Dürfen Frauen in der Öffentlichkeit unter einem transparentem Kleid ihre Nippel offen zeigen?
Ist das erlaubt oder fällt das unter "Erregung öffentlichen Ärgernisses"?
4 Antworten
Erregung öffentlichen Ärgernisses kann es schon wegen der Definition in § 183a StGB nicht sein:
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
https://dejure.org/gesetze/StGB/183a.html
Da exhibitionistische Handlungen in Deutschland nur bei Männer strafbar sind, greift auch § 183 StGB nicht.
Es ist vielleicht geschmackslos - aber verboten ist das nicht.
Klar, machen Männer ja auch. Der Oberkörper inkl. nackter Busen zeigen ist keine Erregung öffentlichen Aergernisses, schliesslich zeigen Frauen ihren Busen beim stillen.
Ein Nippelgate gibt es erst seit kurzem, seit es vom prüden Usa rüberschwappt.
Man entblösst die Nippel ja nicht, man sieht es manchmal, genauso wie man bei Männern sieht was im Schritt vorhanden ist.
Ausserdem Nippel haben auch Männer. Müssen die sie auch verstecken? Darf es da auch nicht erhaben sein?
Muss man den Po nun auch bedecken? Männer oder nur Frauen?
Wieso nicht gleich ne Burka?
Entblössen ist das, zur Schau stellen ebenfalls, und das andere ist, dass man halt ein wenig was sieht/durchschimmert.
Klar dürfen Frauen das. Was soll da schon dabei sein ?
Dann darf ich ja wohl auch mit nem errigierten Riesenglied rumlaufen, ansonsten ist das ja wohl Doppelmoral.
Aber warum darf man dann seine primären Geschlechtsteile in der Öffentlichkeit nicht auch entblößen? Das ist doch inkonsistent.