Hallo, ich habe einen großen schwerwiegenden Fehler begangen. Ich habe mich verleiten lassen bei chatroom2000.de mit grundsätzlich per Flüstern mit anderen chattern intim/erotisch zu chatten. Vorhin allerdings geriet ich an eine 14jährige und als ich sagte das ich 33 (statt 40) sei und ob sie genau gelesen hätte was ich suchte stellte sie sich dumm. Dann meinte ich nur was wohl Frau und Mann tun würden und ob sie Kopfkino wolle und wo sie wohne. Niemals habe ich oder werde ich mir in der Realität vorstellen können mit einer Minderjährigen bzw. so viel jüngeren Person überhaupt was zu haben und doch hat mein Gehirn ausgeschaltet. Parallel hatte ich noch ein zweites Privates Fenster offen wobe die Person über 18 Jahre alt war!!! Plötzlich bekam ich die Meldung das der Admin soundso mein Chatprotokoll gesichert und an den Moderator weiter geleitet hätte. Dann kam folgende Seite:
Du wurdest (unbegrenzt - ich weiss es nicht mehr) aus dem ChatRoom2000 ausgeschlossen. [Sperre im ChatRoom2000]
Grund: Sexuelle Nötigung durch Schrift/Bild
Deine IP: xx.xxx.xx.xxx (Die zahlen habe ich weggemacht)
Schriftverkehr (gespeichert) Aufgrund des Regelverstoßes Sexuelle Nötigung durch Schrift/Bild wurde der Schriftverkehr sowie deine IP-Adresse (xx.xxx.xx.xxx) gespeichert. Falls die Ermittlungsbehörden nach Telemediengesetzes (TMG) die Daten anfordern, werden wir diese unverzüglich bereitstellen. Dies gilt insbesondere bei:
Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§§ 86, 86a StGB) Volksverhetzung durch Verbreitung von Schriften verfassungswidriger Organisationen (§§ 130 II Nr. 1 StGB) Verleitung zu Straftaten (§ 130 a StGB) Verbreitung gewaltverherrlichender Schriften (§ 131 I StGB) Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen (§ 166 StGB) Verbreitung von pornographischen Schriften, worunter insbesondere Kinderpornographie, sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren sowie Darstellungen der primären Geschlechtsorgane fallen (§ 184 StGB) Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (§§ 185 ff. StGB) verbotene Mitteilungen über nichtöffentliche Gerichtsverhandlungen (§ 353 d StGB) Verbreitung jugendgefährdender Schriften, (§ 21 I Nr. 3a III, GJS) unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (§ 106 UrhG)
Ich habe nun Angst das ich eine Strafanzeige erhalte Wass kann passieren?`Es gab schon mal einen Fall so 2010/2011 etwa wo ich eine Anzeige wegen Erregung öffentlichem Ärgernisses hatte, die aber eingestellt wurde, da es sich um eine Masche des Chatbetreibers handelte.
Werde ich jetzt eine Anzeige oder Post (von der Polizei) bekommen? Macht es Sinn die Modeatoren per Email anzuschreiben oder stosse ich die dann drekt darauf?
Ich weiss nur dass ich niemals in der Realität mit einer minderjährigen Person bzw. jemand der soviele Jahre jünger ist und dessen Vater ich sein könnte überhaupt ansatzweise etwas anfangen würde!!! Und doch hat mein Gehirn ausgesetzt.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist wie alt die gefilmte Person ist.