Gilt das Tragen eines Penisrings in der Öffentlichkeit als Erregung öffentlichen Ärgernisses?
Es geht lediglich um den Penisring als Körperschmuck, ohne jegliche sexuelle Absicht. Beispielsweise im Schwimmbad (beim Duschen) oder in der Sauna.
3 Antworten
Der Tatbestand der "Erregung öffentlichen Ärgernisses" erfordert zwingend sexuelle Handlungen. Nackig sein allein reicht nicht.
Und wenn Du Dir in der Sauna einen rubbelst, kommt's nicht auf den Ring an.
Eher weniger, bekommt man ja eh kaum zu sehn.Aber wenn du eine schöne Frau siehst,könnte es wortwörtlich eng werden
Ich würde eher sagen, daß das Herzeigen des Penises als Erregung öffentlichen Ärgernisses gilt.
Ob dann noch ein Ring drauf ist oder nicht, ist dann Nebensache...
Unter Öffentlichkeit verstehe ich aber etwas anderes als Duschen und Sauna! Egal, ich finde es sowieso als pervers!
Habe ich meine Frage blöd formuliert? hmm...
Ja, das hast du eindeutig. In der Sauna muß man damit rechnen, daß man nackte Menschen sieht. Und im Schwimmbad unter der Dusche auch.
Was anderes wäre, wenn du durch die Stadt laufen würdest, deine Hose offen wäre und dein Zipfel raushängen würde ...
Im Schwimmbad oder der Sauna? Oo Ist doch völlig normal, dort zum Beispiel nackt zu duschen. Habe ich meine Frage blöd formuliert? hmm...