Hallo, HILFE! Wegen offenen 22,50 Euro, Inkassogebühren von 172 EURO an den Bayerischen Inkassodienst??? das kann nicht sein! Betrug/Abtocke?
Hallo, Der BID (Bayerischer Inkassodienst) schrieb mich an. Es geht um einen offenen Betrag an web.de in Höhe von 22,50 Euro. Dazu schicken die mir eine Mahnung mit einer Gesamtforderung von 87,42 Euro !!! ( Geschäftsgebühr von 54;00 Euro und Pauschale von 10,80 plus eben die 22,50.) Ich wollte eine Ratenzahlung vereinbaren. DAZU erheben die nochmals eine Gebühr von 85;00 Euro !!! Sollte es zu einer Ratenzahlung kommen, müsste ich wegen eines offenen Betrages von 22,50 Eur. also 172 EURO !!! an den BID bezahlen ! Das kann nicht rechtens sein! Was soll ich tun?
8 Antworten
Besteht die Forderung zu Recht? Dann gleiche die Forderung aus.
Besteht die Forderung nicht zu Recht, dann reagiere gar nicht und warte die Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids ab. Gegen diesen legst Du fristgerecht Widerspruch ein. Danach ist der Gläubiger verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Forderung nachzuweisen.
Guten Tag,
vielleicht kannst Du noch etwas retten. Setze Dich umgehend mit web.de in Verbindung, zahle umgehend den offenen Betrag und bitte web.de darum, den Inkassodienst auszuschalten. Evtl. musst Du noch Mahngebühren übernehmen.
Diese Forderungen v. Inkassodienst sind schlicht zu hoch.
http://www.geldsparen.de/rechtsschutzversicherung/mahnung.php
Wichtige Info für Dich!
Es gar nicht erst bis ins Inkasso gehen lassen. Jetzt zahle ganz,w enn Dir die Ratengebühren nicht gefallen.. oder die angegeben Raten, wenn Du das Geld nicht in 1 Betrag hast.
Inkasso ist kein Menschfreund, dass Du weder die 22 biosher noch die 87 jetzt zahlen kannst oder willst, liegt rein an Dir.
Kannst Du Dir den Einmal-Betrag nicht von jemandem leihen, der Dir vertraut und etwas mehr Zeit gibt?
Dann bist Du den Kram los.
Hallo.
Wenn der Betrag 22,50€ zu Recht besteht bezahl die an die Firma.
Wenn die nicht zu Recht besteht mach nichts . Warte auf den gelben Brief vom Gericht. Dann Wiederspruch einlegen.(Mahnbescheid)
Liegt eine Vollmacht bei?. Wenn nicht bei Gericht beim Wiederspruch angeben.
Der Inkassoladen flunkert ;)
Theoretisch wären maximal (!) 18 €€ an Inkassogebühren zu zahlen ( 15 € Iku plus 3 € Auslagenpauschale)
Guckst Du hier http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
Handelt es sich bei der web.de Forderung ( die HF)um ein email Abo ? Du hattest das bewusst abgeschlossen und die Kosten aktzeptiert ?