Ist (provokantes) "Sich-nackt-zeigen" strafbar?
Ich (weiblich) muss ehrlicherweise gestehen, dass ich gern in öffentlichen Einrichtungen meinen Körper vor Männern zur Schau stelle, da ich ihre Erregung daraufhin genieße (jedoch nicht mehr!!!).
So nutze ich -Schwimmbäder und Parks zum Sonnenbaden (immer "oben ohne") -Gemeinschaftsduschen und -Umkleiden (eher länger als gewöhnlich) -Sauna (in der ich vielleicht doch etwas sehr tief blicken lasse) -erleuchtete Wohnung beim Umziehen (ohne heruntergezogenes Rollo)
um mich zwar zu zeigen, jedoch keinerlei direkten (Blick-)Kontakte oder eindeutigen Handlungen (wie etwa Streicheln) ausübe.
Ich genieße es, wenn Männer durch den Anblick meines Körpers erregt werden, mehr passiert dort aber definitv nicht!!!
Es ist bei einem Mann schon mal zu einer Erektion in der Sauna gekommen, was ich einerseits sehr genieße (das ist ja wohl doch auch meine Intention), andererseits "Übersehe ich es offensichtlich" in einer solchen Situation!!!
Nun meine Frage: Handle ich strafbar (Erregung öffentlichen Ärgernisses / Exhibitionismus, etc.)???
Einerseits provoziere ich ja schon, andererseits ist es ja aber auch nicht mehr als "normales Nackt-Sein"- oder ist ein zulassender "tiefer Einblick" doch nicht erlaubt???
6 Antworten
Im Schwimmbad kommt es auf die Hausordnung an. Meistens wird das "oben-ohne" sonnen toleriert, mehr sollte es aber nicht sein. Wenn Du aufgefordert wirst, Dir was anzuziehen und das nicht tust, riskierst Du ein Hausverbot. Erregung öffentlichen Ägernisses ist es dann, wenn Du eine sexuelle Handlungen vornimmst und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregst - einen Por** drehst oder sowas...mitten in der Innenstadt. Exhibitionismus gibts, soweit ich weiß, bei Frauen nicht - das wäre wieder "nur" Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Da du nicht ausschließen kannst, dass dich auch Minderjährige so sehen, könntest du Ärger bekommen. Beschränke dich am Besten auf Bereiche, an denen er eindeutig nur erwachsenes Publikum gibt.
Erregung öffentlichen Ärgernisses liegt nur dann vor, wenn sexuelle Handlungen vorgenommen werden, Exhibitionismus ist bei Frauen in Deutschland nicht strafbar (siehe §§ 183, 183 a StGB).
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005002307
Was du machst, kann dich aus einer Sauna werfen. Warum du dich zur Schau stellst, das wird dein Geheimnis deiner unerfüllten eignen Sexualität sein, so wie auch bei allen anderen.
Ob es strafbar ist oder nicht ist die eine Sache.
Aber wenn du so handelst darfst du dich nicht beklagen, wenn irgendein Mann es mal missversteht und mehr möchte als nur gucken.
Wenn du dann Probleme mit einem Stalker hast oder sogar vergewaltigt worden bist, wirst du da vielleicht anders drüber denken.
Das das ganze einfach nur billig wirkt ist wiederum eine andere Sache!