MUSS ich in ein Mutter-Kind-Heim?

4 Antworten

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Generell entscheidet das Jugendamt NICHT über diese Sache.

Und du musst auch nicht gegen das Jugendamt klagen.

Die Entscheidung dazu hat in jedem Fall das Familiengericht zu treffen. Und hier hast du die entscheidende Mitsprache.

Denn du entscheidest über:

eigene Entscheidung über Namensänderung (§§ 1617a - 1618, 1757 BGB, Art. 10, Art. 47 EGBGB)

Anhörungspflicht des Gerichtes bei Sorgerechtsentscheidungen (§ 159 FamFG)

Widerspruch gegen Sorgerechtsübertragung (§ 1671 Abs. 2 BGB)

Einwilligung in eigene Adoption und Widerspruch dagegen (§§ 1746, § 1762 BGB)

Verfahrensfähigkeit bei Zwangsunterbringungen § 167 Abs. 3 FamFG)

Beschränkte Ehemündigkeit (Befreiung vom Eheverbot, § 1303 BGB)

Testierfähigkeit (§ 2229 BGB)

Einsichtsrecht ins Geburtenregister

Möglichkeit der vorsorglichen Betreuerbestellung und Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes (§ 1908 BGB)

Also haben weder das Jugendamt, noch deine Eltern eine alleinige Entscheidungsbefugnis. Sondern allein das Familiengericht wird dazu dei ENtscheidung treffen.

Atzinpeng 
Beitragsersteller
 18.07.2011, 11:59

Danke für ihre Antwort :)

Aber eine Frage hab ich da noch. Wie kann ich da weiter vorgehen ? Also nur zum Familiengericht zu einem Richter gehen oder wie ? Wär schön,wenn sie mir das noch beantworten könnten :)

MichaelSelm  18.07.2011, 13:32
@Atzinpeng

Ja du hast das vollkommen richtig verstanden. Du gehst zum Familiengericht.

Das heist zu deinem zuständigen Amtsgericht. Und dort auf die Rechtsantragsstelle. Und die werden dir dann entsprechend weiter helfen.

Krause1962  25.10.2011, 11:16
@MichaelSelm

Beantrage beim Familiengericht einen Rechtsbeistand für Dich und dein ungeborenes Kind. Eigentlich verletzt das Jugendamt hier sogar seinen gesetzlichen Auftrag. Es hat zu gewährleisten , dass auch Deine psychische Entwicklung ohne größere Behinderungen verläuft.

Für diese Beurteilung mußt Du wohl etwas mehr Substanz raus rücken. Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Dich? Deine Mutter oder das Jugendamt? Lebst Du im Haushalt Deiner Mutter / Eltern? Warum bist Du schon beim Jugendamt „bekannt“? Weil es zu Hause schon Zoff gegeben hat? Gib mal ein paar Informationen, sonst wird das alles nur Spekulation (obwohl Du davon gleich genug lesen kannst).

Atzinpeng 
Beitragsersteller
 22.06.2011, 12:36

Meine Mutter hat das komplette Sorgerecht mit Aufenthaltsbestimmungsrecht & ich lebe bei ihr.Ich bin beim Jugendamt bekannt,es gab bis vor einem Jahr häufig Stress,ich hab Schule geschwänzt. Seit ich letztes Jahr in Therapie gesteckt wurde,bestand auch beim Jugendamt der verdacht,dass ich Drogenabhängig sei und Alkoholkrank,was sich dann natürlich als Humbuk rausgestellt hat.

CharlesWaldorf  22.06.2011, 13:07
@Atzinpeng

Wenn die Verhältnisse zu Hause wieder im grünen Bereich sind (halbwegs), dann solltest Du auch die Möglichkeit bekommen, mit dem Kind bei Deiner Mutter zu leben. Sie übernimmt die Vormundschaft und Du weist nach, daß Du Dich um das Kind kümmern kannst und es auch machst. Sei Dir der laufenden Kontrolle des Jugendamts gewiß.

Wichtig ist auch, daß Du jetzt und später lückenlos bei der Mutter wohnst und nicht mal hier, mal da, mal bei Deinem Freund.

Das kannst Du (der besser Deine Mutter mit einem Anwalt) auch einklagen. Es wird aber nicht einfach. Vom Jugendamt werden bei Gericht alle alten Sachen aufgewärmt. Sorge Du dafür, daß keine Neuen hinzu kommen.

Dann viel Glück.

MKH ist evtl. eine gute Lösung für Dich und für Dein Kind. Du gehst den ersten Weg nicht alleine, ist doch gut so. Lass Dir von den Entscheidungsträgern mal ein MKH zeigen, rede mit dort lebenden Müttern. Lass Dich darauf ein und Du wirst Deinen Weg gehen.

Atzinpeng 
Beitragsersteller
 22.06.2011, 12:40

Ich war schon in den 3 Mutter-Kind-Heimen die hier in Frage kommen würden. Meine Schwester ist in einem Heim,in dem auch Betreutes Wohnen und junge Mütter betreut werden. Ich hab da mit allen 4 jungen Müttern gesprochen,ich war total entsetzt. Die Wohnsituation in dem einen Wohnflügel der 1 Mutter konnte ich mir auch anschauen. Sehr prickelnd war das nicht. Schimmel an den Wänden hinter der Küchenzeile sowie im Kinderzimmer. Die Betreuer unterstellen den Müttern sachen,das ist unfassbar. (z.B. seien die Kinder untergewichtig,sie würden sich nicht um die Kinder kümmern und all sowas). Also Begeistert bin ich von KEINEM der MKH's. Deswegen will ich auch weiterhin bei meiner Mutter wohnen oder mit meinem Verlobten zusammenziehen,was auch das Jobcenter sehr begrüßen würde.

Genau aus diesen Gründen sollte man volljährig sein, wenn man schwanger wird.... Gibt es vielleicht einen Grund, dass du ins MKH solltest? Wenn das Jugendamt das so sieht, dann wirst du dich wohl oder übel in MKH begeben...