Umsatzsteuer auf Arbeitsstunden?

2 Antworten

Wenn du 80€ raus haben möchtest, dann musst du die 19% zusätzlich berechnen.

Wenn dein Kunde Unternehmer ist, ist es üblich einen Netto-Preis zu nennen.

Wenn du einem Endverbraucher 80€ als Preis genannt hast, wird der das wahrscheinlich als Preisangabe inkl. USt. erwarten.

Lutzer73 
Beitragsersteller
 26.06.2018, 15:37

Danke erst einmal für die sehr hilfreiche Antwort.

Sie schrieben "Wenn dein Kunde Unternehmer ist, ist es üblich einen Netto-Preis zu nennen."

Wenn ich also dem Kunden welcher Unternehmer ist sage, ich nehme 80 Euro die Stunde, wird er das als Nettopreis verstehen und die 19% kann ich am ende der Rechnung für Material und Stunden drauf rechnen?

Highlands  26.06.2018, 15:44
@Lutzer73

Würde ich auch so sehen! Zwischen Unternehmern spricht man eigentlich immer von Nettopreisen zzgl. MWST. Bei Privatkunden / Verbrauchern normalerweise von Preisen incl. MWST. Oder man schreibt / sagt es explizit dazu, wie es gemeint ist

Kompaktdesign  28.06.2018, 15:18
@Lutzer73

Auf der sicheren Seite ist man nur, wenn man explizit zu dem Preis darauf hinweist, dass es sich um einen Netto-Preis handelt, bzw. dass sich der Preis zzgl. 19% Ust. versteht.

Wenn das vergessen wird, dann wird das von (umsatzsteuerpflichtigen) Unternehmern in der Regel nicht bemängelt, da Netto-Preise üblich sind, da dies auch die Beträge sind, die sich letztendlich für den zahlenden auswirken.

"Dann zieht mir doch aber das Finanzamt von den 80 Euro noch 19% ab oder?" - nicht ganz. Die 80 EUR sind dann 119%. Demnach müsstest Du 12,77 EUR an das Finanzamt abführen. Das sind 15,97% von 80 EUR.