzeitige Entlassung" gibt es in dem Sinne nicht. Wenn allerdings die Auflage, wegen der ein Arrest verhängt wurde, vom Verurteilten erledigt wird, fällt der Grund für den Arrest weg. Mit dem Ergebnis, dass der Verurteilte ggf. auch vor Ablauf des Arrestes zu entlassen wäre (denkbar z.B. bei der Weisung, eine Geldauflage zu erfüllen oder einen Entschuldigungsbrief zu schreiben).
Nein. Es handelt sich hier nicht um eine Strafe im Sinne einer Freiheitsstrafe, sondern um eine Erziehungsmaßnahme. Du wurdest auch nicht verurteilt, es handelt sich um eine Auflage zur Einstellung des Verfahrens.
Du wurdest auch nicht verurteilt, es handelt sich um eine Auflage zur Einstellung des Verfahrens.
Das ist im Zusammenhang mit einem Arrest natürlich blanker Unsinn. Bei Verfahrenseinstellungen kann unter keinen denkbaren Umständen ein Arrest verhängt werden.
Okay, danke. Mit deiner Antwort hat sich meine Frage erledigt. :)
Eine Woche ist viel zu kurz dafür.
Die gute Führung wird erst nach einigen Jahren festgestellt.
ehe man eine "gute führung" feststellen kann, ist die woche vorüber.. also nein.
Ich denke, dafür ist die Zeit zu kurz. Du kannst aber mal deinen Anwalt fragen.