Ist es Erregung öffentlichen Ärgernisses wenn ich einen (kürzeren) Rock trage ohne ein Slip darunter und das jemand mitbekommt?
Hallo Leute!
Ich hab eine Frage. Angenommen ich trage einen Rock (als Mädchen!!, kurz bis sehr kurz, so von der Länge her bis Mitte der Oberschenkel) und da keinen pantie darunter, weil der mir wie momentan bei den warmen Temperaturen einfach unangenehm ist. Und ich bücke mich oder der Rock fliegt irgendwie oder rutscht hoch und man sieht halt, das ich darunter nix anhabe. Ist das dann auch Erregung öffentlichen Ärgernisses? Und könnte man für sowas angezeigt werden, wenn das aus Versehen passiert ist?
15 Antworten
wowwwwwwwwww!!!!!!! ich würde vor Gericht für Dich aussagen, und, wenn es DIR hilft, unter Eid das Blaue vom Himmel runter lügen!!!!!!!!!!!!
pantie finde ich eine WUNDERschönes Wort!!!!!! Danke!!!!!!!!!! Auch sonst ist Deine Sprache UNGLAUBLICH erotisch!!!!!!!!!!!!!!
NEIN
Die Erregung öffentlichen Ärgernisses ist in Deutschland nach § 183a StGB eine Straftat. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt
Weder ganz nackt noch wenn der Rock zufällig hochrutscht ist eine Sexuelle Handlung
Hallo Alpacasso, das ist keine Erregung öffentlichen Ärgernisses. Das ist ein Mißgeschick, wenn z. B. der Wind deinen Rock hochweht. Du machst es ja nicht mit Absicht. Es gehen mehr Frauen als du vielleicht vermutest ohne Slip, weil es angenehmer ist.
Gute Erklärung.
Nicht einmal völlige Nacktheit reicht zur "Erregung öffentlichen Ärgernisses" aus, es müssen sexuelle Handlungen dazu kommen und es muß jemand anzeigen.
Wenn Du wüßtest, wie viele Frauen unter dem Rock oder Kleid nichts tragen.....
Nein das ist es nicht, aber es gibt vielleicht Leute, die sich darüber aufregen. Andere finden es bestimmt gut, vor allem was Männer anbetrifft.
Du darfst dich eben nicht bewusst zur Schau stellen, sondern du musst versuchen, deinen Rock wieder runterzubekommen, wenn er z.B. hoch geweht wird.