Darf der Nachbar seine Wohnungstüre offen lassen?
Hallo
Unser neuer Nachbar im Haus eine Etage über uns hat permanent die Wohnungstüre geöffnet.
Baulich ist nicht viel Treppe dazwischen und unsere Wohnungstüre ist extrem alt und hellhörig.
Ich habe Mal getestet (bevor er eingezogen ist ) und man hört uns reden von seiner Wohnung aus, wenn er die Türe geöffnet hat.
Der Nachbar ist etwas seltsam. Er putzt tagsüber ständig (auch laut), ist unruhig und hat Angst von uns, unserem Handy und Google Home ausspioniert zu werden (hat er mir freundlich erklärt) Oft steht er oben still im Hausflur, vor allem wenn wir das Haus verlassen oder wieder zurück kommen. Im letzten Miethaus war er wohl bekannt als Putzteufel. Der solange Dinge geputzt hat, bis sie kaputt waren. Außerdem hat er ständig gemeckert die Leute wären zu laut. Obwohl er es tagsüber selbst recht laut ist (Türen knallen, hämmern, staubsaugen) Was uns nicht stört.
Sonst ist er aufgesetzt freundlich. Er hält sich auch an Ruhezeiten und bis jetzt entstand auch keine Geruchsbelästigung.
Mein Partner und ich hoffen dass sich das gibt, da er ja erst neu eingezogen ist. Aber wenn nicht....
Ist es rechtlich erlaubt die Wohnungstüre offen zu lassen ? Können wir das mit dem Hausbesitzer besprechen wenn der Nachbar sich uneinsichtig zeigt? Langsam fühle ich mich in meiner Privatsphäre gestört.
Danke :-)
Nachtrag: Wir haben nicht vorher im selben Haus gewohnt. Aber ich kenne die Eigentümer
9 Antworten
Es steht nirgendwo geschrieben, dass man seine Wohnungstüre zu schließen habe. Auch existiert keine Ahndungsvorschrift, in welcher steht, wenn man seine Wohnungstür nicht schließt, müsse man mit negativen Folgen rechnen.
Also ja, er kann die Türe offen stehen lassen, so lage er will.
Langsam fühle ich mich in meiner Privatsphäre gestört.
Inwiefern ist deine Privatsphäre gestört wenn Seine Tür -die auch noch eine Etage über euch liegt- offen ist ?
Ist es rechtlich erlaubt die Wohnungstüre offen zu lassen ? K
Gesetzlich ist das nicht geregelt, kann versicherungstechnisch zu Problemen führen, ist aber nicht euer Problem.
Ist es rechtlich erlaubt die Wohnungstüre offen zu lassen
Hahaha...die Frage ist gut. Ja natürlich, denn noch immer darf ich bestimmen ob ich meine Türe offen lasse oder nicht.
Langsam fühle ich mich in meiner Privatsphäre gestört.
Und was wäre wenn ihr Balkon an Balkon oder Garten an Garten leben würdet. Baust du dann eine 3 Meter dicke und 10 Meter hohe Lärmschutzwand hin? Oder noch besser sind jene Wohnhäuser wo der ganz unten einen Garten hat und ihm alle von oberhalb beim Nacktbaden zuschauen können ;)
Naja es gibt schlimmere Ticks als zu putzen...
Und da er sich freundlich verhält, würde ich ihn auch nicht beim Vermieter anschwärzen. Vermutlich hat er irgendwas, aber es ihm noch schwerer machen, ich weiß ja nicht.
Vielleicht redest du mal mit ihm, du weißt ja auch von ihm, dass er sich ausspioniert fühlt, dann hat er sicher auch Verständnis, wenn du dich so fühlst wegen offenen Türen.
Ich vermute eher, der Mann ist einsam und sucht etwas Kontakt.
Das habe ich auch schon vermutet :-)
Klar ist das erlaubt. Ist doch sein Problem. Wenn es zu einem Diebstahl kommt - weil Tür offen - wird er Probleme bekommen. Die Versicherung wird dann nicht zahlen.