Offene Treppe in Maisonettewohnung ist vor Anmietung bekannt, ist Vermieter schadenersatzpflichtig?
Guten Abend zusammen, nachdem ich nun schon eine kleine Ewigkeit gegoogelt habe, ohne den erwarteten Erfolg, hoffe ich, dass man mir hier weiterhelfen kann. Wir haben eine Maisonette-Wohnung gekauft und diese wird vorerst vermietet. Die Wohnung hat eine offene Treppe, also weder Handlauf noch Geländer. Der neue Mieter weiß das, er hat es ja auch so gesehen, im Mietvertrag wurde nochmal extra darauf hingewiesen. Nun die Frage: Kann uns der Mieter trotzdem schadenersatzpflichtig machen, wenn da was passiert? Es soll Gerichtsurteile geben, die das verneinen, aber die habe ich leider nicht gefunden. Vielen Dank schon mal.
3 Antworten
such mal nach Treppe ohne Geländer gibt es einige tipps, wenn der Mieter Kinder hat geht es schonmal garnicht dann muss ein Geländer ran. Würde ich auch empfehlen egal wie ein noch ranzumachen. Kann ja auch mal besuch kommen mit Kindern , mir währe das als Vermieter zu "heiß".
Danke für die Antwort. Der Mieter hat keine Kinder. Mal sehen, wie wir das regeln werden. Vielen Dank trotzdem und ein schönes Wochenende.
Ja, kann er, denn offene Treppen gibt es im Baurecht für Wohnungen nicht.
Sie als Eigentümer/Bauherr können für Schäden, die auf diesen Mangel zurück zu führen sind, haftbar gemacht werden. Eine Versicherung könnte die Einstandpflicht verneinen, weil Sie hier grob fahrlässig handeln!
Bringen Sie die Treppe in Ordnung und Ihr Problem ist aus der Welt!